Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Stadt Arnstadt
Straße, Hausnummer:Markt 1
Postleitzahl (PLZ):99310
Ort:Arnstadt
Telefon:+49 3628 7456
Internet-Adresse: https://www.arnstadt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2026/46/15
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.11.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
11.12.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899511
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899511
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.11.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Beschreibung der Leistung
Der Auftragnehmer entwickelt und realisiert einen neuen und zukunftsfähigen Onlineauftritt für arnstadt.de.
Der Servicegedanke sollte im Mittelpunkt stehen.
- Die neue Website soll konsequent an den Bedürfnissen der Bürger ausgerichtet sein, d.h. den Bürgern die Ämter und Zuständigkeiten, Infos und Amtliche Bekanntmachungen, digitale Optionen wie Terminbuchung und perspektivisch Antragstellung sowie weitere Themen (Ratsinformationssystem, Bürgerbeteiligung) übersichtlich und intuitiv nutzbar darzustellen.
- Verwaltungsstrukturen verständlich abbilden, ohne diese zur primären Navigation zu machen.
- Inhalte bündeln und die Anzahl der Unterseiten reduzieren.
- Barrierefrei, responsive und zukunftssicher umgesetzt werden.
- Als Grundlage für spätere Digitalisierungs- und KI-Anwendungen dienen
Inhaltliche Anforderungen
Für den Bereich Bürger und Rathaus sind insbesondere folgende Funktionen und Inhalte umzusetzen:
- Klare und übersichtliche Darstellung der Struktur der Ämter und Zuständigkeiten: das Anliegen des Bürgers muss im Vordergrund stehen, die wichtigsten Bürgeranliegen sollen von der Startseite aus erreichbar sein inkl. der eingebundenen Formulardaten und der nötigen Informationen
- Optional einzubinden:
ThAVEL (Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen) per Schnittstelle
Zuständigkeitsfinder Thüringen
- Notwendig ist die Möglichkeit der Terminbuchung, um Wartezeiten für die Bürger zu reduzieren - Einbindung des vorhandenen Terminbuchungssystems
- Amtliche Bekanntmachungen und Infos zum Stadtgeschehen in einem „Newsbereich“ übersichtlich darstellen (optional inklusive einer „Eilmeldungs-Option“)
Wichtig: Umfangreichere Gestaltungsmöglichkeiten (besseres Einbinden von Bildern, Planungsfunktion für Beiträge, händisches Anordnen von Artikel in der Übersicht)
- Einbinden des Ratsinformationssystems
- Neuinstallation des bestehenden Mängelmelders
- Schnittstellen für Barrierefreiheit: Screenreader, Vorlesefunktionen, kontrastreiche
Darstellungen, Leichte Sprache/Gebärdensprache
- Integration eines beliebigen Übersetzungstools
Technische Anforderungen
Gefordert wird ein modernes Open-Source-Content-Management-System, das eine intuitive Bedienung
auch ohne technische Vorkenntnisse ermöglicht. Das System soll flexibel erweiterbar und
an projektspezifische Anforderungen anpassbar sein. Eine strukturierte Inhaltsverwaltung,
klare Rechtevergabe sowie eine stabile und wartungsarme Architektur werden vorausgesetzt.
- Die Internetpräsenz muss über alle Browser und Mobilgeräte erreichbar und visuell ansprechend sein.
- Bitte darstellen ob die im CMS vorgenommenen Programmierungen nach Serviceende zugänglich sind oder ob er an externe Plattform-Abhängigkeiten gebunden ist. Wiederkehrende Lizenz- oder Nutzungsgebühren sind einzukalkulieren.
- Betreuung, Administration und Weiterentwicklung durch den Anbieter sind während der Laufzeit sicherzustellen.
- Erweiterbarkeit durch Plugins/Module
- revisionssichere Versionierung von Inhalten / Änderungen an Inhalten werden nachvollziehbar gespeichert
Funktionale Anforderung
- leistungsfähige, intelligente Suchfunktion (semantische Suche, hohe Trefferqualität) KI-unterstütze Suche
- Integration von Formularen (Kontakt, Anmeldung etc.) zur Weiterverarbeitung
- Veranstaltungskalender (Einbindung des Veranstaltungskalenders der Bachstadt Arnstadt)
- Generative Engine Optimization (GEO): Die Website ist so zu konzipieren und technisch umzusetzen, dass ihre Inhalte auch von KI-gestützten Such- und Antwortsystemen möglichst gut erfasst, verstanden, bewertet und als relevante Informationsquelle berücksichtigt werden können. Hierzu sind insbesondere eine geeignete technische Struktur, semantisch klare Inhalte, strukturierte Daten sowie eine suchmaschinen- und KI-gerechte Aufbereitung der Inhalte zu berücksichtigen.
Performance und Skalierbarkeit
- Ladezeit: maximal 2 Sekunden bei Standardverbindung
- mobile Optimierung (Mobile First)
- Vorbereitung für zukünftige Erweiterungen (z. B. KI-Funktionalitäten)
Anforderung an Struktur und Pflege
Struktur
- Trennung und zugleich sinnvolle Verknüpfung der Bereiche (keine abschließende Aufzählung:
- Stadt: Informationen zur Stadtverwaltung, dem Stadtrat, Bekanntmachungen, Behördengängen, Formularen und Ansprechpartnern.
- Aktuelles: News, Veranstaltungskalender, Baustellen
Eine mögliche Aufteilung könnte sein:
- Rathaus (Verwaltung und Politik)
- Bürgerservice
- Leben & Gemeinschaft
- Wirtschaft
Diese Themenbereiche könnten unter Umständen vereinfacht oder auch weiter ausgebaut werden.
Redaktion und Pflege
1. intuitive Backend-Bedienung ohne Programmierkenntnisse
2. Möglichkeit zur Einbindung von Widgets durch Redakteure
3. rollenbasierte Rechtevergabe (inkl. Nachvollziehbarkeit von Änderungen)
Rechtliche Anforderungen und Barrierefreiheit (BITV/ WVAG)
Der zu realisierende Internetauftritt muss den jeweils geltenden Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie der EN 301 549, Abschnitt 9 „Web“, entsprechen.
Soweit im Rahmen des Auftrags Lizenzen, Handbücher, Dokumentationen oder sonstige Unterlagen bzw. Nutzungsrechte erworben oder bereitgestellt werden, sind diese dem Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche im Rahmen des Auftrags für den Internetauftritt erstellten bzw. beschafften Foto-, Film-, Grafik- und sonstigen Medieninhalte müssen für die Stadt Arnstadt dauerhaft und uneingeschränkt nutzbar sein. Die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte sind dem Auftraggeber einzuräumen bzw. von diesem zu erwerben.
Die eingeräumten Nutzungsrechte müssen die Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der Inhalte im Zusammenhang mit dem Internetauftritt und den weiteren Kommunikationskanälen der Stadt Arnstadt umfassen, soweit dies für den Auftrag erforderlich ist.
Mindestanforderungen sind:
- barrierefreie Navigation und Bedienbarkeit
- ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
- barrierefreie Formulare
- Screenreader-Kompatibilität
Betrieb, Support und Redaktion
Der Auftragnehmer stellt sicher:
- Verbindliche Reaktionszeiten auf Anfragen der Stadtverwaltung, z. B.:
- dringende technische Störungen: Reaktion innerhalb von 4 Stunden
- reguläre Anfragen: Rückmeldung innerhalb von 1 Werktag
- Verbindliche Erreichbarkeit an allen Werktagen (Montag bis Freitag) während der üblichen Geschäftszeiten.
- Benennung eines festen Ansprechpartners für die Stadtverwaltung und Sicherstellung einer Vertretungsregelung bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit des primären Ansprechpartners.
- Es muss gewährleistet sein, dass Anfragen und dringende Anliegen auch bei Abwesenheit des Hauptansprechpartners bearbeitet werden können.
- Erstschulung für das Redaktionsteam
- Schulungen bei wesentlichen Updates des Systems
- Sicherstellung der vollen Funktionsweise des CMS, insbesondere nach Updates
- Regelmäßige Redaktionstreffen (online) zur Analyse und Beratung zur Weiterentwicklung der Website (monatlich ab 01.01.2027 bis 01.11.2027, danach in einem Zyklus von 2 Monaten bis zum Ende der Laufzeit)
- Regelmäßige Sicherheitsupdates
- Kommunikationssprache Dienstleister: deutsch
Zusatzleistungen nach vereinbartem Tagessatz (entsprechend Kosten Position 2.3 des LV)
Der Auftragnehmer entwickelt und realisiert einen neuen und zukunftsfähigen Onlineauftritt für arnstadt.de.
Der Servicegedanke sollte im Mittelpunkt stehen.
- Die neue Website soll konsequent an den Bedürfnissen der Bürger ausgerichtet sein, d.h. den Bürgern die Ämter und Zuständigkeiten, Infos und Amtliche Bekanntmachungen, digitale Optionen wie Terminbuchung und perspektivisch Antragstellung sowie weitere Themen (Ratsinformationssystem, Bürgerbeteiligung) übersichtlich und intuitiv nutzbar darzustellen.
- Verwaltungsstrukturen verständlich abbilden, ohne diese zur primären Navigation zu machen.
- Inhalte bündeln und die Anzahl der Unterseiten reduzieren.
- Barrierefrei, responsive und zukunftssicher umgesetzt werden.
- Als Grundlage für spätere Digitalisierungs- und KI-Anwendungen dienen
Inhaltliche Anforderungen
Für den Bereich Bürger und Rathaus sind insbesondere folgende Funktionen und Inhalte umzusetzen:
- Klare und übersichtliche Darstellung der Struktur der Ämter und Zuständigkeiten: das Anliegen des Bürgers muss im Vordergrund stehen, die wichtigsten Bürgeranliegen sollen von der Startseite aus erreichbar sein inkl. der eingebundenen Formulardaten und der nötigen Informationen
- Optional einzubinden:
ThAVEL (Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen) per Schnittstelle
Zuständigkeitsfinder Thüringen
- Notwendig ist die Möglichkeit der Terminbuchung, um Wartezeiten für die Bürger zu reduzieren - Einbindung des vorhandenen Terminbuchungssystems
- Amtliche Bekanntmachungen und Infos zum Stadtgeschehen in einem „Newsbereich“ übersichtlich darstellen (optional inklusive einer „Eilmeldungs-Option“)
Wichtig: Umfangreichere Gestaltungsmöglichkeiten (besseres Einbinden von Bildern, Planungsfunktion für Beiträge, händisches Anordnen von Artikel in der Übersicht)
- Einbinden des Ratsinformationssystems
- Neuinstallation des bestehenden Mängelmelders
- Schnittstellen für Barrierefreiheit: Screenreader, Vorlesefunktionen, kontrastreiche
Darstellungen, Leichte Sprache/Gebärdensprache
- Integration eines beliebigen Übersetzungstools
Technische Anforderungen
Gefordert wird ein modernes Open-Source-Content-Management-System, das eine intuitive Bedienung
auch ohne technische Vorkenntnisse ermöglicht. Das System soll flexibel erweiterbar und
an projektspezifische Anforderungen anpassbar sein. Eine strukturierte Inhaltsverwaltung,
klare Rechtevergabe sowie eine stabile und wartungsarme Architektur werden vorausgesetzt.
- Die Internetpräsenz muss über alle Browser und Mobilgeräte erreichbar und visuell ansprechend sein.
- Bitte darstellen ob die im CMS vorgenommenen Programmierungen nach Serviceende zugänglich sind oder ob er an externe Plattform-Abhängigkeiten gebunden ist. Wiederkehrende Lizenz- oder Nutzungsgebühren sind einzukalkulieren.
- Betreuung, Administration und Weiterentwicklung durch den Anbieter sind während der Laufzeit sicherzustellen.
- Erweiterbarkeit durch Plugins/Module
- revisionssichere Versionierung von Inhalten / Änderungen an Inhalten werden nachvollziehbar gespeichert
Funktionale Anforderung
- leistungsfähige, intelligente Suchfunktion (semantische Suche, hohe Trefferqualität) KI-unterstütze Suche
- Integration von Formularen (Kontakt, Anmeldung etc.) zur Weiterverarbeitung
- Veranstaltungskalender (Einbindung des Veranstaltungskalenders der Bachstadt Arnstadt)
- Generative Engine Optimization (GEO): Die Website ist so zu konzipieren und technisch umzusetzen, dass ihre Inhalte auch von KI-gestützten Such- und Antwortsystemen möglichst gut erfasst, verstanden, bewertet und als relevante Informationsquelle berücksichtigt werden können. Hierzu sind insbesondere eine geeignete technische Struktur, semantisch klare Inhalte, strukturierte Daten sowie eine suchmaschinen- und KI-gerechte Aufbereitung der Inhalte zu berücksichtigen.
Performance und Skalierbarkeit
- Ladezeit: maximal 2 Sekunden bei Standardverbindung
- mobile Optimierung (Mobile First)
- Vorbereitung für zukünftige Erweiterungen (z. B. KI-Funktionalitäten)
Anforderung an Struktur und Pflege
Struktur
- Trennung und zugleich sinnvolle Verknüpfung der Bereiche (keine abschließende Aufzählung:
- Stadt: Informationen zur Stadtverwaltung, dem Stadtrat, Bekanntmachungen, Behördengängen, Formularen und Ansprechpartnern.
- Aktuelles: News, Veranstaltungskalender, Baustellen
Eine mögliche Aufteilung könnte sein:
- Rathaus (Verwaltung und Politik)
- Bürgerservice
- Leben & Gemeinschaft
- Wirtschaft
Diese Themenbereiche könnten unter Umständen vereinfacht oder auch weiter ausgebaut werden.
Redaktion und Pflege
1. intuitive Backend-Bedienung ohne Programmierkenntnisse
2. Möglichkeit zur Einbindung von Widgets durch Redakteure
3. rollenbasierte Rechtevergabe (inkl. Nachvollziehbarkeit von Änderungen)
Rechtliche Anforderungen und Barrierefreiheit (BITV/ WVAG)
Der zu realisierende Internetauftritt muss den jeweils geltenden Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie der EN 301 549, Abschnitt 9 „Web“, entsprechen.
Soweit im Rahmen des Auftrags Lizenzen, Handbücher, Dokumentationen oder sonstige Unterlagen bzw. Nutzungsrechte erworben oder bereitgestellt werden, sind diese dem Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche im Rahmen des Auftrags für den Internetauftritt erstellten bzw. beschafften Foto-, Film-, Grafik- und sonstigen Medieninhalte müssen für die Stadt Arnstadt dauerhaft und uneingeschränkt nutzbar sein. Die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte sind dem Auftraggeber einzuräumen bzw. von diesem zu erwerben.
Die eingeräumten Nutzungsrechte müssen die Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der Inhalte im Zusammenhang mit dem Internetauftritt und den weiteren Kommunikationskanälen der Stadt Arnstadt umfassen, soweit dies für den Auftrag erforderlich ist.
Mindestanforderungen sind:
- barrierefreie Navigation und Bedienbarkeit
- ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
- barrierefreie Formulare
- Screenreader-Kompatibilität
Betrieb, Support und Redaktion
Der Auftragnehmer stellt sicher:
- Verbindliche Reaktionszeiten auf Anfragen der Stadtverwaltung, z. B.:
- dringende technische Störungen: Reaktion innerhalb von 4 Stunden
- reguläre Anfragen: Rückmeldung innerhalb von 1 Werktag
- Verbindliche Erreichbarkeit an allen Werktagen (Montag bis Freitag) während der üblichen Geschäftszeiten.
- Benennung eines festen Ansprechpartners für die Stadtverwaltung und Sicherstellung einer Vertretungsregelung bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit des primären Ansprechpartners.
- Es muss gewährleistet sein, dass Anfragen und dringende Anliegen auch bei Abwesenheit des Hauptansprechpartners bearbeitet werden können.
- Erstschulung für das Redaktionsteam
- Schulungen bei wesentlichen Updates des Systems
- Sicherstellung der vollen Funktionsweise des CMS, insbesondere nach Updates
- Regelmäßige Redaktionstreffen (online) zur Analyse und Beratung zur Weiterentwicklung der Website (monatlich ab 01.01.2027 bis 01.11.2027, danach in einem Zyklus von 2 Monaten bis zum Ende der Laufzeit)
- Regelmäßige Sicherheitsupdates
- Kommunikationssprache Dienstleister: deutsch
Zusatzleistungen nach vereinbartem Tagessatz (entsprechend Kosten Position 2.3 des LV)
b)
CPV-Codes
Website-Gestaltung (72413000-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
99310 Arnstadt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn Websiteaufbau: 01.01.2027
Liveschaltung Website erste wichtige Inhalte: 01.10.2027
Websiterelaunch Phase I (nach Absprache) bis zum 01.10.2027
Websiterelaunch Phase II (nach Absprache) bis zum 31.12.2028
Websiterelaunch abgeschlossen: Bis zum 31.12.2028
Realisierung weiterer Absprachen und Inhalte: 01.01 - 30.06.2029
Liveschaltung Website erste wichtige Inhalte: 01.10.2027
Websiterelaunch Phase I (nach Absprache) bis zum 01.10.2027
Websiterelaunch Phase II (nach Absprache) bis zum 31.12.2028
Websiterelaunch abgeschlossen: Bis zum 31.12.2028
Realisierung weiterer Absprachen und Inhalte: 01.01 - 30.06.2029
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt anhand der im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen" geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Die PQ-Nummer ist mit dem Angebot einzureichen. Spätestens auf Verlangen (nach Aufforderung) des Auftraggebers sind die geforderten Unterlagen einzureichen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
> Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
------------------------------------------------------------------------
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Fehlende Unterlagen werden teilweise nachgefordert. Das Angebotsschreiben wird nicht nachgefordert, d. h. bei Nichtvorlage mit dem Angebot erfolgt der Angebotsausschluss!
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Die PQ-Nummer ist mit dem Angebot einzureichen. Spätestens auf Verlangen (nach Aufforderung) des Auftraggebers sind die geforderten Unterlagen einzureichen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
> Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
------------------------------------------------------------------------
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Fehlende Unterlagen werden teilweise nachgefordert. Das Angebotsschreiben wird nicht nachgefordert, d. h. bei Nichtvorlage mit dem Angebot erfolgt der Angebotsausschluss!
12.
Zuschlagskriterien
1. Preis (Gewichtung 40 %)
2. Technische Herangehensweise (Gewichtung 25 %)
3. Kreativaufgabe (Gewichtung 25 %)
4. Support-Erreichbarkeit (Gewichtung 10%)
näheres siehe LV
2. Technische Herangehensweise (Gewichtung 25 %)
3. Kreativaufgabe (Gewichtung 25 %)
4. Support-Erreichbarkeit (Gewichtung 10%)
näheres siehe LV
14.
Sonstige Angaben
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG)
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail vergabe-leistung@stadtverwaltung.arnstadt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im jeweiligen Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebührenbestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail vergabe-leistung@stadtverwaltung.arnstadt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im jeweiligen Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebührenbestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
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