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Ausschreibungsdetails

Medienausstattung Berlin

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04.09.2026 (letzte Änderung am 29.09.2026)

13.10.2026 10:00

BUL 61/25

Deutsches Patent- und Markenamt

06.10.2026 12:13

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
Straße, Hausnummer:Zweibrückenstraße 12
Postleitzahl (PLZ):80331
Ort:München
Telefon:+49 000
Internet-Adresse: https://www.dpma.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

BUL 61/25

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

13.10.2026 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

03.11.2026

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=888306

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

13.10.2026 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Kauf, Lieferung, Montage/Installation, Programmierung und Inbetriebnahme der Medienausstattung für die Halle Ost im Dienstgebäude Gitschiner Straße in Berlin. Die Medientechnik besteht aus mehreren Komponenten der Audio-, Bild-, Kamera- und Steuerungstechnik.
Die Leistungen sind innerhalb von 16 Wochen nach Zuschlagserteilung zu erbringen.
Vor Angebotserstellung wird die Durchführung eines Vor-Ort-Termins durch den Bieter empfohlen. Im Rahmen dieses Termins kann der Bieter zunächst den Ist-Stand der vorhandenen Einbauten und Leitungen kennenlernen

b)
CPV-Codes

Multimediaausrüstung (32322000-6)

c)
Ort der Leistungserbringung

Berlin

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Der Bieter hat mindestens eine geeignete Referenz über in den letzten drei Jahren ausgeführte Leistungen bezüglich der Planung, Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme von Medienausstattung bei einem öffentlichen Auftraggeber zu benennen. Referenzen sind geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Diese Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben.
Der vorliegende Auftrag ist vor allem durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet, so dass die Vergleichbarkeit der Referenzaufträge mit dem vorliegenden Auftrag insbesondere an diesen sieben Merkmalen gemessen wird:
- Planung und Konzeptionierung der Ausstattung von Räumen mit Medientechnik entsprechend den Gegebenheiten vor Ort und den Anforderungen eines Auftraggebers
- Integration bestehender Leistungen und Komponenten
- Verkauf von verschiedenen Komponenten der Bild-, Audio-, Zentraltechnik sowie von zentralen Bedienungselementen
- Installation, Programmierung und Inbetriebnahme der verkauften und gelieferten Komponenten
- Verkauf, Installation und Inbetriebnahme von PTZ-Kameratechnik
- Schulung und Einweisung des Auftragnehmers in der Bedienung der eingebauten Medientechnik
- Öffentlicher Auftraggeber
Eine Referenz muss dabei nicht alle sieben oben aufgeführten Merkmale abdecken. Es müssen aber alle sieben oben aufgeführten Merkmale vollständig durch alle eingereichten Referenzen (insgesamt mindestens 1) abgedeckt sein.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von fünf Werktagen einen Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Der Bieter erklärt sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.

12.
Zuschlagskriterien

Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

09.09.2026


09.09.2026




04.09.2026


04.09.2026




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