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Ausschreibungsdetails

Tunnelanbindung Herzzentrum; Haus 60a - Anbindung Fahrerloses Transportsystem (AWT-Anlage)

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05.10.2026

21.10.2026 12:00

2023-005-464

Sachsen-Anhalt: Universitätsklinikum Magdeburg Geschäftsbereich Zentraler Einkauf

05.10.2026 15:34

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Straße, Hausnummer:Leipziger Straße 44
Postleitzahl (PLZ):39120
Ort:Magdeburg
Telefon:+49 391 6725387

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 2023-005-464

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Das auf dem Areal des UMMD neu zu errichtende Herzzentrum (Haus 61) soll für den AWT-Betrieb ertüchtigt werden. Vom Bestandshaus H60a über einen noch zu errichtenden Tunnel das Herzzentrum (Haus 61) anzubinden. Der Tunnel ist sowohl für den Bettentransport als auch für das AWT-System vorgesehen. Innerhalb des Verbindungstunnels ist eine Brandschutztür mit der Zulassung für Bahngebundene-Fördertechnik zu implementieren. Der AWT-Transport soll soweit als möglich zweispurig ausgestattet werden. Im ersten Abschnitt sollen die Bestandsfahrzeuge des AWT-Systems aus Haus 60 über den Tunnel das Haus 61 anbinden. Alle Güter die z.Z. im Haus 60 mit dem AWT-System transportiert werden, sollen auch Haus 60 erreichen. Diese Transporte sind bidirektional. Da der Tunnel auch für Notfall-Patienten genutzt werden soll, sind „Vorrangschaltungen“ für die Aufzüge vorzusehen. Sobald es eine Anmeldung für einen Notfall-Transport gibt, muss das AWT-System entweder Wartepositionen anfahren bzw. die begonnene Aufzugsfahrt beenden und den Aufzug dann freigeben. Das entsprechende Signal kommt aus der Aufzugssteuerung und wird über die Aufzugsschnittstelle mit dem FTS verbunden. Außerhalb der Brandschutztür durchfahren das AWT-System auch elektrisch angetriebene Drehflügeltüren. Die Drehflügeltüren müssen über eine Schnittstelle verfügen um mit dem FTS Daten auszutauschen. Auch in diesem Bereich haben die Notfall-Transporte Vorrang und das AWT-System muss auf beiden Seiten der Türen Warteplätze einnehmen / anfahren. Aus technischen Gründen kann ein begonnener AWT-Transport mit einem Aufzug nicht abgebrochen werden und muss beendet werden. Eine Schnittstelle zur Anmeldung von Notfall-Transporten ist durch den AWT-Lieferanten einzurichten/vorzuhalten. Das Brandschutztor ist als „ständig“ offen einprogrammiert und schließt nur bei Auslösung eines Brandmeldesignals bzw. einer Rauch-Detektierung. Im Bereich der Aufzüge in Richtung Haus 60 wird es bauseits einen Hohlboden geben mit einer Lastannahme von bis zu 10 kN. An dieser Stelle wird es auch eine bauseitige Dehnfuge geben, die den Bestand und die Tunnelverbindung verbindet.
Geplant wird die Tunnelanbindung zwischen den Häusern 10 und Herzzentrum Haus 61. Wesentliche Aufgabe des FTS ist die Ver- und Entsorgung des Hauses 61 gleichermaßen, wie im Bestand Haus 60. Da der Bieter für die Tunnelanbindung (Fa. MLR) bereits festgelegt ist, hat sich der Bieter intensiv mit der Tunnelverbindung zwischen Haus 10 und Haus 61 zu beschäftigen und diese Funktionen in seinem Konzept zu übernehmen.
Das geplante FTS als solches hat die Aufgaben:
· den Transport aller entsprechenden AGV/FTS Rollcontainer zwischen den H10 & H61 mit der Erweiterungsoption von H60 zu realisieren
· Gleich dem Bestand werden Unterfahr-Fahrzeuge eingesetzt
· Der AN muss gewährleisten, dass die Tunnelverbindung sowohl mit Bestands-Fahrzeugen als auch mit neuen Fahrzeugen zu befahren ist. Da die Bestandsfahrzeuge eine Vorzugsfahrtrichtung haben, ist dieses bei den Hüllkurven zu berücksichtigen. Die Bestandsfahrzeuge orientieren sich an Magnetpunkten im Boden. Die neuen Fahrzeuge fahren frei Navigierend und benötigen keine zusätzliche Installation jeglicher Art, können aber auch mit den Magnetpunkten navigieren.
· In dieser ersten Ausbaustufe werden keine neuen Fahrzeuge den Tunnel befahren. Bedeutet, der Tunnel wird NUR mit den Bestands-Fahrzeugen befahren.
· Unabhängig davon ist der Tunnel für die spätere Nutzung mit frei navigierenden Fahrzeugen auszustatten

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
03.05.2027
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
11.06.2027
Weitere Fristen
Übergabe Werkplanung 4 Wochen nach Auftragserteilung

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
21.10.2026 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
20.11.2026

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
siehe Vergabeunterlagen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Der AN benennt nach Auftragsvergabe namentlich einen Projektleiter. Dieser hat eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Ingenieur, Diplom-Ingenieur (FH), Meister oder gleichwertig und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit vergleichbaren Objekten nachzuweisen.

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt,
Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle / Saale, Deutschland


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