Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Straße, Hausnummer:Brühler Straße 3
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Telefon:+49 22899610-5416
Telefax:+49 2289961087-1000
E-Mail: B24.16@bescha.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
B 24.16 - 0711/26/VV : 1
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
02.10.2026 - 11:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
06.11.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889985
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889985
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Leistung sind Übersetzungs- und Korrekturleistung für eine Wanderausstellung des NSU-Dokumentationszentrum des Bundesamtes für politische Bildung (BpB)
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge i. H. v. 37.150 Normzeilen, spätestens jedoch am 31.08.2027. Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um sechs Monate verlängert werden. Zum Abruf berechtigt ist das Bundesamt für politische Bildung (BpB).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge i. H. v. 37.150 Normzeilen, spätestens jedoch am 31.08.2027. Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um sechs Monate verlängert werden. Zum Abruf berechtigt ist das Bundesamt für politische Bildung (BpB).
b)
CPV-Codes
Übersetzungsdienste (79530000)
c)
Ort der Leistungserbringung
siehe Leistungsbeschreibung
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 06.11.2026
Ende: 31.08.2027
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge, spätestens jedoch am 31.08.2027. Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um 6 Monate zu verlängern.
Ende: 31.08.2027
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge, spätestens jedoch am 31.08.2027. Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um 6 Monate zu verlängern.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
3.4.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO
3.4.1.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
●Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○ Mindestens eine Referenz muss die Übersetzung in der Sprachrichtung Deutsch-Türkisch oder Türkisch-Deutsch umfassen. Mindestens eine Referenz muss die Übersetzung in der Sprachrichtung Deutsch-Englisch oder Englisch-Deutsch umfassen; die dritte Referenz kann frei zwischen Übersetzungen in den vorgegebenen Sprachrichtungen (Deutsch, Türkisch, Englisch) gewählt werden;
○ Mindestens ein Referenzauftrag muss die Übersetzung von Texten mit historischem, wissenschaftlichem oder erinnerungskulturellem Bezug umfassen. Die Übersetzung von allgemeiner Geschäfts- Werbe- oder Gebrauchstexte erfüllt diese Anforderung nicht.
○ Mindestens ein Referenzauftrag umfasst einen Umfang von 15.000 zu übersetzenden Normzeilen.
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.2 Technische Fachkräfte
Benennen Sie in dem Dokument "Technische Fachkräfte" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, auch diejenigen, die nicht Ihrem Unternehmen angehören. Für die Erbringung der Übersetzungsleistungen dürfen ausschließlich Übersetzerinnen und Übersetzer eingesetzt werden, die die unter Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Bei Bedarf sind der Bedarfsträgerin jederzeit die entsprechenden Nachweise (bspw. Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnisse etc.) für die einzelnen technischen Fachkräfte vorzulegen.
Benennen Sie darüber hinaus auch die Ansprechpersonen für die folgenden Aufgabenbereiche:
● Projektmanagement
● Qualitätskontrolle
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass schon bei der Angebotsabgabe mitzuteilen ist, ob Sie Teile der Leistung durch Fachkräfte erbringen lassen, die nicht fest in Ihrem Unternehmen angestellt sind. Dies würde insbesondere auf freiberuflich tätige Übersetzer und Übersetzerinnen zutreffen. Schon bei Angebotsabgabe wäre für einzusetzende Unterauftragnehmer/Innen zumindest die linke Spalte des Vordrucks "Unteraufträge" auszufüllen. Spätestens vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung der Vergabestelle wäre für alle einzusetzenden Unterauftragnehmer/Innen der Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge" ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen, sowie der Vordruck "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt und mit Angabe des Namens versehen, ebenfalls vorzulegen. Es wird hierbei auf § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes in der Fassung vom 15.07.2025 verwiesen.
3.4.1.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
●Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○ Mindestens eine Referenz muss die Übersetzung in der Sprachrichtung Deutsch-Türkisch oder Türkisch-Deutsch umfassen. Mindestens eine Referenz muss die Übersetzung in der Sprachrichtung Deutsch-Englisch oder Englisch-Deutsch umfassen; die dritte Referenz kann frei zwischen Übersetzungen in den vorgegebenen Sprachrichtungen (Deutsch, Türkisch, Englisch) gewählt werden;
○ Mindestens ein Referenzauftrag muss die Übersetzung von Texten mit historischem, wissenschaftlichem oder erinnerungskulturellem Bezug umfassen. Die Übersetzung von allgemeiner Geschäfts- Werbe- oder Gebrauchstexte erfüllt diese Anforderung nicht.
○ Mindestens ein Referenzauftrag umfasst einen Umfang von 15.000 zu übersetzenden Normzeilen.
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.2 Technische Fachkräfte
Benennen Sie in dem Dokument "Technische Fachkräfte" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, auch diejenigen, die nicht Ihrem Unternehmen angehören. Für die Erbringung der Übersetzungsleistungen dürfen ausschließlich Übersetzerinnen und Übersetzer eingesetzt werden, die die unter Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Bei Bedarf sind der Bedarfsträgerin jederzeit die entsprechenden Nachweise (bspw. Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnisse etc.) für die einzelnen technischen Fachkräfte vorzulegen.
Benennen Sie darüber hinaus auch die Ansprechpersonen für die folgenden Aufgabenbereiche:
● Projektmanagement
● Qualitätskontrolle
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass schon bei der Angebotsabgabe mitzuteilen ist, ob Sie Teile der Leistung durch Fachkräfte erbringen lassen, die nicht fest in Ihrem Unternehmen angestellt sind. Dies würde insbesondere auf freiberuflich tätige Übersetzer und Übersetzerinnen zutreffen. Schon bei Angebotsabgabe wäre für einzusetzende Unterauftragnehmer/Innen zumindest die linke Spalte des Vordrucks "Unteraufträge" auszufüllen. Spätestens vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung der Vergabestelle wäre für alle einzusetzenden Unterauftragnehmer/Innen der Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge" ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen, sowie der Vordruck "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt und mit Angabe des Namens versehen, ebenfalls vorzulegen. Es wird hierbei auf § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes in der Fassung vom 15.07.2025 verwiesen.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Nachfolgend aufgeführte Dokumente sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist mi tdem Angebot einzureichen:
- Angebotsformular
- Angabe der technischen Fachkräfte
- Vordruck Referenzen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Formular Unternehmensdaten.
Die Bindefrist begrinnt mit Ender der Angebotsfrist.
- Angebotsformular
- Angabe der technischen Fachkräfte
- Vordruck Referenzen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Formular Unternehmensdaten.
Die Bindefrist begrinnt mit Ender der Angebotsfrist.
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