Ausschreibungsdetails
VOEK 419-24
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) 1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 11.11.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.Technische Fragen
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
3. Ortsbesichtigungen
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum ab Veröffentlichung bis 10.11.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens
05.11.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein
gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
2. Bezug des Bieters zu Russland;
Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen.
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1,5 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. € und Vermögensschäden 250.000 €, Schlüsselschäden 250.000 € und Umweltschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Hausmeisterdienstleistungen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlichen Leistungsumfang (in € netto/aufgewendete Stunden), Anteil der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter mit SÜ 2-Überprüfung, Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor Gewichtung 100 %.
Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SÜG (sog. Ü2). Auf die entsprechende „Sicherheitserklärung Ü2“ in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird hingewiesen (Anlage A-03a). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich die Auftragnehmerin bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, innerhalb von 14 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin dieser die durch sie oder ihre/n Unterauftragnehmer einzusetzende/n Person/en zu benennen, welche bereit ist/ sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfung/en bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden ist/ sind (unter Angabe der Art und des Datums der SÜ). Gleichzeitig hat sie einen Personalkoordinator aus ihrem Unternehmen zu benennen.
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance - Aufgabegebiet Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator der Auftragnehmerin die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung/en erforderlichen Unterlagen, die diese dann an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Falle von Änderungen zwischen Bekanntmachung und Zuschlagserteilung die ausgehändigte „Sicherheitserklärung Ü2“ ggf. Abweichungen aufweisen kann. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance - Aufgabegebiet Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb von 14 Kalendertagen die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zurück zu senden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft und/ oder den vertragsgegenständlichen Gebäuden erhält. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren.
Der Zeitbedarf für die Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) beträgt gegenwärtig grundsätzlich 25 Wochen. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen aus dem EU-Ausland kann, je nach Herkunftsland, mehr Zeit in Anspruch nehmen.
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