Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2g - FE 04.0367/2026/MGB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
03.11.2026 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
03.02.2027
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=890380
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=890380
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
03.11.2026 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Qualitätssicherung der ZEB in den Teilprojekten 1 bis 3 basiert auf drei Säulen: der zeitbefriste-ten Betriebszulassung der Messsysteme durch die BASt, der Eigenüberwachung durch die TP1-3-Auftragnehmer sowie den Kontrollprüfungen. Das Teilprojekt 4 ergänzt dieses System durch Plausi-bilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen der Mess- und Bilddaten, die jedoch nur begrenzte Aussa-gen zum Gesamtqualitätsniveau erlauben.
Die Kontrollprüfungen werden ca. alle 2.000 Messkilometer durchgeführt, was bei einer Prüfstre-ckenlänge von zwei Kilometern einem Stichprobenumfang von 0,1 % des Messkontingents ent-spricht. Dabei müssen Prüfstrecken einen mittleren Zustandswert zwischen 2,0 und 4,0 aufweisen, wodurch sehr gute und sehr schlechte Abschnitte von der Überprüfung ausgeschlossen werden.
Im Jahr 2015 wurde in Bayern erstmals ein Zufallsstichprobenverfahren erprobt, das Fehlerstreube-reiche für das Gesamtnetz ermittelte. Darauf aufbauend führte der TP4-Auftragnehmer erstmalig in 2019 stichprobenhafte Untersuchungen mit 5 % Stichprobenumfang durch, bei denen eigene Scha-denscodierungen mit den TP3-Werten verglichen wurden.
Hauptziel des Projektes ist die Entwicklung eines statistischen, zufallsbasierten Verfahrens zum Nachweis der Fehlerstreubreite im TP3 für verschiedene Straßenkategorien. Das Verfahren soll Stichprobenumfang und Toleranzen festlegen, Rückschlüsse auf die Gesamtnetzqualität ermögli-chen und Aussagen zur erreichbaren, geforderten und vorliegenden Auswertequalität liefern. Es soll in bestehende Prüfprozesse integriert werden und systematische KI-bedingte Fehler erkennbar machen. Dies ermöglicht statistisch abgesicherte Qualitätsinformationen, reduziert Fehlauswertun-gen, zeigt Korrekturbedarf auf und steigert die Auswertequalität nachhaltig.
Die Kontrollprüfungen werden ca. alle 2.000 Messkilometer durchgeführt, was bei einer Prüfstre-ckenlänge von zwei Kilometern einem Stichprobenumfang von 0,1 % des Messkontingents ent-spricht. Dabei müssen Prüfstrecken einen mittleren Zustandswert zwischen 2,0 und 4,0 aufweisen, wodurch sehr gute und sehr schlechte Abschnitte von der Überprüfung ausgeschlossen werden.
Im Jahr 2015 wurde in Bayern erstmals ein Zufallsstichprobenverfahren erprobt, das Fehlerstreube-reiche für das Gesamtnetz ermittelte. Darauf aufbauend führte der TP4-Auftragnehmer erstmalig in 2019 stichprobenhafte Untersuchungen mit 5 % Stichprobenumfang durch, bei denen eigene Scha-denscodierungen mit den TP3-Werten verglichen wurden.
Hauptziel des Projektes ist die Entwicklung eines statistischen, zufallsbasierten Verfahrens zum Nachweis der Fehlerstreubreite im TP3 für verschiedene Straßenkategorien. Das Verfahren soll Stichprobenumfang und Toleranzen festlegen, Rückschlüsse auf die Gesamtnetzqualität ermögli-chen und Aussagen zur erreichbaren, geforderten und vorliegenden Auswertequalität liefern. Es soll in bestehende Prüfprozesse integriert werden und systematische KI-bedingte Fehler erkennbar machen. Dies ermöglicht statistisch abgesicherte Qualitätsinformationen, reduziert Fehlauswertun-gen, zeigt Korrekturbedarf auf und steigert die Auswertequalität nachhaltig.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Substanzmerkmale (Oberfläche) der ZEB hinsichtlich der Aufnahme und Auswertung von Oberflächenschäden sowie der Qualitätssicherung der Daten, nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der wissenschaftlichen und statistischen Auswertung von Daten, nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
- Kenntnisse und Erfahrungen im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3)
- Notwendige technische Ausstattung, nachzuweisen durch Eigenerklärung 1 über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
- Ausreichende Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung, nachzuweisen durch Eigenerklärung 2 über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeitenden
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Substanzmerkmale (Oberfläche) der ZEB hinsichtlich der Aufnahme und Auswertung von Oberflächenschäden sowie der Qualitätssicherung der Daten, nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der wissenschaftlichen und statistischen Auswertung von Daten, nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
- Kenntnisse und Erfahrungen im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3)
- Notwendige technische Ausstattung, nachzuweisen durch Eigenerklärung 1 über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
- Ausreichende Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung, nachzuweisen durch Eigenerklärung 2 über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeitenden
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
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