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Ausschreibungsdetails

Erweiterung der Kläranlage Buttlar - Los 4 - Rodungsmaßnahmen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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10.09.2026

30.09.2026 10:00

021-262.02.11-017

Thüringen: Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen

10.09.2026 10:00

Meine e-Vergabe


Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.

Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.

Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen
Straße, Hausnummer:Eisenacher Straße 2a
Postleitzahl (PLZ):36433
Ort:Bad Salzungen
Telefon:+49 3695 6670
E-Mail: wvs@wvs-basa.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 021-262.02.11-017

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Freistaat Thüringen, Wartburgkreis, Kläranlage Buttlar, Heugasse 30, 36419 Buttlar

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Die in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen umfassen die Rodungsmaßnahmen vor den Baumaßnahmen auf dem Kläranlagengelände.
Zu Roden sind:
- ca. 450 m² Strauchbestand, H = ca. 2-3 m
- ca. 20 St Bäume, D = ca. 0,1-0,3 m
- ca. 5 St Bäume, D = ca. 0,3-0,5 m

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
23.11.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
22.02.2027

j)
Nebenangebote

zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
30.09.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.10.2026

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Bei Bietergemeinschaften sind die genannten Nachweise für jedes Mitglied zu erbringen.
*
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
„Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
*
Ergänzung zu Pkt. j)
Änderungs- und Nebenangebote werden bei technischer Gleichwertigkeit zugelassen.
Sie müssen auf einer gesonderten Anlage gemacht und als solche gekennzeichnet werden.
Die Angabe von Nebenangeboten ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes ist zugelassen.
Die Abgabe von Einheitspreisen für jede Position ist in diesem Fall zwingend erforderlich.

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach ThürVgG sind an den
Auftraggeber (Anschrift siehe unter a) zu richten.
Auf das in § 19 Abs. 2 ThürVgG beschriebene Verfahren im Fall der Nichtabhilfe und
die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
*
Nachprüfungsbehörde nach ThürVgG:
Thüringer Landesverwaltung, Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar


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