Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- schriftlich (nicht elektronisch)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Bau (KA+PW+DL), Maschinen- u. EMSR-Technik, Kanal- u. Landschaftsbauarbeiten
Hauptgegenstand:
Neubau Kläranlage für 520 EW (Klärbecken mit integriertem Schlammstapelbehälter, L*B*T = ca. 23*7*5m einschl. Maschinentechnik und Ausrüstung)
Neubau SW-Pumpwerk mit Qab = 7 l/s (Schachtpumpwerk mit nachgeschaltetem Armaturenschacht),
Neubau SW-Druckleitung DA 110 HDPE in gemeinsamer Trasse mit TW- und E-Anlagen, L = ca. 400 m,
Neubau SWK und MWK DN 200 - 400 PP, L = ca. 70 m,
Neubau Betriebsgebäude, L*B = ca.12*10 m, eingeschossig mit Satteldach
Ausführung von Grünausgleichs- und Landschaftsbauarbeiten,
Kläranlage und Pumpwerk inkl. Maschinentechnischer Ausrüstung, EMSR, Fernwirk- und Prozessleittechnik
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
- Abschlags- und Schlusszahlungen gem. § 16 VOB (B)
- Sicherheit für die Vertragserfüllung 5 v.H., Mängelansprüche 3 v.H. der vorläufigen Abrechnungssumme;
- Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
und ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
- Qualifikationsnachweis nach DVGW, GW301, W3
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Auf die nach Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) bestehende Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber gemäß §14(2) ThürVgG, auf das Verfahren im Fall der Nichtabhilfe nach §14(2) ThürVgG und die Kostenfolge nach §14(5) ThürVgG wird hiermit hingewiesen.