Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Straße, Hausnummer:Wegelystraße, 8
Postleitzahl (PLZ):10623
Ort:Berlin
E-Mail: info@base.bund.de
Internet-Adresse: https://www.base.bund.de/de/startseite/startseite_inhalt.html
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z5/BASE62220/4727F50502
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
25.11.2026 - 08:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.02.2027
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899214
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899214
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
25.11.2026 - 08:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Entwicklung alternativer Reaktorkonzepte, teilweise auch als Reaktoren der vierten Generation bezeichnet, wird im Ausland aktiv vorangetrieben. Diese Konzepte sollen laut ihren Entwicklern in einer Reihe von Merkmalen Vorteile gegenüber Leichtwasserreaktoren aufweisen. Einige dieser Vorteile sollen beispielsweise sein: Eine höhere Wirtschaftlichkeit, eine gesteigerte Sicherheit sowie Vorteile mit Blick auf die anfallenden Abfälle.
Besagte Vorteile sollen beispielsweise aus einem höheren Brennstoffnutzungsgrad oder einem höheren Wirkungsgrad der Stromerzeugung resultieren. Gleichzeitig unterscheiden sich die anfallenden Abfallströme teils erheblich von den Abfallströmen aus Leichtwasserreaktoren. Hieraus ergeben sich potentiell neue Fragen zum Umgang mit diesen Abfallströmen sowie zu der Sicherheit eines möglichen Endlagers.
Im Rahmen dieses einjährigen Vorhabens soll im Auftrag des BASE untersucht werden:
- Wie unterscheiden sich die Abfallströme von alternativen Reaktorkonzepten qualitativ von den Abfallströmen aus Leichtwasserreaktoren?
- Wie verändern sich für drei Kombinationen aus Reaktor- und Brennstofftechnologie die Abfalleigenschaften quantitativ?
- Wie wirken sich die identifizierten Unterschiede auf die Sicherheit der Endlagerung aus?
Besagte Vorteile sollen beispielsweise aus einem höheren Brennstoffnutzungsgrad oder einem höheren Wirkungsgrad der Stromerzeugung resultieren. Gleichzeitig unterscheiden sich die anfallenden Abfallströme teils erheblich von den Abfallströmen aus Leichtwasserreaktoren. Hieraus ergeben sich potentiell neue Fragen zum Umgang mit diesen Abfallströmen sowie zu der Sicherheit eines möglichen Endlagers.
Im Rahmen dieses einjährigen Vorhabens soll im Auftrag des BASE untersucht werden:
- Wie unterscheiden sich die Abfallströme von alternativen Reaktorkonzepten qualitativ von den Abfallströmen aus Leichtwasserreaktoren?
- Wie verändern sich für drei Kombinationen aus Reaktor- und Brennstofftechnologie die Abfalleigenschaften quantitativ?
- Wie wirken sich die identifizierten Unterschiede auf die Sicherheit der Endlagerung aus?
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000-3)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
6.
Angaben zu Losen
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.03.2027
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMUV (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUV finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUV finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Eignung der bietenden Unternehmen ist durch Angabe der folgenden Referenzen nachzuweisen:
Relevante Referenzen mit Bezug zum Forschungsvorhaben:
- 1 Referenzprojekt, aus denen einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von Sachverständigenleistungen oder wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich nuklearer Anlagen hervorgehen
- 1 Referenzprojekt, aus denen Fachkenntnisse zur Bewertung von neuartigen Reaktorkonzepten hervorgehen
- 1 Referenzprojekt, aus denen Fachkenntnisse im Bereich der Bewertung der Sicherheit der Endlagerung von Kernbrennstoffen hervorgehen
Die Referenzen sind durch entsprechende Referenzprojekte (Dienstleistungen/Aufträge unter Angabe vom Auftraggebenden, Auftragsvolumen) nachzuweisen.
Die aufgeführten Referenzprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Im Rahmen der Vorlage der Referenzen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller vorgenannten Tätigkeiten jeweils durch gesonderte Referenzprojekte nachgewiesen wird. Vielmehr ist es auch möglich, dass einzelne Referenzprojekte mehrere oder auch alle der geforderten Referenzen abdecken. Zwingend erforderlich ist aber, dass die Referenzen zusammengenommen alle vorgenannten Tätigkeiten nachweisen. Es kann ferner auf eingereichte Unterlagen verwiesen werden.
Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit, bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen.
Relevante Referenzen mit Bezug zum Forschungsvorhaben:
- 1 Referenzprojekt, aus denen einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von Sachverständigenleistungen oder wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich nuklearer Anlagen hervorgehen
- 1 Referenzprojekt, aus denen Fachkenntnisse zur Bewertung von neuartigen Reaktorkonzepten hervorgehen
- 1 Referenzprojekt, aus denen Fachkenntnisse im Bereich der Bewertung der Sicherheit der Endlagerung von Kernbrennstoffen hervorgehen
Die Referenzen sind durch entsprechende Referenzprojekte (Dienstleistungen/Aufträge unter Angabe vom Auftraggebenden, Auftragsvolumen) nachzuweisen.
Die aufgeführten Referenzprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Im Rahmen der Vorlage der Referenzen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller vorgenannten Tätigkeiten jeweils durch gesonderte Referenzprojekte nachgewiesen wird. Vielmehr ist es auch möglich, dass einzelne Referenzprojekte mehrere oder auch alle der geforderten Referenzen abdecken. Zwingend erforderlich ist aber, dass die Referenzen zusammengenommen alle vorgenannten Tätigkeiten nachweisen. Es kann ferner auf eingereichte Unterlagen verwiesen werden.
Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit, bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Es gilt deutsches Recht.
31af39fa-8e64-46fc-a5e1-0867903392a7