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Ausschreibungsdetails

Öffentliche Ausschreibung (national) Winterdienst und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Osnabrück (Vergabenummer VOEK 189-26)

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21.10.2026

04.12.2026 09:00

VOEK 189-26

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

21.10.2026 14:35

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Immobillienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 189-26

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

04.12.2026 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.09.2027

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=900872

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

04.12.2026 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Öffentliche Ausschreibung (national) Winterdienst und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Osnabrück

b)
CPV-Codes

Straßenreinigung (90611000-3)


Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (90610000-6)


Schneeräumung (90620000-9)


Glatteisbeseitigung (90630000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

WE 107410 - Zolldienststelle - Mercatorstraße 1 in Osnabrück

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die regelmäßig zu betreuende Fläche beträgt insgesamt ca. 1.415 m². Sie umfasst öffentliche Gehwege (150 m²), nichtöffentliche Wege- und Verkehrsflächen (705 m²), Parkplätze (525 m²) sowie Treppenflächen (35 m²).
Bei der Grauflächenreinigung kommen Traufstreifen und eine Fluchttreppe hinzu, sodass der Reinigungsumfang insgesamt ca. 1.491 m² beträgt. Ergänzend sind fünf Ablaufschächte bzw. Regeneinläufe zu reinigen. Die Entfernung von Grünspan auf 170 m² ist als Bedarfsleistung vorgesehen.

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

alle Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Der Leistungsbeginn ist der 01.10.2027. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2031. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

Das von der Auftragnehmerin auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft und/ oder in den vertragsgegenständlichen Gebäuden eingesetzte Personal muss grundsätzlich über eine positive Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Auf die entsprechende „Sicherheitserklärung Ü1“ (Anlage A-03a), die entsprechende Ausfüllanleitung der Sicherheitserklärung (Anlage A-03b) sowie die Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung (Anlage A-03c) in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung jeweils gültigen Fassung wird hingewiesen. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich die Auftragnehmerin bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWE befindet.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, innerhalb von 8 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin dieser die durch sie oder ihre/n Unterauftragnehmer einzusetzende/n Person/en (einschließlich einer angemessenen Personenreserve z. B. für Abwesenheitsvertretungen) zu benennen, welche bereit ist/ sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfung/en bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWE durchgeführt worden ist/ sind (unter Angabe der Art und des Datums der SÜ). Gleichzeitig hat sie eine Personalkoordination aus ihrem Unternehmen zu benennen.
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance - Aufgabegebiet Geheimschutz der Auftraggeberin übersen-det der Personalkoordination der Auftragnehmerin die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung/en erforderlichen Unterlagen, die diese dann an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Falle von Änderungen zwischen Bekanntmachung und Zuschlagserteilung die ausgehändigte „Sicherheitserklärung Ü1“ ggf. Abweichungen aufweisen kann. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance - Aufgabegebiet Geheimschutz - der Auftraggeberin innerhalb von 14 Kalendertagen die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zurück zu senden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft und/ oder den vertragsgegenständlichen Gebäuden erhält. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren.
Der Zeitbedarf für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen aus dem EU-Ausland nimmt, je nach Herkunftsland, immer mehr Zeit in Anspruch.
Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Aufenthalten und Wohnsitzen in den letzten 5 Jahren in den Ländern der sog. Staatenliste (Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken - SmbS-Staaten) immer ein Verfahrenshindernis für die Sicherheitsüberprüfung besteht. Der Sicherheitsüberprüfung bleibt in der Regel der Erfolg versagt.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Kriterium: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 100 %

14.
Sonstige Angaben

1) Objektbesichtigungen
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt/der Liegenschaft zuständigen Ansprechperson Frau Abeln E-Mail: kira.abeln@bundesimmobilien.de zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur bis zum 20.11.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 11.11.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
2.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 25.11.2026 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
3) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Wichtiger Hinweis: Fehlende Preisangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Eignungskriterien



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