Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Straße, Hausnummer:Brühler Straße 3
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Telefon:+49 22899610-5408
Telefax:+49 2289961087-1000
E-Mail: B24.12@bescha.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
B 24.12 - 0469/26/VV : 1
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
21.10.2026 - 11:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
13.11.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=894621
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=894621
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Unterhaltsreinigung für die Bundespolizeiinspektion Flughafen Berlin-Brandenburg
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Unterhaltsreinigung für die Bundespolizeiinspektion Flughafen Berlin-Brandenburg mit einem Bodenreinigungsumfang von monatlich 888,73 m².
Optional kann zusätzlich eine anlassbezogene Unterhaltsreinigung (Bedarfsreinigung) von 3.548,20 m² anfallen. Schätzungsweise sind mit 34 Bedarfsreinigungen pro Jahr zu rechnen.
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 50.150,00 EUR (netto).
Die Ausführung der Reinigungsleistung beginnt am 01.01.2027 und endet am 30.06.2029.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Unterhaltsreinigung für die Bundespolizeiinspektion Flughafen Berlin-Brandenburg mit einem Bodenreinigungsumfang von monatlich 888,73 m².
Optional kann zusätzlich eine anlassbezogene Unterhaltsreinigung (Bedarfsreinigung) von 3.548,20 m² anfallen. Schätzungsweise sind mit 34 Bedarfsreinigungen pro Jahr zu rechnen.
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 50.150,00 EUR (netto).
Die Ausführung der Reinigungsleistung beginnt am 01.01.2027 und endet am 30.06.2029.
b)
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
c)
Ort der Leistungserbringung
12529 Schönefeld
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.01.2027
Ende: 30.06.2029
Ende: 30.06.2029
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 31 UVgO:
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO:
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Erklärung ein, in welcher Sie einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die angegebene/ anzupassende/ abzuschließende Haftpflichtversicherung muss die nachstehenden Deckungssummen in den folgenden Höhen gewährleisten:
● Personenschäden (für die einzelne Person): 3.000.000 €
● Umwelt- und Sachschäden (inkl. Allmählichkeits- und Bearbeitungsschäden): 1.500.000 €
● Schlüsselverlustschäden: 250.000 €
● Zeitwertentschädigung bei Schlüsselschäden: 125.000 €.
Bitte füllen Sie dazu die Vorlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, diesen bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO:
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○ alle Referenzaufträge umfassen eine Unterhaltsreinigung
○ mindestens ein Referenzauftrag weist einen Auftragswert von mindestens 15.000 netto pro Jahr auf
○ alle Referenzaufträge haben zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert.
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO:
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Erklärung ein, in welcher Sie einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die angegebene/ anzupassende/ abzuschließende Haftpflichtversicherung muss die nachstehenden Deckungssummen in den folgenden Höhen gewährleisten:
● Personenschäden (für die einzelne Person): 3.000.000 €
● Umwelt- und Sachschäden (inkl. Allmählichkeits- und Bearbeitungsschäden): 1.500.000 €
● Schlüsselverlustschäden: 250.000 €
● Zeitwertentschädigung bei Schlüsselschäden: 125.000 €.
Bitte füllen Sie dazu die Vorlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, diesen bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO:
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○ alle Referenzaufträge umfassen eine Unterhaltsreinigung
○ mindestens ein Referenzauftrag weist einen Auftragswert von mindestens 15.000 netto pro Jahr auf
○ alle Referenzaufträge haben zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert.
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Mit dem Angebot sind folgende unternehmensbezogene
Erklärungen und Nachweise als Beleg für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Anlage Unternehmensdaten.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 50.150,00 EUR (netto). Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Auftragswert. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum jeweiligen Höchstwert abgerufen werden.
Abrufberechtigt ist die Bundespolizei.
Mit dem Angebot sind folgende unternehmensbezogene
Erklärungen und Nachweise als Beleg für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Anlage Unternehmensdaten.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 50.150,00 EUR (netto). Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Auftragswert. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum jeweiligen Höchstwert abgerufen werden.
Abrufberechtigt ist die Bundespolizei.
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