Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Bahnhofstraße 9
Postleitzahl (PLZ):39288
Ort:Burg
Telefon:+49 3921 9493060
Telefax:+49 3921 9499531
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de
Internet-Adresse: http://www.lkjl.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZVS/65/052/26
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- schriftlich (nicht elektronisch)
- auf dem Postweg
- auf sonstigem Wege:
persönliche Abgabe
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
29.10.2026 - 14:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
26.11.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=897504
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=897504
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
29.10.2026 - 14:30 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
800 (200 Std./Jahr) Gesellenstunden zum Nachweis
c)
Ort der Leistungserbringung
Gebäude und Liegenschaften des Landkreises Jerichower Land (siehe Objektliste)
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
01.01.2027 bis 31.12.2030
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
gemäß VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 35 Abs. 2 UVgO einzureichen.
Das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124_LD vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt 124 LD genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung und folgende Nachweise zu erbringen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von 8 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124_LD vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt 124 LD genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung und folgende Nachweise zu erbringen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von 8 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
12.
Zuschlagskriterien
100 % Preis
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Das gilt insbesondere für die Bieter, die nicht im eVergabe-Portal registriert sind.
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