Ausschreibungsdetails
2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 14.10.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 228 99 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
vgv
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 15 Mio. € (pro Schadensfall)
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz
0 Ich / Wir erklären, dass ich / wir unter Berücksichtigung der Objekte und Höchstentschädigungssummen über ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügen. Die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen.
0 Mein / Unser Unternehmen unterliegt der deutschen Versicherungsaufsicht.
0 Mein / Unser Unternehmen unterliegt der Versicherungsaufsicht des Staates:
Die Anforderungen und Grundsätze zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen ergeben sich aus folgend benannten nationalen Regelungen, die dieser Erklärung als Anhang beigefügt worden sind:
0 Ich / Wir erklären, dass wir diese Anordnungen und Grundsätze zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen seit Gültigkeit dieser Regelungen beachtet haben und zukünftig beachten werden. (zutreffendes bitte ankreuzen)
Eigenerklärung zum Risikomanagement
Abschnitt für Unternehmen, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen:
0 Ich / Wir erklären, dass wir die Regelungen der §§ 23 – 29 VAG in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG in unserem Unternehmen beachten. (zutreffendes bitte ankreuzen)
Abschnitt für Unternehmen, die NICHT der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen:
Mein / Unser Unternehmen unterliegt der Versicherungsaufsicht folgenden Staates:
Für mein / unser Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde:
Name:
Anschrift:
PLZ / Ort:
Für mein / unser Unternehmen zuständiger Sachbearbeiter / Sachgebiet
Name:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
0 Ich / Wir erklären, dass ich / wir die nationalen Regelungen des o. g. Aufsichtslandes in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG in meinem / unserem Unternehmen beachten. Die einschlägigen nationalen Regelungen liegen als Anhang dieser Erklärung bei.
Eigenerklärung zu Ratings
Erforderlich für jeden Versicherer (auch beteiligte Versicherer in einer Bietergemeinschaft/einem Konsortium) ist ein Mindest-Rating einer unabhängigen Ratingagentur mit folgender Bewertung:
Standard & Poor's A-
Fitch A-
Moody´s A3
Assekurata A-
0 Für mein / unser Unternehmen liegen die beigefügten aktuellen Ratings vor (Anlage).
0 Eine Verschlechterung der Ratingsituation ist für mein / unser Unternehmen in den letzten sechs Monaten nicht eingetreten.
0 In den letzten sechs Monaten ist eine Herabstufung des Ratings meines / unseres Unternehmens von ………………. auf neu ……………………. erfolgt.
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Es gelten hierbei folgende Mindestanforderungen:
1) Teilnahmeantrag für Los 1: Die Projektsumme pro Referenz muss
mindestens EUR 300 Mio. betragen.
2) Teilnahmeantrag für Los 2: Mindestanforderung aus 1) oder es liegt pro
Referenz eine vergleichbare Excedenten-Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens EUR 10 Mio. vor.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Beschreibung des Referenzauftrages
- Ausführungsort
- Projektsumme
- Bauzeit
Referenz-Nr. 2:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Beschreibung des Referenzauftrages
- Ausführungsort
- Projektsumme
- Bauzeit
Referenz-Nr. 3:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Beschreibung des Referenzauftrages
- Ausführungsort
- Projektsumme
- Bauzeit
Los 1:
1. Höhe der Prämie 65 %
2. Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes 35 %
Informationen, die die Zuschlagskriterien näher beschreiben sowie die Inhalte der dazu erwarteten Erklärungen näher spezifizieren, werden in den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren enthalten sein.
Den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertragstext zum ausgeschriebenen Versicherungsschutz beigefügt. Dieser Vertragstext gilt als Richtlinie für die Indikationsangebote. Bietern ist es jedoch gestattet, im Indikationsangebot sowohl einschränkend als auch erweiternd von diesem Vertragstext abzuweichen. Die Abweichungen sind im Indikationsangebot zu erläutern.
Die Vergabestelle behält sich vor, für die folgende Runde des Verfahrens Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen. Es können z. B. Erweiterungsvorschläge von Bietern aufgegriffen und diese können zum Gegenstand des Versicherungsschutzes gemacht werden. Negative Abweichungen, also Einschränkungen des Versicherungsschutzes, können zugelassen werden. In diesem Falle werden diese dann in die inhaltliche Bewertung weiterhin einbezogen, oder den Bietern wird für die Verhandlungsrunde mitgeteilt, dass diese Einschränkungen nicht zulässig sind. Ein Angebot, das in der zweiten Runde diese Einschränkungen dann immer noch enthält, ist auszuschließen.
Ziel ist es, für das letztverbindliche Angebot (dieses wird nach der mündlichen Verhandlungsrunde abgegeben) möglichst inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Angebote von sämtlichen Bietern zu erhalten. Sofern alle Angebote im letztverbindlichen Angebot inhaltlich identisch sind, erhalten diese unter dem Wertungskriterium Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes die gleiche Punktzahl.
Bei der Prämienhöhe erhält das Angebot mit der niedrigsten Prämie 100 Punkte. Ein Angebot mit einer Prämienüberschreitung, dieses Bestangebotes von z. B. 10 % erhält 90 Punkte (pro Prozentpunkt Überschreitung erfolgt ein Abzug von einem Punkt).
Bei Los 1 fließt die Punktzahl der Qualität des Versicherungsschutzes zu 35 % in die Endpunktzahl ein, die Punktzahl für die angebotene Prämie fließt zu 65 % in die Endpunktzahl ein.
Das Angebot mit der höchsten Endpunktzahl ist zu bezuschlagen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass aufgrund der Struktur des Verfahrens voraussichtlich Zuschläge an mehrere Bieter erfolgen werden (Angebote auf Teilquoten sind zulässig).
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Haftpflicht-Excedent
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 15 Mio. € (pro Schadensfall)
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz
0 Ich / Wir erklären, dass ich / wir unter Berücksichtigung der Objekte und Höchstentschädigungssummen über ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügen. Die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen.
0 Mein / Unser Unternehmen unterliegt der deutschen Versicherungsaufsicht.
0 Mein / Unser Unternehmen unterliegt der Versicherungsaufsicht des Staates:
Die Anforderungen und Grundsätze zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen ergeben sich aus folgend benannten nationalen Regelungen, die dieser Erklärung als Anhang beigefügt worden sind:
0 Ich / Wir erklären, dass wir diese Anordnungen und Grundsätze zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen seit Gültigkeit dieser Regelungen beachtet haben und zukünftig beachten werden. (zutreffendes bitte ankreuzen)
Eigenerklärung zum Risikomanagement
Abschnitt für Unternehmen, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen:
0 Ich / Wir erklären, dass wir die Regelungen der §§ 23 – 29 VAG in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG in unserem Unternehmen beachten. (zutreffendes bitte ankreuzen)
Abschnitt für Unternehmen, die NICHT der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen:
Mein / Unser Unternehmen unterliegt der Versicherungsaufsicht folgenden Staates:
Für mein / unser Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde:
Name:
Anschrift:
PLZ / Ort:
Für mein / unser Unternehmen zuständiger Sachbearbeiter / Sachgebiet
Name:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
0 Ich / Wir erklären, dass ich / wir die nationalen Regelungen des o. g. Aufsichtslandes in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG in meinem / unserem Unternehmen beachten. Die einschlägigen nationalen Regelungen liegen als Anhang dieser Erklärung bei.
Eigenerklärung zu Ratings
Erforderlich für jeden Versicherer (auch beteiligte Versicherer in einer Bietergemeinschaft/einem Konsortium) ist ein Mindest-Rating einer unabhängigen Ratingagentur mit folgender Bewertung:
Standard & Poor's A-
Fitch A-
Moody´s A3
Assekurata A-
0 Für mein / unser Unternehmen liegen die beigefügten aktuellen Ratings vor (Anlage).
0 Eine Verschlechterung der Ratingsituation ist für mein / unser Unternehmen in den letzten sechs Monaten nicht eingetreten.
0 In den letzten sechs Monaten ist eine Herabstufung des Ratings meines / unseres Unternehmens von ………………. auf neu ……………………. erfolgt.
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Die Projektsumme pro Referenz muss mindestens EUR 300 Mio. betragen.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Beschreibung des Referenzauftrages
- Ausführungsort
- Projektsumme
- Bauzeit
Referenz-Nr. 2:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Beschreibung des Referenzauftrages
- Ausführungsort
- Projektsumme
- Bauzeit
Referenz-Nr. 3:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Beschreibung des Referenzauftrages
- Ausführungsort
- Projektsumme
- Bauzeit
Los 2:
1. Höhe der Prämie 100 %
(keine inhaltlichen Unterschiede der Angebote)
Den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertragstext zum ausgeschriebenen Versicherungsschutz beigefügt. Dieser Vertragstext gilt als Richtlinie für die Indikationsangebote. Bietern ist es jedoch gestattet, im Indikationsangebot sowohl einschränkend als auch erweiternd von diesem Vertragstext abzuweichen. Die Abweichungen sind im Indikationsangebot zu erläutern.
Die Vergabestelle behält sich vor, für die folgende Runde des Verfahrens Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen. Es können z. B. Erweiterungsvorschläge von Bietern aufgegriffen und diese können zum Gegenstand des Versicherungsschutzes gemacht werden. Negative Abweichungen, also Einschränkungen des Versicherungsschutzes, können zugelassen werden. In diesem Falle werden diese dann in die inhaltliche Bewertung weiterhin einbezogen, oder den Bietern wird für die Verhandlungsrunde mitgeteilt, dass diese Einschränkungen nicht zulässig sind. Ein Angebot, das in der zweiten Runde diese Einschränkungen dann immer noch enthält, ist auszuschließen.
Ziel ist es, für das letztverbindliche Angebot (dieses wird nach der mündlichen Verhandlungsrunde abgegeben) möglichst inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Angebote von sämtlichen Bietern zu erhalten.
Die Prämienhöhe ist alleiniges Zuschlagskriterium. Das Angebot mit der niedrigsten Prämie erhält 100 Punkte. Ein Angebot mit einer Prämienüberschreitung, dieses Bestangebotes von z. B. 10 % erhält 90 Punkte (pro Prozentpunkt Überschreitung erfolgt ein Abzug von einem Punkt).
Bei Los 2 fließt die Prämienpunktzahl zu 100 % in die Endpunktzahl ein. Das Angebot mit der höchsten Endpunktzahl (niedrigste Prämie) ist zu bezuschlagen.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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