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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Pilotstudie zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings in Deutschland (EU-PoMS-DE)

Next Steps

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01.10.2026

30.11.2026 12:00

3526811100 - Fe

Bundesamt für Naturschutz

01.10.2026 10:00

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

3526811100 - Fe

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

30.11.2026 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

15.02.2027

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=891253

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

30.11.2026 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sieht ein verpflichtend durchzuführendes Bestäubermonitoring auf EU-Ebene vor. Der erste Berichtszyklus umfasst vier, der folgende sechs Jahre, erstes Berichtsjahr ist 2030. Die KOM gibt mit dem Delegierten Rechtsakt (DA) ein konkretes Konzept mit einheitlichen Methoden vor, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Damit soll erreicht werden, dass die erhobenen Daten auf EU Ebene vergleichbar und auswertbar sind.
Nach Abschluss der methodischen Konzeption des Europäischen Bestäubermonitorings (EU PoMS) durch den Delegierten Akt (DA) der KOM (Veröffentlichung Ende 2025) wird die Methodik der verpflichtenden Module im F+E „Umsetzung des EU-Bestäubermonitorings nach dem EU-Wiederherstellungsgesetz (Konzeption)“ (FKZ: 3525810200) ausgearbeitet und damit eine erste Basis für die nationale Umsetzung von Monitoringmodulen des EUPoMS für Deutschland vorgelegt.
Ziel dieses Vorhabens ist die testweise Umsetzung und Weiterentwicklung der nach DA verpflichtenden, und im F+E „Umsetzung des EU Bestäubermonitorings nach dem EUWiederherstellungsgesetz (Konzeption)“ (FKZ: 3525810200) weiter ausgearbeiteten Module sowie die Entwicklung von Organisationsstrukturen.
Im Vorhaben sollen die verpflichtenden Module (Tagfalter, Wildbienen, Schwebfliegen, Nachtfalter und seltene Arten) exemplarisch erprobt und methodisch weiterentwickelt werden. Dafür werden Erfassungen mit hauptamtlich Kartierenden durchgeführt. Mit den Ergebnissen des Vorhabens soll abgeschätzt werden, inwieweit die Module bereits bundesweit umsetzbar sind auch mit Blick auf personelle und finanzielle Ressourcen. Weiterhin müssen u.U. Erfassungskonzepte für einzelne seltene und gefährdete Arten entwickelt und erprobt werden. Des Weiteren wird geprüft, welche fachlichen Aussagen zum Zustand ausgewählter Gruppen der Insekten möglich sind, v.a. ob die erfassten Arten- und Individuenzahlen ausreichen, um die Basis für die geplanten Indikatorenberechnungen zu liefern.
Konkrete Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

c)
Ort der Leistungserbringung

Bonn

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Gesamtleistung ist bis spätestens 28.02.2030 zu zu erbringen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"

14.
Sonstige Angaben

Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.

Suitability criterias



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