Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Straße, Hausnummer:Brühler Straße 3
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Telefon:+49 22899610-2613
Telefax:+49 2289961087-1000
E-Mail: B20.13@bescha.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
B 20.13 - 0555/25/VV : 1
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
11.11.2026 - 11:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
23.12.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895639
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895639
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 20 Stück Faltbehälter, 5.000 l und Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur LIeferung von 20 Stück Einpersonenduschkabine
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 20 Stück Faltbehälter, 5.000 l und Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur LIeferung von 20 Stück Einpersonenduschkabine.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 20 Stück Faltbehälter, 5.000 l und Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur LIeferung von 20 Stück Einpersonenduschkabine.
b)
CPV-Codes
Diverse Brandschutzausrüstungen (44480000)
Brandbekämpfungsausrüstung (35111000)
Dekontaminationseinrichtungen (42924720)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesrepublik Deutschland
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben.
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 20 Stück Faltbehälter, 5.000 l
Los 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur LIeferung von 20 Stück Einpersonenduschkabine.
Die o.g. Stückzahlen entsprechend der jeweilis geschätzten Menge und den jeweiliigen Höchstmengen der Rahmenvereinbarung (RV). Bis zur o.g. Höchstmenge kann aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werde. Es besteht keine Abrufverpflichtung aus der RV.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmengen, spätestens jedoch nach einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 20 Stück Faltbehälter, 5.000 l
Los 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur LIeferung von 20 Stück Einpersonenduschkabine.
Die o.g. Stückzahlen entsprechend der jeweilis geschätzten Menge und den jeweiliigen Höchstmengen der Rahmenvereinbarung (RV). Bis zur o.g. Höchstmenge kann aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werde. Es besteht keine Abrufverpflichtung aus der RV.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmengen, spätestens jedoch nach einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
c)
Vergabe von Losen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 04.01.2027
Ende: 03.01.2031
Bemerkung zur Ausführungsfrist: siehe beigefügte Rahmenvereinbarung
Ende: 03.01.2031
Bemerkung zur Ausführungsfrist: siehe beigefügte Rahmenvereinbarung
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Nachfolgend aufgeführte Dokumente sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist mindestens mit dem Angebot einzureichen: Angebotsformular, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründe, Anlage Unternehmensdaten, Nachweise und Erklärungen zur Leistung , Bedienungsanleitung der angebotenen Leistung, Anlage Katalogdaten KDBund (weitere Details: siehe Vergabeunterlage).
Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:
• Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem. § 4 LKatSG BW,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1 BayKSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSG Berlin,
• Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2 BbgBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatSOrg Bremen,
• Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Hessens gem. § 2 HBKG Hessen,
• Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V,
• Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG.
• Regierungspräsidium Darmstadt
• Regierungspräsidium Gießen
• Regierungspräsidium Kassel
• ATF - LKA KT 61 - Berlin
• ATF - Feuerwehr Dortmund
• ATF - Feuerwehr Essen
• ATF - Feuerwehr Hamburg
• ATF - Feuerwehr Köln
• ATF - Feuerwehr Leipzig
• ATF - Feuerwehr Mannheim
• ATF - Feuerwehr München
Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:
• Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem. § 4 LKatSG BW,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1 BayKSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSG Berlin,
• Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2 BbgBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatSOrg Bremen,
• Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Hessens gem. § 2 HBKG Hessen,
• Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V,
• Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG.
• Regierungspräsidium Darmstadt
• Regierungspräsidium Gießen
• Regierungspräsidium Kassel
• ATF - LKA KT 61 - Berlin
• ATF - Feuerwehr Dortmund
• ATF - Feuerwehr Essen
• ATF - Feuerwehr Hamburg
• ATF - Feuerwehr Köln
• ATF - Feuerwehr Leipzig
• ATF - Feuerwehr Mannheim
• ATF - Feuerwehr München
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