Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
LV 1 - Standort Lübeck, Am Wasserbau 8:
Errichtung einer elektrisch betriebenen, ca. 4,0 m breiten und 2,0 m hohen Schiebetoranlage für eine kritische Infrastruktur. Zusätzlich ist eine separate, barrierefreie Zugangstür sowie eine freistehende Anforderungssäule mit Video-/Sprechanlage vorgesehen. Die Anlage erhält u. a. RFID-Zutrittskontrolle, Funkbedienung, Video-/Türkommunikation, automatische Ausfahrt über Induktionsschleife sowie umfangreiche Sicherheits- und Überspannungsschutztechnik. Gefordert sind mindestens 120 Öffnungs-/Schließzyklen pro Tag, eine Antriebslebensdauer von mindestens 500.000 Zyklen, Einbruchhemmung RC4, Windklasse 3 und eine Öffnungsgeschwindigkeit von ca. 0,4-0,5 m/s. Die Zutritts- und Kommunikationsanlage ist in das bestehende TEDSen-System zu integrieren. Vorgesehen sind u. a. 150 RFID-Chips, 50 Funkfernbedienungen und 4 mobile Tischstationen (+2 optional).
LV 2 - Standort Heiligenhafen, Warteburgweg 12:
Errichtung einer elektrisch betriebenen, ca. 4,3 m breiten und 2,0 m hohen Schiebetoranlage für einen Stützpunkt. Eine separate Zugangstür bzw. Anforderungssäule ist nicht vorgesehen. Auch hier umfasst der Leistungsumfang die komplette Bau-, Elektro-, Steuerungs- und Sicherheitstechnik einschließlich RFID-Zutritt, Video-/Sprechanlage, Funkbedienung und automatischer Ausfahrt über Induktionsschleife. Gefordert sind mindestens 20 Öffnungs-/Schließzyklen pro Tag, eine Antriebslebensdauer von mindestens 250.000 Zyklen, Einbruchhemmung RC4, Windklasse 4 und eine Öffnungsgeschwindigkeit von 0,3 m/s. Vorgesehen sind 20 RFID-Chips, 5 Funkfernbedienungen und 2 mobile Tischstationen.
Das Angebot kann nur als Gesamtleistung für beide Standorte zusammen abgegeben werden.
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Die Anlagen sollen einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zutritt gewährleisten und gleichzeitig eine sichere und komfortable Nutzung im täglichen Betrieb ermöglichen. Die Steuerung des Zutritts erfolgt über RFID, Funkbedienung und Video-/Sprechanlagen. Ergänzend sind Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken, Sicherheitskontaktleisten, Not-Halt-Einrichtungen und eine automatische Ausfahrtserkennung über Induktionsschleifen vorgesehen.
Bei LV 1 dient die Anlage aufgrund der Einstufung des Standorts als kritische Infrastruktur insbesondere der erhöhten Sicherung und kontrollierten Erschließung der Liegenschaft. Zusätzlich wird eine barrierefreie Zugangstür mit eigener Zutritts- und Kommunikationstechnik hergestellt.
Der Auftragnehmer hat neben der eigentlichen Bau- und Montageleistung auch die erforderlichen technischen Planungs- und Berechnungsleistungen zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die Ermittlung und Überprüfung der erforderlichen Abmessungen, Antriebsleistung und Fundamentierung sowie die statischen und technischen Nachweise unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der vorgegebenen Sicherheits- und Betriebsanforderungen.
Weiterhin umfasst der Auftrag die Integration der Zutritts-, Kommunikations-, Steuerungs- und Sicherheitstechnik, die erforderlichen Elektro-, Erdungs- und Überspannungsschutzarbeiten sowie sämtliche Prüfungen, Parametrierungen und Funktionsnachweise.
Abschließend sind die Anlagen vollständig zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und einschließlich CE-Konformitätserklärung, Revisionsunterlagen, Betriebs- und Wartungsdokumentation sowie Einweisung des Betriebspersonals an den Auftraggeber zu übergeben.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
LV 2 - Heiligenhafen: Ausführung voraussichtlich im 3. bis 4. Quartal 2027. Der genaue Termin wird vom Auftraggeber noch mitgeteilt, da zunächst die Erneuerung des elektrischen Anschlusses der Liegenschaft erfolgen muss.
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Die Abrechnung und Zahlung erfolgen nach den Bestimmungen der VOB/B, insbesondere § 16 VOB/B.
Abschlagszahlungen werden auf Grundlage der nachgewiesenen und vertragsgemäß erbrachten Leistungen gemäß § 16 VOB/B geleistet.
Die Schlusszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung sowie nach Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung.
Soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die Zahlungsfristen und Fälligkeitsregelungen des § 16 VOB/B.
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Dezernat U20 - Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228 /7090-9010
E-Mail: gdws@wsv.bund.de