Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2p-FE 03.0673/2026/IGB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
03.11.2026 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
15.01.2027
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=894710
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=894710
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
03.11.2026 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Regionale Verkehrsrechnerzentralen (rVRZ) sehen sich zunehmend mit heterogenen, dynamischen Datenströmen konfrontiert, die über klassische Detektordaten weit hinausgehen. Neben etablierten infrastrukturseitigen Erfassungssystemen wie Induktionsschleifen, Radardetektoren und Videoerfassung stehen zunehmend digitale Datenströme aus Fahrzeugflotten, Mobilitätsdiensten und kooperativen Systemen (C-ITS) zur Verfügung. Diese Entwicklung verspricht eine deutlich höhere Informationsdichte, räumliche Abdeckung und Aktualität, stellt die operative Entscheidungsfindung jedoch vor neue Herausforderungen. Bestehende Grundlagenarbeiten und Leitfäden berücksichtigen die heutige Vielfalt dynamischer, nutzergenerierter Datenquellen nicht ausreichend.
Das Forschungsvorhaben entwickelt einen praxistauglichen Rahmen, mit dem rVRZ heterogene Datenquellen systematisch prüfen, bewerten und in ihre operativen und strategischen Entscheidungsprozesse integrieren können. Im Zentrum steht die vergleichbare Beurteilung der Datenqualität unterschiedlichster Quellen - von klassischer Sensorik über Floating-Car-Daten bis hin zu C-ITS-Diensten und OEM-Daten. Die Bearbeitung umfasst Anforderungsanalyse mittels Workshops mit rVRZ-Betreibern, Analyse infrastrukturseitiger und fahrzeuggenerierter Daten, Entwicklung eines Qualitätssicherungskonzepts mit standardisierten Metriken sowie Evaluation auf einem Testgebiet. Die Ergebnisse ermöglichen regionalen VRZ kurzfristig den gezielten Einsatz unterschiedlicher Datenquellen im Operativgeschäft, schaffen mittelfristig Transparenz für Investitionsentscheidungen und stärken langfristig die Position der rVRZ als integrative Plattformen im digitalisierten Verkehrssystem.
Das Forschungsvorhaben entwickelt einen praxistauglichen Rahmen, mit dem rVRZ heterogene Datenquellen systematisch prüfen, bewerten und in ihre operativen und strategischen Entscheidungsprozesse integrieren können. Im Zentrum steht die vergleichbare Beurteilung der Datenqualität unterschiedlichster Quellen - von klassischer Sensorik über Floating-Car-Daten bis hin zu C-ITS-Diensten und OEM-Daten. Die Bearbeitung umfasst Anforderungsanalyse mittels Workshops mit rVRZ-Betreibern, Analyse infrastrukturseitiger und fahrzeuggenerierter Daten, Entwicklung eines Qualitätssicherungskonzepts mit standardisierten Metriken sowie Evaluation auf einem Testgebiet. Die Ergebnisse ermöglichen regionalen VRZ kurzfristig den gezielten Einsatz unterschiedlicher Datenquellen im Operativgeschäft, schaffen mittelfristig Transparenz für Investitionsentscheidungen und stärken langfristig die Position der rVRZ als integrative Plattformen im digitalisierten Verkehrssystem.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Erfahrung und Kenntnisse in derDokumentation von wissenschaftlichen Untersuchungen im verkehrswissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Bereich nachzuweisen durch mindestens 3 abgeschlossene Veröffentlichungen (Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten aus den letzten 5 Jahren in Form einer Referenzliste Bei BMV/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.)
Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Untersuchungen in Bezug auf Verkehrsdatenqualität oder Verkehrsdatenfusion nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren in Form einer Referenzliste
Erfahrung und Kenntnisse in der Entwicklung von Qualitätssicherungs- oder Qualitätsmanagementkonzepten im verkehrswissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Bereich nachzuweisen durchh mindestens 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren in Form einer Referenzliste
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Erfahrung und Kenntnisse in derDokumentation von wissenschaftlichen Untersuchungen im verkehrswissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Bereich nachzuweisen durch mindestens 3 abgeschlossene Veröffentlichungen (Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten aus den letzten 5 Jahren in Form einer Referenzliste Bei BMV/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.)
Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Untersuchungen in Bezug auf Verkehrsdatenqualität oder Verkehrsdatenfusion nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren in Form einer Referenzliste
Erfahrung und Kenntnisse in der Entwicklung von Qualitätssicherungs- oder Qualitätsmanagementkonzepten im verkehrswissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Bereich nachzuweisen durchh mindestens 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren in Form einer Referenzliste
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
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