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Ausschreibungsdetails

FE 02.0502/2026/IRB - Verkehrsbedingte Ammoniak-Konzentrationen an Bundesfernstraßen

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05.10.2026

10.11.2026 06:00

Z2ky-FE 02.0502/2026/IRB

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

05.10.2026 13:50

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
Internet-Adresse: http://www.bast.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z2ky-FE 02.0502/2026/IRB

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

10.11.2026 - 06:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

22.01.2027

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=897031

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

10.11.2026 - 06:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

FE 02.502/2026/IRB - "Verkehrsbedingte Ammoniak-Immissionen an Bundesfernstraßen"
Hauptquelle für Ammoniak ist die Landwirtschaft. Ammoniak kann jedoch auch im Straßenverkehr - insbesondere im Rahmen der Abgasnachbehandlung - freigesetzt werden. Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 wird Ammoniak erstmals als besorgniserregender Luftschadstoff eingestuft und in die Messverpflichtungen von Supersites aufgenommen. Bisher liegen - insbesondere im Bereich von Bundesautobahnen - unzureichende Messdaten vor.
Ziel dieser Untersuchung ist daher eine systematische Erfassung und Bewertung straßenverkehrsbedingter Ammoniak-Konzentrationen an Bundesautobahnen zur Schaffung einer belastbaren Datengrundlage für die immissionsfachliche Einordnung des Straßenverkehrs als Emissionsquelle. Neben einer systematischen Aufbereitung des wissenschaftlichen Standes zu Ammoniak-Immissionen im straßennahen Umfeld, sollen hierfür Passivsammlermessungen nach VDI 3869 Blatt 4 an zwei Standorten (BASt-Messquerschnitt A 555 bei Wesseling + weiterer hochfrequentierter BAB-Standort) für den Zeitraum eines Jahres durchgeführt werden. Die Messungen sollen beidseitig der Fahrbahn im Zwei-Wochen-Intervall mit Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung erfolgen. Die Laboranalyse soll durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Im Rahmen der Datenauswertung sollen saisonale, meteorologische und verkehrsbedingte Einflüsse sowie Wechselwirkungen zwischen Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub analysiert werden. Mittels Luv-Lee-Analyse soll der verkehrsbedingte Beitrag zur Gesamtbelastung abgeschätzt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen wird ein Konzept zur dauerhaften Integration eines Ammoniak-Messsystems in den Messquerschnitt A 555 entwickelt.
Das Vorhaben schafft eine belastbare Datengrundlage zur immissionsfachlichen Einordnung des Straßenverkehrs als Ammoniak-Quelle und ermöglicht zukünftig die Validierung modellierter Ammoniakkonzentrationen im Straßenverkehr.

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Nr.1: Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Luftqualität an Verkehrswegen, insbesondere in Bezug auf Immissionsmessungen im straßennahen Umfeld sowie die Messung und Bestimmung von Ammoniak-Konzentrationen mittels Passivsammlerverfahren - Nachzuweisen durch mind. 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste 1).
Nr. 2: Akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025 zur Analyse der Passivsammlerproben unter Anwendung eines ionenchromatografischen, fotometrischen oder auf Fließinjektionsanalyse basierenden Verfahrens entsprechend den Anforderungen der VDI 3869 Blatt 4 - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung unter Angabe der Registrierungsnummer (siehe Eigenerklärung 1).
Nr. 3: Verfügbarkeit (Besitz bzw. Anmietung) der technischen Ausstattung (Passivsammler mit Turbulenzbarriere inkl. Zubehör, Ionenchromatograph, UV/VIS-Spektralfotometer oder Fließinjektionsanalysator mit UV/VIS-Fotometer oder Leitfähigkeitszelle) zur zeitgerechten Durchführung der Messkampagne und Analyse der gesammelten Proben - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung (siehe Eigenerklärung 2).
Nr. 4: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (siehe Eigenerklärung 3).
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Gesamtschuldnerisch haftend

14.
Sonstige Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.


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