Ausschreibungsdetails
1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von
zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf.
Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB;
Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer
Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor
Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB
können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines
Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den
Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV bei.
a) Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft*
b) Angabe Umsatzsteueridentifikationsnummer
c) es wurden nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt*
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation*
b) den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur ge-setzlichen Sozialversicherung wird nachgekommen*
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 4. Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen
a) gemäß §§ 123 und 124 GWB* das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
ist mittels Eigenerklärung(en) zu bestätigen (bei Bietergemeinschaften von
jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft), die Selbstreinigung ist gemäß § 125 GWB möglich b)
gemäß § 22 LkSG*
mittels Eigenerklärung(en) zu bestätigen (bei Bietergemeinschaften von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft), die Selbstreinigung ist gemäß §
125 GWB möglich
* Diese Nachweise können präqualifizierte Unternehmen ganz oder
teilweise durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Den
Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zur Eignung
(124_LD) bei, der genutzt werden kann.
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