Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Los 12 Bodenbelagsarbeiten
- 180 m2 Abbruch PVC-Bodenbelag
- 155 m Abbruch Sockelleisten
- Ertüchtigung des Unterbodens
- 180 m2 Neueinbau Linoleum
- 155 m Neueinbau Sockelleisten
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
Unterlagen werden entsprechend § 8 TVergG LSA i.V.m. § 16a VOB/A nachgefordert.
Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben Formblatt 213 sowie das
verpreiste Leistungsverzeichnis im PDF-Format (Ausschlussgrund).
Beachten Sie bitte die den Vergabeunterlagen beigefügten Hinweise nach § 8 TVergG LSA.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Unterlagen vom Bestbieter und gleichzeitig von
nachrangigen Bietern nachzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden.
Bei der Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter gelten die
gleichen Anforderungen an die Vorlage von Nachweisen und Erklärungen.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124
Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen:
-Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten
Angaben
-Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal
-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
-rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines
solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
-Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers
Bescheinigungen mit dem Vermerk "Nur gültig im Original" sind auf Verlangen der Vergabestelle im Original vorzulegen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Tel.: +49 3455141529, Fax: +49 3455141115, info@lvwa.sachsen-anhalt.de
***Auf die in den §§ 19 - 22 TVergG LSA enthaltenen Regeln wird hingewiesen.***