Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Berufsgenossenschaft Holz & Metall
Straße, Hausnummer:Isaac-Fulda-Allee 18
Postleitzahl (PLZ):55124
Ort:Mainz
E-Mail: openhouse@bghm.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2026-004-OH
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
31.12.2035 - 00:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.01.2036
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=900197
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=900197
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
31.12.2035 - 00:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist der Abschluss von Open-House-Verträgen mit geeigneten gastronomischen Anbietern zur Versorgung der Beschäftigten der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) am Verwaltungsstandort Hannover mit frisch zubereiteten Mittagsmahlzeiten im Wege der Anlieferung.
Ziel des Open-House-Verfahrens ist es, den Beschäftigten der BGHM während der Arbeitszeit ein qualitativ hochwertiges, abwechslungsreiches, gesundheitsförderndes und preislich angemessenes Verpflegungsangebot zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist ausdrücklich nicht der Betrieb einer betriebseigenen Kantine oder die Überlassung von Räumlichkeiten der Auftraggeberin.
Die Beköstigung der Beschäftigten in externen Gastronomiebetrieben ist Gegenstand des gesonderten Open-House-Verfahrens 2026-003-OH; gastronomische Anbieter, die an dieser Form der Versorgung interessiert sind, werden gebeten, sich im Rahmen dieses Verfahrens anzumelden.
Die Speisen werden durch den Auftragnehmer in eigener Verantwortung zubereitet und an den Verwaltungsstandort Hannover geliefert.
Die Kosten der Lieferung, einschließlich sämtlicher Transport-, Personal-, Verpackungs-, Rücknahme- und sonstiger Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer. Eine gesonderte Berechnung von Liefer- oder Transportkosten gegenüber der Auftraggeberin oder den Beschäftigten ist ausgeschlossen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und läuft auf unbestimmte Zeit.
Ziel des Open-House-Verfahrens ist es, den Beschäftigten der BGHM während der Arbeitszeit ein qualitativ hochwertiges, abwechslungsreiches, gesundheitsförderndes und preislich angemessenes Verpflegungsangebot zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist ausdrücklich nicht der Betrieb einer betriebseigenen Kantine oder die Überlassung von Räumlichkeiten der Auftraggeberin.
Die Beköstigung der Beschäftigten in externen Gastronomiebetrieben ist Gegenstand des gesonderten Open-House-Verfahrens 2026-003-OH; gastronomische Anbieter, die an dieser Form der Versorgung interessiert sind, werden gebeten, sich im Rahmen dieses Verfahrens anzumelden.
Die Speisen werden durch den Auftragnehmer in eigener Verantwortung zubereitet und an den Verwaltungsstandort Hannover geliefert.
Die Kosten der Lieferung, einschließlich sämtlicher Transport-, Personal-, Verpackungs-, Rücknahme- und sonstiger Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer. Eine gesonderte Berechnung von Liefer- oder Transportkosten gegenüber der Auftraggeberin oder den Beschäftigten ist ausgeschlossen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und läuft auf unbestimmte Zeit.
b)
CPV-Codes
Verpflegungsdienste (55520000-1)
Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Seligmannallee 4, 30173 Hannover
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und läuft auf unbestimmte Zeit. Ausführungszeit ist ab sofort.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Zuschüsse nach Nr. 9 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes
(1) Die BGHM zahlt einen Zuschuss für an ihre Beschäftigte jeweils ausgelieferte Hauptmahlzeit in Höhe von 20 % des Verkaufspreises, sofern der Gastronomiebetrieb des Auftragnehmers die für den Bereich Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung geltenden Kriterien des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Die zu erfüllenden Nachhaltigkeitskriterien ergeben sich ergänzend aus Anlage 1 des Beköstigungsvertrages. Die an Beschäftigte der BGHM ausgelieferte Hauptmahlzeiten, einschließlich Umsatzsteuer, dürfen trotz Zuschussgewährung den jeweils aktuellen amtlichen Sachbezugswert (derzeit 4,57 Euro) der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) nicht unterschreiten. Brötchen, Beilagen, Desserts und Getränke etc. sind von der Bezuschussung ausgenommen.
(2) Die Bezuschussung gilt ausschließlich für an Beschäftigte der BGHM jeweils ausgelieferte Hauptmahlzeiten.
(3) Als Nachweis über die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Kriterien gilt die unterzeichnete Verpflichtungserklärung des Kantinenbetreibers in Anlage 1 des Beköstigungsvertrages. Diese wird Bestandteil des Vertrages. Der Nachweis kann zudem durch eine externe Zertifizierung erfolgen. Die BGHM übernimmt hierfür keine Kosten.
Zahlung/Abrechnung der Zuschüsse
(1) Die Preisgestaltung liegt grundsätzlich im unternehmerischen Ermessen des Auftragnehmers und muss eine marktübliche und wirtschaftlich tragfähige Kalkulation widerspiegeln. Die angegebenen Verkaufspreise müssen sämtliche Kosten enthalten, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, vgl. hierzu Ziffer 2.6 des Leistungsverzeichnisses. Insbesondere fallen keine Lieferkosten für die BGHM oder ihre Beschäftigten an.
(2) Die Mahlzeiten werden im Bestellsystem direkt vergünstigt an die Beschäftigten der BGHM angeboten, d.h. der Verkaufspreis wird um 20% gekürzt. Der Auftragnehmer erstellt monatlich eine Abrechnung über die Anzahl der an die BGHM-Mitarbeitenden ausgelieferten Mahlzeiten, inklusive des zu erstattenden Gesamtbetrages, an die Ansprechperson der BGHM. Die BGHM erstattet sodann monatlich nachträglich die Gesamtsumme der Zuschüsse an den Auftragnehmer. Die BGHM behält sich zur Überprüfung des zu erstattenden Betrages nicht anonymisierte Bestelllisten stichprobenartig anzufordern.
(3) Der Auftragnehmer stellt den Beschäftigten der BGHM ihre Bestellungen auf ihre betriebliche E-Mailadresse in Rechnung. Soweit technisch möglich, kann die Bezahlung auch direkt über das Bestellsystem erfolgen.
(1) Die BGHM zahlt einen Zuschuss für an ihre Beschäftigte jeweils ausgelieferte Hauptmahlzeit in Höhe von 20 % des Verkaufspreises, sofern der Gastronomiebetrieb des Auftragnehmers die für den Bereich Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung geltenden Kriterien des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Die zu erfüllenden Nachhaltigkeitskriterien ergeben sich ergänzend aus Anlage 1 des Beköstigungsvertrages. Die an Beschäftigte der BGHM ausgelieferte Hauptmahlzeiten, einschließlich Umsatzsteuer, dürfen trotz Zuschussgewährung den jeweils aktuellen amtlichen Sachbezugswert (derzeit 4,57 Euro) der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) nicht unterschreiten. Brötchen, Beilagen, Desserts und Getränke etc. sind von der Bezuschussung ausgenommen.
(2) Die Bezuschussung gilt ausschließlich für an Beschäftigte der BGHM jeweils ausgelieferte Hauptmahlzeiten.
(3) Als Nachweis über die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Kriterien gilt die unterzeichnete Verpflichtungserklärung des Kantinenbetreibers in Anlage 1 des Beköstigungsvertrages. Diese wird Bestandteil des Vertrages. Der Nachweis kann zudem durch eine externe Zertifizierung erfolgen. Die BGHM übernimmt hierfür keine Kosten.
Zahlung/Abrechnung der Zuschüsse
(1) Die Preisgestaltung liegt grundsätzlich im unternehmerischen Ermessen des Auftragnehmers und muss eine marktübliche und wirtschaftlich tragfähige Kalkulation widerspiegeln. Die angegebenen Verkaufspreise müssen sämtliche Kosten enthalten, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, vgl. hierzu Ziffer 2.6 des Leistungsverzeichnisses. Insbesondere fallen keine Lieferkosten für die BGHM oder ihre Beschäftigten an.
(2) Die Mahlzeiten werden im Bestellsystem direkt vergünstigt an die Beschäftigten der BGHM angeboten, d.h. der Verkaufspreis wird um 20% gekürzt. Der Auftragnehmer erstellt monatlich eine Abrechnung über die Anzahl der an die BGHM-Mitarbeitenden ausgelieferten Mahlzeiten, inklusive des zu erstattenden Gesamtbetrages, an die Ansprechperson der BGHM. Die BGHM erstattet sodann monatlich nachträglich die Gesamtsumme der Zuschüsse an den Auftragnehmer. Die BGHM behält sich zur Überprüfung des zu erstattenden Betrages nicht anonymisierte Bestelllisten stichprobenartig anzufordern.
(3) Der Auftragnehmer stellt den Beschäftigten der BGHM ihre Bestellungen auf ihre betriebliche E-Mailadresse in Rechnung. Soweit technisch möglich, kann die Bezahlung auch direkt über das Bestellsystem erfolgen.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB i.V.m. § 31 Abs. 2 S. 4, 5 UVgO
- Einhaltung der Vorgaben nach den Kantinenrichtlinien
- Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB i.V.m. § 31 Abs. 2 S. 4, 5 UVgO
- Einhaltung der Vorgaben nach den Kantinenrichtlinien
12.
Zuschlagskriterien
Es handelt sich um ein Open-House Verfahren. Demzufolge erhält jeder Bieter, der die Bedingungen akzeptiert einen Zuschlag und kann die Leistung erbringen.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine Vorgabe
14.
Sonstige Angaben
Es handelt sich um ein Open-House Verfahren. Demzufolge erhält jeder Bieter, der die Bedingungen akzeptiert einen Zuschlag und kann die Leistung erbringen.
Systembedingt ist eine Angebotsabgabe über die eVergabe Plattform nicht möglich (die Angebote könnten nicht geöffnet werden). Angebote sind daher ausschließlich per E-Mail an openhouse@bghm.de zu richten.
Systembedingt ist eine Angebotsabgabe über die eVergabe Plattform nicht möglich (die Angebote könnten nicht geöffnet werden). Angebote sind daher ausschließlich per E-Mail an openhouse@bghm.de zu richten.
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