Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Solestadt Bad Dürrenberg
Straße, Hausnummer:Hauptstraße 27
Postleitzahl (PLZ):06231
Ort:Bad Dürrenberg
Telefon:+49 3462 9987035
E-Mail: vergabestelle@badduerrenberg.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2026-38-MM-PL
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.10.2026 - 08:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.11.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=890501
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=890501
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.10.2026 - 08:59 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Aufgabenstellung für Planungsleistungen für die Kindertagesstätte Max & Moritz
Seumestraße 20, 06231 Bad Dürrenberg
Erneuerung Dacheindeckung, Einbau von Brandschutztüren, Einbau einer Lüftungsanlage im Kellergeschoss
---
Die Stadt Bad Dürrenberg plant drei gebäudebezogene Einzelmaßnahmen:
1.
Die Erneuerung der Dachabdichtung aus dem Jahr 1994. Es wird eine Dachbedeckung aus Titanzink oder ein Gründach bevorzugt. Zu beachten ist die zur Verfügung stehende geringe Höhe unter den Oberlichtern bei zwei von fünf Dachflächenteilen.
2.
Den Einbau von sieben dicht- und selbstschließende Brandschutztüren als Abschluss zu den verschiedenen Nutzungseinheiten gemäß Brandschutzkonzept vom 29.06.2022 (Anlage 6). Dazu gehören die Herstellung der elektrischen Zuleitungen und Anschlüsse sowie die Maler-arbeiten in den Fluren nach deren Einbau.
3.
Im Kellergeschoss ist der Einbau von hygrostatischen Lüftern zur Reduzierung der vorhan-denen Feuchtigkeit einzubauen. Diese Leistung beinhaltet auch die Herstellung der dazu not-wendigen Kernbohrungen.
---
Im Honorarangebot sind alle für die Planung und den Bau erforderlichen Leistungsbilder und deren Grundleistungen sowie die Nebenkosten, eventuelle Umbauzuschläge und mitzuverarbeitenden Bausubstanz anzubieten.
Die erforderlichen Vorlagen von Unterlagen und Abstimmungen bei Aufsichtsbehörden und sonstiger staatlicher Stellen erfolgt selbstständig. Die Vorstellung der Maßnahme in mind. 2 Ausschusssitzungen ist in das Angebot einzurechnen.
Mit den Grundleistungen ist die Vorlage von 3 Ausführungsvarianten nach gleichen Anforderungen sowie die weitere Zuarbeit für den Fördermittelgeber, falls notwendig, abgegolten.
Es sind die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und für die technische Ausrüstung Elektroinstallationen anzubieten.
---
Objektplanung-Gebäude LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: III
Techn. Ausrüstung Elektroinstallationen LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II
---
Besondere Leistung:
a)
Bestandsaufnahme als Grundlage für die digitale Planerstellung. Es liegen dem AG schematische Grundrisspläne und ein Schnitt vor (PDF-Format).
b)
Erstellung von Flucht- und Rettungswegepläne
c)
Erstellung von Feuerwehrpläne
d)
Erstellung von aktuellen Bestandsplänen nach Beendigung der Baumaßnahme in PDF und dxf/dwg-Format.
---
Das Angebot ist folgendermaßen aufzubauen:
Das Angebot ist folgendermaßen aufzubauen
1.
Leistungsphasen 1-3 einschließlich Nebenkosten + Besondere Leistung a)
2.
Leistungsphasen 4-9 einschließlich Nebenkosten + Besondere Leistung b) bis d)
Es erfolgt zunächst eine Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI. Nach Fertigstellung dieser Leistungen ist die Entwurfsplanung im Bauausschuss vorzustellen. Eine Weiter-beauftragung der Leistungsphasen 4-9 kann nur vorbehaltlich der Zustimmung des Bauaus-schuss erfolgen und wird gesondert beauftragt.
3.
Die Nebenkosten sind entsprechend §14 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ins Honorar einzurechnen.
4.
Für zusätzliche Leistungen, welche bei Bedarf abgefordert werden können, bitten wir um Angabe der Stundensätze für Büroleiter/Projektleiter, Ingenieur und Mitarbeiter.
WICHTIG:
DAS ANGEBOT IST VOLLSTÄNDIG, D. H. UNTER ANGABE ALLER LEISTUNGSPHASEN ABZUGEBEN.
Seumestraße 20, 06231 Bad Dürrenberg
Erneuerung Dacheindeckung, Einbau von Brandschutztüren, Einbau einer Lüftungsanlage im Kellergeschoss
---
Die Stadt Bad Dürrenberg plant drei gebäudebezogene Einzelmaßnahmen:
1.
Die Erneuerung der Dachabdichtung aus dem Jahr 1994. Es wird eine Dachbedeckung aus Titanzink oder ein Gründach bevorzugt. Zu beachten ist die zur Verfügung stehende geringe Höhe unter den Oberlichtern bei zwei von fünf Dachflächenteilen.
2.
Den Einbau von sieben dicht- und selbstschließende Brandschutztüren als Abschluss zu den verschiedenen Nutzungseinheiten gemäß Brandschutzkonzept vom 29.06.2022 (Anlage 6). Dazu gehören die Herstellung der elektrischen Zuleitungen und Anschlüsse sowie die Maler-arbeiten in den Fluren nach deren Einbau.
3.
Im Kellergeschoss ist der Einbau von hygrostatischen Lüftern zur Reduzierung der vorhan-denen Feuchtigkeit einzubauen. Diese Leistung beinhaltet auch die Herstellung der dazu not-wendigen Kernbohrungen.
---
Im Honorarangebot sind alle für die Planung und den Bau erforderlichen Leistungsbilder und deren Grundleistungen sowie die Nebenkosten, eventuelle Umbauzuschläge und mitzuverarbeitenden Bausubstanz anzubieten.
Die erforderlichen Vorlagen von Unterlagen und Abstimmungen bei Aufsichtsbehörden und sonstiger staatlicher Stellen erfolgt selbstständig. Die Vorstellung der Maßnahme in mind. 2 Ausschusssitzungen ist in das Angebot einzurechnen.
Mit den Grundleistungen ist die Vorlage von 3 Ausführungsvarianten nach gleichen Anforderungen sowie die weitere Zuarbeit für den Fördermittelgeber, falls notwendig, abgegolten.
Es sind die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und für die technische Ausrüstung Elektroinstallationen anzubieten.
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Objektplanung-Gebäude LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: III
Techn. Ausrüstung Elektroinstallationen LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II
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Besondere Leistung:
a)
Bestandsaufnahme als Grundlage für die digitale Planerstellung. Es liegen dem AG schematische Grundrisspläne und ein Schnitt vor (PDF-Format).
b)
Erstellung von Flucht- und Rettungswegepläne
c)
Erstellung von Feuerwehrpläne
d)
Erstellung von aktuellen Bestandsplänen nach Beendigung der Baumaßnahme in PDF und dxf/dwg-Format.
---
Das Angebot ist folgendermaßen aufzubauen:
Das Angebot ist folgendermaßen aufzubauen
1.
Leistungsphasen 1-3 einschließlich Nebenkosten + Besondere Leistung a)
2.
Leistungsphasen 4-9 einschließlich Nebenkosten + Besondere Leistung b) bis d)
Es erfolgt zunächst eine Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI. Nach Fertigstellung dieser Leistungen ist die Entwurfsplanung im Bauausschuss vorzustellen. Eine Weiter-beauftragung der Leistungsphasen 4-9 kann nur vorbehaltlich der Zustimmung des Bauaus-schuss erfolgen und wird gesondert beauftragt.
3.
Die Nebenkosten sind entsprechend §14 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ins Honorar einzurechnen.
4.
Für zusätzliche Leistungen, welche bei Bedarf abgefordert werden können, bitten wir um Angabe der Stundensätze für Büroleiter/Projektleiter, Ingenieur und Mitarbeiter.
WICHTIG:
DAS ANGEBOT IST VOLLSTÄNDIG, D. H. UNTER ANGABE ALLER LEISTUNGSPHASEN ABZUGEBEN.
c)
Ort der Leistungserbringung
06231 Bad Dürrenberg, Seumestraße 20, Kita Max & Moritz
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Ja
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die gesamten baulichen Maßnahmen sind bis zum 31.12.2027 abzuschließen. Aus diesem Grund ergeben sind nachfolgende Ausführungsfristen:
Planungsbeginn 01.12.2026
Fertigstellung Vorplanung 31.12.2026
Fertigstellung Entwurfsplanung 31.01.2027
Vorstellung im Bauausschuss 11.02.2027
Fertigstellung Genehmigungsplanung entfällt
Ausführungsplanung / Erarbeitung LV´s bis 15.03.2027
Ausschreibungsbeginn 16.03.2027
Baubeginn 01.06.2027
Bauende 31.12.2027
Planungsbeginn 01.12.2026
Fertigstellung Vorplanung 31.12.2026
Fertigstellung Entwurfsplanung 31.01.2027
Vorstellung im Bauausschuss 11.02.2027
Fertigstellung Genehmigungsplanung entfällt
Ausführungsplanung / Erarbeitung LV´s bis 15.03.2027
Ausschreibungsbeginn 16.03.2027
Baubeginn 01.06.2027
Bauende 31.12.2027
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 31 ff UVgO. Danach findet die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen die nicht in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbeschränkung (GWB) ausgeschlossen werden statt. Entsprechende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach den §§ 125 und 126 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Weitere Eignungskriterien sind:
a)
Der Bieter muss den Nachweis als Bauingenieur oder Architekt erbringen.
Wünschenswert sind Erfahrungen als Generalplanungsunternehmen (GU) und Referenzen in denen die Sanierung bzw. Errichtung von Dächern Auftragsgegenstand war. (siehe Nr. 5 unten Referenzen)
b)
Der Bieter muss nachweislich Bauingenieur oder Architekt sein.
c)
Der Bieter muss Fachplaner mit Fachrichtung Elektroinstallation sein.
Die Eignung zu den o. g. Punkten a) bis c) kann durch Nach- / Subunternehmer erfolgen und ist mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen.
---
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
---
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
---
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
---
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen (siehe auch "Checkliste mit dem Angebot einzureichende Unterlagen"):
1.
Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) ODER Präqualifizierungsnachweis
2.
Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234), sofern zutreffend
3.
Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235), sofern zutreffend
4.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
5.
Die Angabe von mindestens zwei Referenzen der max. letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren über die Ausführung von folgenden, der mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis
beizufügen sind.
Vergleichbar ist die Leistung, wenn der Bieter:
a)
mind. 2 Referenzen in der Objektplanung-Gebäude (wünschenswert sind Referenzen für die Sanierung von Dächern) und
b)
mind. 2 Referenzen für die Planung technischer Ausbaugewerke hier Elektroplanungsleistungen (ggf. durch Nachunternehmer) nachweisen kann.
6.
a)
Nachweis als Bauingenieur oder Architekt
c)
Nachweis als Fachplaner Elektroinstallation.
---
In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen.
---
Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. §§ 33, 34 und 35 UVgO zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen. Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
2.
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder/ und Architektenkammer oder ggf. anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
3.
Gewerbeanmeldung oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes, sofern zur Eintragung verpflichtet
4.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
5.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
6.
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend),
7.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern zur Eintragung verpflichtet
8.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
9.
aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen,
10.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019),
11.
Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung über die Absicherung von Personen- und Sachschäden mit Angabe der Deckungssumme
---
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht bzw. nicht in aktueller Form im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
---
Die Vergabestelle behält sich vor Erklärungen und Nachweise parallel zum Bestbieter auch von den nachrangigen Bietern abzufordern.
---
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Weitere Eignungskriterien sind:
a)
Der Bieter muss den Nachweis als Bauingenieur oder Architekt erbringen.
Wünschenswert sind Erfahrungen als Generalplanungsunternehmen (GU) und Referenzen in denen die Sanierung bzw. Errichtung von Dächern Auftragsgegenstand war. (siehe Nr. 5 unten Referenzen)
b)
Der Bieter muss nachweislich Bauingenieur oder Architekt sein.
c)
Der Bieter muss Fachplaner mit Fachrichtung Elektroinstallation sein.
Die Eignung zu den o. g. Punkten a) bis c) kann durch Nach- / Subunternehmer erfolgen und ist mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen.
---
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
---
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
---
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen (siehe auch "Checkliste mit dem Angebot einzureichende Unterlagen"):
1.
Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) ODER Präqualifizierungsnachweis
2.
Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234), sofern zutreffend
3.
Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235), sofern zutreffend
4.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
5.
Die Angabe von mindestens zwei Referenzen der max. letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren über die Ausführung von folgenden, der mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis
beizufügen sind.
Vergleichbar ist die Leistung, wenn der Bieter:
a)
mind. 2 Referenzen in der Objektplanung-Gebäude (wünschenswert sind Referenzen für die Sanierung von Dächern) und
b)
mind. 2 Referenzen für die Planung technischer Ausbaugewerke hier Elektroplanungsleistungen (ggf. durch Nachunternehmer) nachweisen kann.
6.
a)
Nachweis als Bauingenieur oder Architekt
c)
Nachweis als Fachplaner Elektroinstallation.
---
In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen.
---
Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. §§ 33, 34 und 35 UVgO zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen. Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
2.
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder/ und Architektenkammer oder ggf. anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
3.
Gewerbeanmeldung oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes, sofern zur Eintragung verpflichtet
4.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
5.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
6.
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend),
7.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern zur Eintragung verpflichtet
8.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
9.
aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen,
10.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019),
11.
Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung über die Absicherung von Personen- und Sachschäden mit Angabe der Deckungssumme
---
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht bzw. nicht in aktueller Form im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
---
Die Vergabestelle behält sich vor Erklärungen und Nachweise parallel zum Bestbieter auch von den nachrangigen Bietern abzufordern.
---
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
12.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis.
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 40 UVgO statt.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen (siehe Nr. 3a dieser Bekanntmachung). Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
---
Hinweis zur Kommunikation:
Die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle, einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendungen von weiteren Unterlagen zum Verfahren, erfolgt während des Vergabeverfahrens bis zur Submission ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso das Stellen und Beantworten von Bieterfragen während der Angebotsphase sowie die Angebotsabgabe selbst.
Nach der Angebotsöffnung ist die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle auch elektronisch (E-Mail), in Textform oder schriftlich zugelassen.
---
Allgemeine Hinweise:
a)
Die Teilnehmer des Verfahrens verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, Angebotsassistent (AnAWeb).
Es liegt in alleiniger Verantwortung des Teilnehmers, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen bzw. Informationen der Vergabestelle und dergleichen auf dem Laufenden zu halten.
b)
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
c)
Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten hat, informiert.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
---
Hinweis für die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen (§ 41 UVgO):
a)
Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter) vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor Erklärungen und Nachweise parallel zum Bestbieter auch von den nachrangigen Bietern abzufordern.
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
b)
Die Form der Übermittlung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt elektronisch bzw. im Original, sofern Erklärungen und Nachweise nur im Original gültig sind.
c)
Der Bestbieter hat verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen.
d)
Bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wir das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das nächste Angebot in der Wertungsreihenfolge herangezogen, und der Bieter dieses Angebotes gilt als Bestbieter.
---
Hinweis zur Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022:
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Die Solestadt Bad Dürrenberg hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022.pdf".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
---
Nachprüfungsbehörde
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 40 UVgO statt.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen (siehe Nr. 3a dieser Bekanntmachung). Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
---
Hinweis zur Kommunikation:
Die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle, einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendungen von weiteren Unterlagen zum Verfahren, erfolgt während des Vergabeverfahrens bis zur Submission ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso das Stellen und Beantworten von Bieterfragen während der Angebotsphase sowie die Angebotsabgabe selbst.
Nach der Angebotsöffnung ist die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle auch elektronisch (E-Mail), in Textform oder schriftlich zugelassen.
---
Allgemeine Hinweise:
a)
Die Teilnehmer des Verfahrens verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, Angebotsassistent (AnAWeb).
Es liegt in alleiniger Verantwortung des Teilnehmers, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen bzw. Informationen der Vergabestelle und dergleichen auf dem Laufenden zu halten.
b)
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
c)
Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten hat, informiert.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
---
Hinweis für die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen (§ 41 UVgO):
a)
Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter) vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor Erklärungen und Nachweise parallel zum Bestbieter auch von den nachrangigen Bietern abzufordern.
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
b)
Die Form der Übermittlung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt elektronisch bzw. im Original, sofern Erklärungen und Nachweise nur im Original gültig sind.
c)
Der Bestbieter hat verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen.
d)
Bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wir das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das nächste Angebot in der Wertungsreihenfolge herangezogen, und der Bieter dieses Angebotes gilt als Bestbieter.
---
Hinweis zur Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022:
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Die Solestadt Bad Dürrenberg hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022.pdf".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
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Nachprüfungsbehörde
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
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