Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Straße, Hausnummer:Regensburger Str. 104
Postleitzahl (PLZ):90478
Ort:Nürnberg
Telefon:+49 911-179-9762
Telefax:+49 911-179-908051
Internet-Adresse: http://www.arbeitsagentur.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
13-26-00179
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
07.10.2026 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
20.11.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=888766
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=888766
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Rahmenvertrag zur Produktion von Wissenschaftsvideos.
Im Rahmen der Wissenschaftskommunikation des IAB werden kurze Interviews, Erklärvideos zu aktuellen Themen und zu Fachbegriffen im Videoformat für die entsprechenden Zielgruppen aufbereitet und auf dem YouTube-Kanal des IAB beziehungsweise auf den Social-Media-Kanälen des IAB veröffentlicht.
Ferner werden ausgewählte bedeutende Veranstaltungen des Instituts über das Medium Video im Online-Magazin des IAB, auf dem YouTube-Kanal des IAB sowie als Kurzfassungen auf den Social-Media-Kanälen des IAB einer größeren Zielgruppe zugänglich gemacht. Hierzu zählen etwa die einmal jährlich stattfindenden "Nürnberger Gespräche" und das ebenfalls einmal jährlich stattfindende regionale Pendant ("Düsseldorfer Gespräche", "Kieler Gespräche"). Auch gehören hierzu virtuell oder hybrid durchgeführte Veranstaltungen, die gegebenenfalls live gestreamt, mitgeschnitten und nach einer qualitätssichernden Postproduktion online gestellt werden und zu denen O-Töne von Teilnehmenden als Kurzvideos auf YouTube-Shorts, LinkedIn und Bluesky veröffentlicht werden.
Da sich die Produktion von Videos und Podcasts sehr ähnelt (Aufnahme, Schnitt, Musikunterlegung, Vorschaubilder, Transkription/Untertitel, konzeptionelle Beratung), ist lediglich der Einkauf von Moderationsleistungen zusätzlich notwendig, um auch die geplante Produktion von Podcasts abzudecken. Daher wurde die Leistung "Moderation" optional in das Leistungsverzeichnis dieses Rahmenvertrags aufgenommen.
Angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich Social Media ist darüber hinaus eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Videoformate des IAB notwendig. Hierfür wird eine Beratung und Umsetzung durch den externen Dienstleister benötigt.
Die geforderten Leistungen umfassen im Wesentlichen:
• die Projektkoordination (insbesondere Abstimmungen mit der verantwortlichen Redakteurin im Geschäftsbereich "Medien und Kommunikation", ggf. Engagement von Sprecher/-innen, Gebärdendolmetscher/-innen, Transkriptionsbüros, Drehortgenehmigungen, Lizenzbeschaffungen für Musik)
• Dreharbeiten (inklusive Interviews)
• Postproduktion
• GEMA-freie Musik
• redaktionelle Betreuung (insbesondere bei der visuellen Umsetzung von Forschungsthemen)
• (Audio-)Transkriptionen in deutscher und englischer Sprache entsprechend der BITV-2.0-Richtlinien.
• ggf. Mitschnitt und Postproduktion von Livestreams und Hybrid-Veranstaltungen.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Im Rahmen der Wissenschaftskommunikation des IAB werden kurze Interviews, Erklärvideos zu aktuellen Themen und zu Fachbegriffen im Videoformat für die entsprechenden Zielgruppen aufbereitet und auf dem YouTube-Kanal des IAB beziehungsweise auf den Social-Media-Kanälen des IAB veröffentlicht.
Ferner werden ausgewählte bedeutende Veranstaltungen des Instituts über das Medium Video im Online-Magazin des IAB, auf dem YouTube-Kanal des IAB sowie als Kurzfassungen auf den Social-Media-Kanälen des IAB einer größeren Zielgruppe zugänglich gemacht. Hierzu zählen etwa die einmal jährlich stattfindenden "Nürnberger Gespräche" und das ebenfalls einmal jährlich stattfindende regionale Pendant ("Düsseldorfer Gespräche", "Kieler Gespräche"). Auch gehören hierzu virtuell oder hybrid durchgeführte Veranstaltungen, die gegebenenfalls live gestreamt, mitgeschnitten und nach einer qualitätssichernden Postproduktion online gestellt werden und zu denen O-Töne von Teilnehmenden als Kurzvideos auf YouTube-Shorts, LinkedIn und Bluesky veröffentlicht werden.
Da sich die Produktion von Videos und Podcasts sehr ähnelt (Aufnahme, Schnitt, Musikunterlegung, Vorschaubilder, Transkription/Untertitel, konzeptionelle Beratung), ist lediglich der Einkauf von Moderationsleistungen zusätzlich notwendig, um auch die geplante Produktion von Podcasts abzudecken. Daher wurde die Leistung "Moderation" optional in das Leistungsverzeichnis dieses Rahmenvertrags aufgenommen.
Angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich Social Media ist darüber hinaus eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Videoformate des IAB notwendig. Hierfür wird eine Beratung und Umsetzung durch den externen Dienstleister benötigt.
Die geforderten Leistungen umfassen im Wesentlichen:
• die Projektkoordination (insbesondere Abstimmungen mit der verantwortlichen Redakteurin im Geschäftsbereich "Medien und Kommunikation", ggf. Engagement von Sprecher/-innen, Gebärdendolmetscher/-innen, Transkriptionsbüros, Drehortgenehmigungen, Lizenzbeschaffungen für Musik)
• Dreharbeiten (inklusive Interviews)
• Postproduktion
• GEMA-freie Musik
• redaktionelle Betreuung (insbesondere bei der visuellen Umsetzung von Forschungsthemen)
• (Audio-)Transkriptionen in deutscher und englischer Sprache entsprechend der BITV-2.0-Richtlinien.
• ggf. Mitschnitt und Postproduktion von Livestreams und Hybrid-Veranstaltungen.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte der Leistungsbeschreibung.
b)
CPV-Codes
Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen (92111100)
c)
Ort der Leistungserbringung
Präsenzveranstaltungen finden in der Regel in Nürnberg
- in den Räumlichkeiten des Instituts (Regensburger Straße 100)
- oder in der Bundesagentur für Arbeit (Regensburger Straße 104) statt.
In Ausnahmefällen kann eine multimedial aufzubereitende Veranstaltung oder ein Video im Reportage-Stil auch an einem anderen Ort in Nürnberg oder in einer anderen Stadt in Deutschland durchgeführt werden.
- in den Räumlichkeiten des Instituts (Regensburger Straße 100)
- oder in der Bundesagentur für Arbeit (Regensburger Straße 104) statt.
In Ausnahmefällen kann eine multimedial aufzubereitende Veranstaltung oder ein Video im Reportage-Stil auch an einem anderen Ort in Nürnberg oder in einer anderen Stadt in Deutschland durchgeführt werden.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 20.11.2026
Ende: 16.11.2030
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und endet nach 4 Jahren.
Ende: 16.11.2030
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und endet nach 4 Jahren.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
entfällt
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Qualitative Anforderungen - inhaltlich
Die Videos sollen das jeweilige Thema der Veranstaltung, die Forschungsfrage, den Besuchsanlass/-inhalt etc. journalistisch anspruchsvoll (d.h. korrekt, aus verschiedenen Perspektiven, stringent und auf den Punkt gebracht) und anschaulich aufbereiten (d.h. so in Bilder fassen, dass sich die Zuschauerinnen und Zuschauer eine konkrete und lebendige Vorstellung von der Veranstaltung, der Forschungsfrage oder dem Besuch machen können). Die Bereitstellung für den Auftraggeber erfolgt in jedem Fall digital. Optional auch die Audiofassung des Videos oder Teile des Videos in MP3 und FLAC-Format.
Qualitative Anforderungen - technisch
Die Videos folgen insgesamt den technischen Standards, die öffentlich-rechtliche Sender für ihre Internet-Auftritte mit Bewegtbildern festgelegt haben (siehe "Richtlinien zur Herstellung von Fernsehproduktionen für ARD, ZDF und ORF" 2016, insbesondere Kapitel 1 und 2.0-2.2.). Die Beiträge können technisch auf allen gängigen, professionellen Videoformaten hergestellt werden.
Sicherstellung der Barrierefreiheit
Der Auftragnehmer hat die Videos so zu erstellen, dass sie der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit im Internet nach der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entsprechen.
Dies beinhaltet die Erstellung von qualitätsgesicherten Untertiteln, die Transkription für Gehörlose sowie Audiobeschreibungen für blinde und sehbehinderte Menschen in deutscher Sprache.
Ebenso muss eine ausreichende Berufserfahrung vorhandensein; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck D.5 und vgl. E.3 Eignungsanforderungen)
Es sind zwei Referenzprojekte (Videos) Ihres Unternehmens einzureichen, welche die u. s. Mindestanforderung innerhalb der letzten drei Jahre (bis einschließlich zum Veröffentlichungsdatum dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes) erfüllt/en. Als geeignete Referenzen gelten Wissenschaftsvideos, die gegen Entgelt im Auftrag eines Dritten erstellt wurden und mindestens einfache ökonomische oder sozialwissenschaftliche Fragestellungen thematisieren.
• Das Einreichen von mehr als zwei Referenzen ist nicht erforderlich. Jede Referenz wird einzeln geprüft.
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
• Nennen Sie den jeweiligen Referenzkunden mit aktuellem Ansprechpartner und aktueller Rufnummer. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) alleine genügt nicht.
Bitte verwenden Sie zur einheitlichen Darstellung der Referenz die angefügte Tabelle im Vordruck E.3 Eignungsanforderungen.
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
Die Videos sollen das jeweilige Thema der Veranstaltung, die Forschungsfrage, den Besuchsanlass/-inhalt etc. journalistisch anspruchsvoll (d.h. korrekt, aus verschiedenen Perspektiven, stringent und auf den Punkt gebracht) und anschaulich aufbereiten (d.h. so in Bilder fassen, dass sich die Zuschauerinnen und Zuschauer eine konkrete und lebendige Vorstellung von der Veranstaltung, der Forschungsfrage oder dem Besuch machen können). Die Bereitstellung für den Auftraggeber erfolgt in jedem Fall digital. Optional auch die Audiofassung des Videos oder Teile des Videos in MP3 und FLAC-Format.
Qualitative Anforderungen - technisch
Die Videos folgen insgesamt den technischen Standards, die öffentlich-rechtliche Sender für ihre Internet-Auftritte mit Bewegtbildern festgelegt haben (siehe "Richtlinien zur Herstellung von Fernsehproduktionen für ARD, ZDF und ORF" 2016, insbesondere Kapitel 1 und 2.0-2.2.). Die Beiträge können technisch auf allen gängigen, professionellen Videoformaten hergestellt werden.
Sicherstellung der Barrierefreiheit
Der Auftragnehmer hat die Videos so zu erstellen, dass sie der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit im Internet nach der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entsprechen.
Dies beinhaltet die Erstellung von qualitätsgesicherten Untertiteln, die Transkription für Gehörlose sowie Audiobeschreibungen für blinde und sehbehinderte Menschen in deutscher Sprache.
Ebenso muss eine ausreichende Berufserfahrung vorhandensein; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck D.5 und vgl. E.3 Eignungsanforderungen)
Es sind zwei Referenzprojekte (Videos) Ihres Unternehmens einzureichen, welche die u. s. Mindestanforderung innerhalb der letzten drei Jahre (bis einschließlich zum Veröffentlichungsdatum dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes) erfüllt/en. Als geeignete Referenzen gelten Wissenschaftsvideos, die gegen Entgelt im Auftrag eines Dritten erstellt wurden und mindestens einfache ökonomische oder sozialwissenschaftliche Fragestellungen thematisieren.
• Das Einreichen von mehr als zwei Referenzen ist nicht erforderlich. Jede Referenz wird einzeln geprüft.
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
• Nennen Sie den jeweiligen Referenzkunden mit aktuellem Ansprechpartner und aktueller Rufnummer. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) alleine genügt nicht.
Bitte verwenden Sie zur einheitlichen Darstellung der Referenz die angefügte Tabelle im Vordruck E.3 Eignungsanforderungen.
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft
14.
Sonstige Angaben
Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
3849d51d-ccfc-4e37-a464-6c3c99db9f50