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Ausschreibungsdetails

Reinigungsservice BSI

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03.11.2026

26.11.2026 11:30

B 24.12 - 0473/26/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

03.11.2026 11:13

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Straße, Hausnummer:Brühler Straße 3
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Telefon:+49 22899610-5408
Telefax:+49 2289961087-1000
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

B 24.12 - 0473/26/VV : 1

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

26.11.2026 - 11:30 Uhr

Ablauf der Bindefrist

17.12.2026

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=904096

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Wäschereidienstleistung für verschiedenes Reinigungsequipment für das Reinigungspersonal des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Die Leistung umfasst das Waschen und Reinigen verschiedener Putzutensilien (ca. 46.800 Stück pro Jahr) inkl. Der wöchentlichen Abholung und Rücklieferung der Wäsche gem. der Leistungsbeschreibung für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Der Leistungszeitraum ist der 01.01.2027 bis 31.12.2028 mit der Option zweimal um jeweils ein halbes Jahr zu verlängern bis 31.12.2029.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)


Abholdienst für Wäsche (98311000)

c)
Ort der Leistungserbringung

Bei der Bedarfsträgerin.
Godesberger Allee 185 - 189, 53175 Bonn
Heinemannstraße 11 - 13, 53175 Bonn
Langer Grabenweg 33 - 43, 53175 Bonn.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

keine Losaufteilung

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn: 01.01.2027
Ende: 31.12.2028
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Optionale zweimalige Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr bis 31.12.2029

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Siehe hierzu Dokument "Besondere Bewerbungsbedingungen". 3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Bitte legen Sie die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Sofern die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen in einer separaten Anlage eingereicht werden, ist auf die hier angegebene Bezeichnung Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie vom Beschaffungsamt des BMI nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen vollständig und nachvollziehbar beantwortet werden.
3.4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 31 UVgO
Zum Nachweis der bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein muss.
3.4.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages (netto),
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Die Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die folgenden Merkmale aufweisen:
○ mindestens zwei Referenzen beinhalten die Reinigung von Unterkunftstextilien.
○ der Umfang zweier Referenzen muss mindestens jeweils einen Wert von 33.655 EUR (netto) pro Jahr umfassen.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden.Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

12.
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

14.
Sonstige Angaben

Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Mit dem Angebot sind folgende unternehmensbezogene Nachweise als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Anage Unternehmensdaten
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 168.276,04 EUR (netto). Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Auftragswert. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum Höchstwert abgerufen werden.
Abrufberechtigt ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.


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