Tendering Procedure Details
Die Oberbürgermeisterin
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Weitere Informationen siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Geplanter Termin zur Präsentation des Angebots 09./10.02.2027
Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 05.10.2026.
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Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
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Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe
bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf vollständige Teilnahmeanträge vorliegen, werden keine Unterlagen nachgefordert und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf ausgeschlossen.
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden.
Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 5
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
- Bewerber 100 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich.
Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber bis zu 3 abgeschlossene Referenzen bzw. die abgeschlossenen Leistungsphasen (Leistungen müssen zwischen dem 01.11.2021 und dem 31.10.2026 abgeschlossen worden sein. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor dem 01.11.2021 liegen) aus der Eigenerklärung zur Eignung gewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Aus den Projektbeschreibungen müssen nachvollziehbar die wertungsrelevanten technischen Inhalte zur Wertung hervorgehen. Ohne Projektbeschreibung ist die Referenz unvollständig, nicht prüfbar und wird nicht gewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
Das Plangebiet stellt sich derzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche dar und ist planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Daraus ergibt sich ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Neben der Schaffung des Baurechts für Wohnbebauung dient das Bebauungsplanverfahren der notwendigen Entwicklung eines inneren Straßennetzes und der erforderlichen Netzerweiterungen der Ver- und- Entsorgungsanlagen und deren Anbindung an die im Plangebiet anliegenden öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsnetze.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,9 ha.
Die verkehrliche Erschließung der angestrebten Wohnbebauung erfolgt über die geplanten Straßenverkehrsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans, welche an die bestehenden öffentlichen Straßenverkehrsflächen Iltisweg, Stichlerweg und Wolfsweg anbinden. Durch einen mittig ins Plangebiet führenden Fuß- und Radweg von der Beyendorfer Straße aus, entsteht eine zusätzliche direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer. Südlich des Plangebiets bindet die Ottersleber Straße an das übergeordnete Straßennetz der Landeshauptstadt Magdeburg an.
Planungsziel ist die Abrundung der Siedlungskante Lüttgen-Salbke durch Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet mit einer grünen Mitte.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurden darüber hinaus folgende Planungsziele definiert:
• Ausweisung von Bauland zur Errichtung von Wohnbebauung unter Berücksichtigung des maßgeblichen Außenlärmpegels
• Anpassung der Baugrenzen, der Höhen und der Ausrichtung der Gebäude als planerische Voraussetzung für die Nutzung regenerativer Energien und für die Erhaltung des Luftaustausches mit der Umgebung
Detaillierte Beschreibung und nähere Informationen siehe „Information zum Leistungsgegenstand“
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse
1.1.2 Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG/ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail- Adresse
1.1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE sind mit dem Teilnahmeantrag alle Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft zu benennen,
a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.1.4 Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenenUnterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen.Der Unterauftragnehmer ist zu benennen.
1.1.5 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen derVergabestelle eine Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.1.6 Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen. Der Eignungsgeber ist zu benennen.
1.1.7 Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eineVerpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
1.1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB
1.1.9 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
1.1.10 Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):
Abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur oder vergleichbar (Nachweis Urkunde Abschluss Studium oder Nachweis Eintragung Ingenieurkammer) und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführungen von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich.
Angaben zum Bewerber/Unternehmens:
Insgesamt maximal 3 Referenzprojekte aus der Eigenerklärung werden gewertet. Die Leistungen müssen zwischen dem 01.11.2021 und dem 31.10.2026 abgeschlossen
worden sein. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor dem 01.11.2021 liegen
Vergleichbare Referenzen = Erschließungsplanungen von Wohngebieten mit Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Regenentwässerung oder Versickerung) und Fachplanung Technische Ausrüstung (ALG 4) für Straßenbeleuchtung jeweils LPH 1 – 9 und örtliche Bauüberwachung (Objektplanungen)
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
- Name des Bewerbers
- Projektbezeichnung
- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer
- Projektebeschreibung
- Leistungszeitraum
- Baukosten
- Umfang der erbrachten Leistungsphasen, örtliche Bauüberwachung (Objektplanungen)
Aus den beizufügenden Projektbeschreibungen müssen nachvollziehbar die wertungsrelevanten technischen Inhalte zur Wertung hervorgehen. Ohne Projektbeschreibung ist die Referenz unvollständig, nicht prüfbar und wird nicht gewertet.
Siehe Formular Referenzdatenblatt (R1 bis R3) für Punktebewertung - Bewerber, Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag und Tabelle Punktebewertung Referenzen Teilnahmewettbewerb.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.11.2021 und dem 31.10.2026 abgeschlossen
worden sein. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor dem 01.11.2021 liegen
M1: Eine vergleichbare Objektplanung Verkehrsanlagen für die Erschließung eines Wohn- oder Gewerbegebietes in den LPH 2, 3, 5 bis 8 mit Baukosten ≥ 750.000 € brutto.
M2: Eine vergleichbare Objektplanung Ingenieurbauwerke für eine Regenentwässerung und/oder Versickerung mit Regenrückhaltebecken oder Versickerungsbecken für ein Wohn- oder Gewerbegebiet in den LPH 2, 3, 5 bis 8 mit Baukosten ≥ 150.000 € brutto.
M3: Eine vergleichbare Fachplanung Technische Ausrüstung (ALG 4) für die Straßenbeleuchtung einer innerstädtischen/innergemeindlichen Straße oder Erschließung eines Wohn-/Gewerbegebietes in den LPH 3, 5 - 8 mit Baukosten ≥ 50.000 € brutto.
M4: Eine vergleichbare Objektplanung Freianlagen für das Straßengrün einer innerstädtischen/innergemeindlichen Straße oder Erschließung eines Wohn- oder Gewerbegebietes in den LPH 3, 5 - 8 mit Baukosten ≥ 50.000 € brutto
Aus der beizufügenden Projektbeschreibung müssen nachvollziehbar die wertungsrelevanten technischen Inhalte zur Wertung hervorgehen. Ohne Projektbeschreibung ist die Referenz unvollständig, nicht prüfbar und wird nicht gewertet.
Für die Referenzen für den Mindeststandard M1 bis M4 können auch Referenzen aus R1 bis R3 verwandt werden. Es sind aber alle 7 Referenzdatenblätter M1 bis M4 und R1 bis R3 auszufüllen
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen
Qualität des Projektteams/Gewichtung: 35 %
Umgang mit der Aufgabenstellung/Gewichtung: 35 %
Honorar/Gewichtung: 30 %
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Oberbürgermeisterin
Die Oberbürgermeisterin
Die Oberbürgermeisterin
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
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