1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des
Thüringer OberlandesgerichtsArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere LandesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tonerkartuschen für A4-DrucktechnikBeschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Tonerkartuschen für A 4-Druckgeräte für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung wird als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag. Die geschätzte Gesamtabnahmemenge beläuft sich auf ca. 7.900 Toner für 36 Monate.Kennung des Verfahrens: 878ee38e-c11e-4c4f-a97f-5179d9982983Interne Kennung: 5400 E - 31/26Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 30100000Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und MöbelnZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 30125110Toner für Laserdrucker/Fax-GeräteZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 30125000Teile und Zubehör für FotokopiergeräteZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 30125100Tonerpatronen2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Jena, Kreisfreie Stadt(DEG03)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: thüringenweit2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungRein nationale Ausschlussgründe: Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen.
Darin ist zu erklären, dass
- für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen.
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, für die letzten drei Jahre über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
- das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist.
- gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer
Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
- sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden
hat;
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
- für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten:
zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt:
- § 19 Mindestlohngesetz
- § 98c Aufenthaltsgesetz
- § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre
vorliegt:
- § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen,
- § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder
- § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB IIIInteressenkonflikt: Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen.5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tonerkartuschen für A4-DrucktechnikBeschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Tonerkartuschen für A 4-Druckgeräte für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung wird als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag. Die geschätzte Gesamtabnahmemenge beläuft sich auf ca. 7.900 Toner für 36 Monate.Interne Kennung: 5400 E - 31/265.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 30100000Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und MöbelnZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 30125000Teile und Zubehör für FotokopiergeräteZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 30125100Tonerpatronen5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Jena, Kreisfreie Stadt(DEG03)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: thüringenweit5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 36Monat5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Eintragung in ein relevantes BerufsregisterBeschreibung: Gewerbe
Der Bieter erklärt, dass für das Unternehmen ein Nachweis über eine gültige Gewerbeanmeldung/-erlaubnis auf Verlangen vorgelegt werden kann.
Nachweis per EigenerklärungKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt, dass ein Nachweis über die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsgebers, des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnummer, der Betriebstätte, der versicherten Risiken und der Versicherungssumme (mind. 1 Mio € für Vermögensschäden; mind. 1 Mio € für Personen – und Sachschäden je Schadensfall) vorliegt oder bei Bietern mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik ein gleichwertigen Nachweis über den Versicherungsgeber, den Versicherungsnehmer, der Versicherungsnummer, der Betriebstätte, der versicherten Risiken und der Versicherungssumme vorliegt und teilt die obigen Angaben mit.
Nachweise per Eigenerklärung5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreiskriteriumBeschreibung: 1005.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8915765.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=891576Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 29/10/202610:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer
Landesverwaltungsamt, WeimarInformationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 135 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des
Thüringer Oberlandesgerichts8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des
Thüringer OberlandesgerichtsIdentifikationsnummer: 16900547-0001-98Ort: JenaPostleitzahl: 07743NUTS-3-Code: Jena, Kreisfreie Stadt(DEG03)Land: DeutschlandE-Mail: tholg.vergabestelle@justiz.thueringen.deTelefon: 036413070Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer
Landesverwaltungsamt, WeimarIdentifikationsnummer: 16900334Ort: WeimarPostleitzahl: 99423NUTS-3-Code: Weimar, Kreisfreie Stadt(DEG05)Land: DeutschlandE-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e2ba86e7-128c-43e5-8901-7d6c34614b13-01Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte InformationenInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 4065f801-f3f0-42de-84cd-24320c71fdf7- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/10/202611:42Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch