Ausschreibungsdetails
An der Oberkante der Ilmböschung östlich des Stadtschlosses befindet sich ein schmiedeeisernes Geländer, das seit Ende des 19. Jhd. dort existiert. Es besteht aus Rechteckpfosten, Ober- und Untergurt sowie geschwungenen und kreisförmigen Füllungen. Die Pfosten sind auf Travertinsockel/-fundamenten befestigt.
Das Geländer soll vor Ort demontiert, in der Werkstatt des AN aufgearbeitet und wieder an der Oberkante der Böschung eingebaut werden. Mehrere Geländerteile fehlen und müssen ersetzt werden.
Die Travertinsockel/-fundamente sind möglichst zu erhalten. Sockel/Fundamente, die nicht erhalten werden können, werden neu hergestellt. Der Travertinsockel, inkl. Aussparung wird separat von einem Steinmetz gefertigt, und diesem Gewerk bauseits beigestellt. Das darunterliegende Betonfundament ist im Rahmen diese Gewerks mit herzustellen.
Erfahrungen in der Restaurierung und Instandsetzung von historischen Metallbau- und Schmiedearbeiten werden vorausgesetzt. Referenzen über die Restaurierung von denkmalgeschützten Objekten sind zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Grobmengen:
1 psch Baustelleneinrichtung
95 m Geländer demontieren und aufarbeiten (strahlen, richten,
Befestigungen aufarbeiten, feuerverzinken, Farbanstrich)
35 St Fundamente herstellen, Travertinsockel einbauen
57 m saniertes Geländer wieder einbauen
38 m saniertes Geländer zur Einlagerung anliefern
Die Vergabestelle räumt allen Bietern die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung nach telefonischer Terminabsprache ein. Ansprechpartner für örtliche Begehungen / Besichtigungen:
Klassik Stiftung Weimar, Direktion Schlösser, Gärten und Bauten, Abteilung Bau und Denkmalpflege - bauvergabe@klassik-stiftung.de
Unter nachfolgend genannter Tel.-Nr. ist eine Terminvereinbarung möglich: 03643 – 545 180.
Besichtigungstermine können arbeitstäglich zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr stattfinden.
Zur Absicherung der Besichtigung durch eine Begleitperson bitten wir um einen Vorlauf der Terminvereinbarung von mind. 3 Arbeitstagen.
An der Oberkante der Ilmböschung östlich des Stadtschlosses befindet sich ein schmiedeeisernes Geländer, das seit Ende des 19. Jhd. dort existiert. Es besteht aus Rechteckpfosten, Ober- und Untergurt sowie geschwungenen und kreisförmigen Füllungen. Die Pfosten sind auf Travertinsockel/-fundamenten befestigt.
Das Geländer soll vor Ort demontiert, in der Werkstatt des AN aufgearbeitet und wieder an der Oberkante der Böschung eingebaut werden. Mehrere Geländerteile fehlen und müssen ersetzt werden.
Die Travertinsockel/-fundamente sind möglichst zu erhalten. Sockel/Fundamente, die nicht erhalten werden können, werden neu hergestellt. Der Travertinsockel, inkl. Aussparung wird separat von einem Steinmetz gefertigt, und diesem Gewerk bauseits beigestellt. Das darunterliegende Betonfundament ist im Rahmen diese Gewerks mit herzustellen.
Erfahrungen in der Restaurierung und Instandsetzung von historischen Metallbau- und Schmiedearbeiten werden vorausgesetzt. Referenzen über die Restaurierung von denkmalgeschützten Objekten sind zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Grobmengen:
1 psch Baustelleneinrichtung
95 m Geländer demontieren und aufarbeiten (strahlen, richten,
Befestigungen aufarbeiten, feuerverzinken, Farbanstrich)
35 St Fundamente herstellen, Travertinsockel einbauen
57 m saniertes Geländer wieder einbauen
38 m saniertes Geländer zur Einlagerung anliefern
Die Vergabestelle räumt allen Bietern die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung nach telefonischer Terminabsprache ein. Ansprechpartner für örtliche Begehungen / Besichtigungen:
Klassik Stiftung Weimar, Direktion Schlösser, Gärten und Bauten, Abteilung Bau und Denkmalpflege - bauvergabe@klassik-stiftung.de
Unter nachfolgend genannter Tel.-Nr. ist eine Terminvereinbarung möglich: 03643 – 545 180.
5.1.6.1 ) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
5.1.6.2 ) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter 5.1.11) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A (3) endet spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweisführung zur Eignung:
- Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl. 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend § 6b EU auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 vorliegen, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter- /Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicher zu stellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Nachweisführung zur Eignung:
- Nachweisführung zur Eignung. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
- Angabe, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben sollen werden
- Nachweisführung zur Eignung: siehe 5.1.9.2) Nachweisführung zur Eignung
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
siehe Formblatt:
- Fbl_Qualifikationsabfrage_Restaurator.pdf
Erfahrungen ist durch Benennung von 2 Referenzobjekten (aus den letzten 5 Geschäftsjahren) mit
vergleichbarer Aufgabenstellung zu erbringen. In den 2 Referenzen sind Leistungsumfang und
Leistungsbeschreibung des AN sowie die Kontakte zum AG oder zum Planungsbüro zu benennen.
siehe Formblatt:
- Fbl_Eignung_Referenzen.pdf
- Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 134 GWB
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
- Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG
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