Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:GVS Gemeinde Elsteraue, Stadt Lützen, VGem Wethautal, Stadt Teuchern
Straße, Hausnummer:Hauptstraße 30
Postleitzahl (PLZ):06729
Ort:Elsteraue
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
TEU-2026-023
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.11.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
23.12.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=900508
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=900508
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.11.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
1.1 Gegenstand des Bauvorhabens
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung (BaustellV) für das folgende Bauvorhaben:
- Projektbezeichnung: Altes Rittergut Plotha - denkmalgerechte Sanierung und Umbau zur Begegnungsstätte „LandLeben!“ - Sigeko-Leistungen
- Standort / Baugrundstück: Rittergut Plotha, Am Schulplatz 6 in 06682 Teuchern OT Plotha
- Art der Baumaßnahme: Umbau/Sanierung im denkmalgeschützten Bestand (ZBau-Maßnahme)
1.2 Projektdaten und Kennwerte
- Voraussichtliche Baukonstruktionskosten (KG 300 bis 500 nach DIN 276): KG 300: 5.256.309 € ; KG 400 : 1.129.868 € ; KG 500: 515.372,32 € (Beträge netto)
- Bruttogeschossfläche (BGF): 1.580 m²
- Gewerke / Beteiligte: Es ist mit einer Vergabe in Einzelgewerken zu rechnen. In der Spitzenzeit werden voraussichtlich bis zu ca. 20 bis 25 Beschäftigte gleichzeitig von unterschiedlichen Unternehmen auf der Baustelle tätig sein.
- Es wird von Zone II (mittleres Risiko) ausgegangen.
1.3 Besondere Randbedingungen und Gefahrenpotenziale
Für die Kalkulation des Koordinationsaufwands sind folgende baustellenspezifische Besonderheiten ausdrücklich zu berücksichtigen:
- Bauen im Bestand / laufenden Betrieb: Die Baustelle grenzt an die Freifläche der direkt benachbarten Kindertagesstätte an. Die Zugänge zu Baustelle und Kita sind räumlich getrennt. Eine Schulbushaltestelle befindet sich im öffentlichen Platzraum vor dem Baugrundstück.
- Gefahrstoffe / Kontaminationen: Verweis auf Ergebnisbericht der 2025 erfolgten Schadstoffuntersuchung Arbeiten in kontaminierten Bereichen (u.a. PAK) nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128) sind zu koordinieren.
- Topographie / Logistik: Lage an öffentlichem Schulplatz mit Wendemöglichkeit; Baugrundstück befindet sich in denkmalgeschütztem Rittergutsgelände, ausrei-chende Lager- und Einrichtungsflächen im Bereich des ehemaligen Schulhofes.
- Gefahrenbereiche: Absturzhöhen von mehr als 5 Metern, zwei Voll- und ausgebautes Mansardgeschoss + Turm (Spitze ca. 17,60 m ü.G.)
1.4 Rahmenterminplan
- Planungsphase (Leistungsstufe 1): voraussichtlich von 12/2026 bis 01/2027
- Ausführungsphase (Leistungsstufe 2): voraussichtlich von 01/2027 bis 12/2028 (Dauer: ca. 24 Monate)
________________________________________
2. Leistungsumfang (Leistungsverzeichnis)
Der Auftragnehmer übernimmt die vollständigen Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) unter Berücksichtigung der Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Die Beauftragung erfolgt nicht stufenweise.
2.1 Leistungsstufe 1: Planungsphase (Vorbereitungsphase)
Die Leistungen in der Planungsphase umfassen insbesondere:
1. Analyse der Planungsunterlagen: Prüfung der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung auf kritische Schnittstellen, gegenseitige Gefährdungen und baubetriebliche Risiken hin.
2. Ausarbeitung des SiGe-Planes: Erstmaliges Aufstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) nach RAB 31. Dieser muss alle gewerkespezifischen Gefährdungen, zeitlichen Überschneidungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen enthalten.
3. Erstellung der Baustellenordnung: Ausarbeiten von verbindlichen Verhaltens- und Sicherheitsregeln für alle auf der Baustelle tätigen Personen (inkl. Regelungen zur Baustelleneinrichtung, Fluchtwegen und Erster Hilfe).
4. Erstellung der Vorankündigung: Rechtzeitiges Erstellen, Einreichen und Aushängen der behördlichen Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde.
5. Mitwirkung bei der Ausschreibung: Beratung des Bauherrn und der Planer bei der Aufnahme von sicherheitsrelevanten Positionen (z. B. gemeinsame Gerüste, Anschlagpunkte) in die Leistungsverzeichnisse der Bauausführung.
6. Erstellung der Unterlage: Erstmaliges Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (Dokumentation von Merkmalen für die sichere Durchführung von späteren Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten) nach RAB 32.
2.2 Leistungsstufe 2: Ausführungsphase (Bauphase)
Die Leistungen in der Ausführungsphase umfassen insbesondere:
1. Bekanntmachung und Einweisung: Information und Einweisung aller bauausführenden Unternehmen (inkl. Nachunternehmer) in den SiGe-Plan und die Baustellenordnung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit.
2. Fortschreibung des SiGe-Planes: Kontinuierliche Anpassung, Aktualisierung und Ergänzung des SiGe-Planes bei Änderungen im Bauablauf, bei Wechsel von Verfahren oder beim Einsatz neuer Gewerke.
3. Koordinierung der Zusammenarbeit: Organisation des Zusammenwirkens der Arbeitgeber (auch der Eigenunternehmer des Bauherrn) zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
4. Sicherheitsbegehungen: Durchführung von regelmäßigen, dokumentierten Baustellenbegehungen. Mängel sind schriftlich festzuhalten und deren Beseitigung durch die Firmen zu überwachen. Der Turnus beträgt mindestens [z. B. alle 14 Tage / wöchentlich] sowie anlassbezogen bei kritischen Bauphasen.
5. Sicherheitsbesprechungen: Vorbereitung, Moderation und Protokollierung von SiGe-Besprechungen (ggf. integriert in die regulären Baubesprechungen) mit den Sicherheitsbeauftragten/Bauleitern der Firmen.
6. Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen: Stichprobenartige Überprüfung, ob die ausführenden Unternehmen ihre Pflichten aus der BaustellV und den Unfallverhütungsvorschriften einhalten (z. B. Vorhalten von Gerüstfreigaben, Absperrungen, PSA).
7. Finalisierung der Unterlage: Vervollständigung und Übergabe der „Unterlage für spätere Arbeiten“ an den Bauherrn nach Abschluss der Baumaßnahme.
________________________________________
3. Besondere Vertragspflichten und Abgrenzung
- Weisungsbefugnis: Der SiGe-Koordinator besitzt gegenüber den ausführenden Baufirmen grundsätzlich keine direkte vertragliche Weisungsbefugnis, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug für Leib und Leben vor. Mängel sind unverzüglich der Bauleitung des Auftraggebers zu melden, welche die vertraglichen Anordnungen durchsetzt.
- Präsenz vor Ort: Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Präsenz auf der Baustelle sicherzustellen, die dem Baufortschritt und dem Gefährdungspotenzial angemessen ist. Neben den Fixterminen (Begehungen) ist eine flexible Erreichbarkeit bei unvorhergesehenen Gefahrensituationen zu gewährleisten.
- Dokumentation: Alle Protokolle, SiGe-Pläne und Begehungsberichte sind dem Auftraggeber unverzüglich in digitaler Form (PDF) zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung (BaustellV) für das folgende Bauvorhaben:
- Projektbezeichnung: Altes Rittergut Plotha - denkmalgerechte Sanierung und Umbau zur Begegnungsstätte „LandLeben!“ - Sigeko-Leistungen
- Standort / Baugrundstück: Rittergut Plotha, Am Schulplatz 6 in 06682 Teuchern OT Plotha
- Art der Baumaßnahme: Umbau/Sanierung im denkmalgeschützten Bestand (ZBau-Maßnahme)
1.2 Projektdaten und Kennwerte
- Voraussichtliche Baukonstruktionskosten (KG 300 bis 500 nach DIN 276): KG 300: 5.256.309 € ; KG 400 : 1.129.868 € ; KG 500: 515.372,32 € (Beträge netto)
- Bruttogeschossfläche (BGF): 1.580 m²
- Gewerke / Beteiligte: Es ist mit einer Vergabe in Einzelgewerken zu rechnen. In der Spitzenzeit werden voraussichtlich bis zu ca. 20 bis 25 Beschäftigte gleichzeitig von unterschiedlichen Unternehmen auf der Baustelle tätig sein.
- Es wird von Zone II (mittleres Risiko) ausgegangen.
1.3 Besondere Randbedingungen und Gefahrenpotenziale
Für die Kalkulation des Koordinationsaufwands sind folgende baustellenspezifische Besonderheiten ausdrücklich zu berücksichtigen:
- Bauen im Bestand / laufenden Betrieb: Die Baustelle grenzt an die Freifläche der direkt benachbarten Kindertagesstätte an. Die Zugänge zu Baustelle und Kita sind räumlich getrennt. Eine Schulbushaltestelle befindet sich im öffentlichen Platzraum vor dem Baugrundstück.
- Gefahrstoffe / Kontaminationen: Verweis auf Ergebnisbericht der 2025 erfolgten Schadstoffuntersuchung Arbeiten in kontaminierten Bereichen (u.a. PAK) nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128) sind zu koordinieren.
- Topographie / Logistik: Lage an öffentlichem Schulplatz mit Wendemöglichkeit; Baugrundstück befindet sich in denkmalgeschütztem Rittergutsgelände, ausrei-chende Lager- und Einrichtungsflächen im Bereich des ehemaligen Schulhofes.
- Gefahrenbereiche: Absturzhöhen von mehr als 5 Metern, zwei Voll- und ausgebautes Mansardgeschoss + Turm (Spitze ca. 17,60 m ü.G.)
1.4 Rahmenterminplan
- Planungsphase (Leistungsstufe 1): voraussichtlich von 12/2026 bis 01/2027
- Ausführungsphase (Leistungsstufe 2): voraussichtlich von 01/2027 bis 12/2028 (Dauer: ca. 24 Monate)
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2. Leistungsumfang (Leistungsverzeichnis)
Der Auftragnehmer übernimmt die vollständigen Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) unter Berücksichtigung der Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Die Beauftragung erfolgt nicht stufenweise.
2.1 Leistungsstufe 1: Planungsphase (Vorbereitungsphase)
Die Leistungen in der Planungsphase umfassen insbesondere:
1. Analyse der Planungsunterlagen: Prüfung der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung auf kritische Schnittstellen, gegenseitige Gefährdungen und baubetriebliche Risiken hin.
2. Ausarbeitung des SiGe-Planes: Erstmaliges Aufstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) nach RAB 31. Dieser muss alle gewerkespezifischen Gefährdungen, zeitlichen Überschneidungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen enthalten.
3. Erstellung der Baustellenordnung: Ausarbeiten von verbindlichen Verhaltens- und Sicherheitsregeln für alle auf der Baustelle tätigen Personen (inkl. Regelungen zur Baustelleneinrichtung, Fluchtwegen und Erster Hilfe).
4. Erstellung der Vorankündigung: Rechtzeitiges Erstellen, Einreichen und Aushängen der behördlichen Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde.
5. Mitwirkung bei der Ausschreibung: Beratung des Bauherrn und der Planer bei der Aufnahme von sicherheitsrelevanten Positionen (z. B. gemeinsame Gerüste, Anschlagpunkte) in die Leistungsverzeichnisse der Bauausführung.
6. Erstellung der Unterlage: Erstmaliges Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (Dokumentation von Merkmalen für die sichere Durchführung von späteren Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten) nach RAB 32.
2.2 Leistungsstufe 2: Ausführungsphase (Bauphase)
Die Leistungen in der Ausführungsphase umfassen insbesondere:
1. Bekanntmachung und Einweisung: Information und Einweisung aller bauausführenden Unternehmen (inkl. Nachunternehmer) in den SiGe-Plan und die Baustellenordnung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit.
2. Fortschreibung des SiGe-Planes: Kontinuierliche Anpassung, Aktualisierung und Ergänzung des SiGe-Planes bei Änderungen im Bauablauf, bei Wechsel von Verfahren oder beim Einsatz neuer Gewerke.
3. Koordinierung der Zusammenarbeit: Organisation des Zusammenwirkens der Arbeitgeber (auch der Eigenunternehmer des Bauherrn) zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
4. Sicherheitsbegehungen: Durchführung von regelmäßigen, dokumentierten Baustellenbegehungen. Mängel sind schriftlich festzuhalten und deren Beseitigung durch die Firmen zu überwachen. Der Turnus beträgt mindestens [z. B. alle 14 Tage / wöchentlich] sowie anlassbezogen bei kritischen Bauphasen.
5. Sicherheitsbesprechungen: Vorbereitung, Moderation und Protokollierung von SiGe-Besprechungen (ggf. integriert in die regulären Baubesprechungen) mit den Sicherheitsbeauftragten/Bauleitern der Firmen.
6. Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen: Stichprobenartige Überprüfung, ob die ausführenden Unternehmen ihre Pflichten aus der BaustellV und den Unfallverhütungsvorschriften einhalten (z. B. Vorhalten von Gerüstfreigaben, Absperrungen, PSA).
7. Finalisierung der Unterlage: Vervollständigung und Übergabe der „Unterlage für spätere Arbeiten“ an den Bauherrn nach Abschluss der Baumaßnahme.
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3. Besondere Vertragspflichten und Abgrenzung
- Weisungsbefugnis: Der SiGe-Koordinator besitzt gegenüber den ausführenden Baufirmen grundsätzlich keine direkte vertragliche Weisungsbefugnis, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug für Leib und Leben vor. Mängel sind unverzüglich der Bauleitung des Auftraggebers zu melden, welche die vertraglichen Anordnungen durchsetzt.
- Präsenz vor Ort: Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Präsenz auf der Baustelle sicherzustellen, die dem Baufortschritt und dem Gefährdungspotenzial angemessen ist. Neben den Fixterminen (Begehungen) ist eine flexible Erreichbarkeit bei unvorhergesehenen Gefahrensituationen zu gewährleisten.
- Dokumentation: Alle Protokolle, SiGe-Pläne und Begehungsberichte sind dem Auftraggeber unverzüglich in digitaler Form (PDF) zur Verfügung zu stellen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Rittergut Plotha, Am Schulplatz 6 in 06682 Teuchern OT Plotha
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Alle relevanten Informationen und Anforderungen sind den beigefügten Formblättern zu entnehmen, insbesonder: - Eigenerklärung zur Fachkunde nach RAB 30 & - Eigenerklärung zur Eignung
12.
Zuschlagskriterien
100% Preis
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