Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Straße, Hausnummer:Wegelystraße 8
Postleitzahl (PLZ):10623
Ort:Berlin
E-Mail: info@base.bund.de
Internet-Adresse: https://www.base.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z5-BASE62215/4726I01340
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
14.10.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
03.12.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=887785
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=887785
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
14.10.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Zielstellung des Vorhabens ist die weitere Mitwirkung an der Gremienarbeit in den für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN NA 062-07-43 AA), des Europäischen Komitees für Normung (CEN TC 430) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO TC 85 SC 6 mit WG 3) zur Ent- und Weiterentwicklung von bautechnischen Normen.
Die Mitarbeit auf internationaler Ebene ist erforderlich, um den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik zu verfolgen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Standards und Leitlinien zu leisten. Mit dem Vorhaben sollen die deutsche Mitwirkung in der Regel- und Normenarbeit für die o. g. Fachgebieten fortgeführt und damit die deutsche Beteiligung an den dazugehörigen nationalen und internationalen Gremien sichergestellt werden.
Das AtG schreibt vor, dass Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu treffen ist. Ausgewählte Anforderungen aus dem deutschen kerntechnischen Regelwerk (Sicherheitsanforderungen an KKW (SiAnf), KTA-Regeln) und ausgewählte DIN-Normen sind in die internationale Normungsarbeit einzubringen, um weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Ausgewählte Anforderungen internationaler Regeln sollen wiederum in das deutsche Regelwerk übernommen werden, um vom internationalen Erfahrungsrückfluss zu profitieren.
Vor Übernahme ausgewählter Anforderungen internationaler Standards und Normen in das deutsche Regelwerk sind diese auf Kompatibilität mit dem existierenden nationalen Regelwerk insbesondere mit den einschlägigen KTA-Regeln und den übergeordneten Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu überprüfen. Dies bezieht sich zukünftig nicht alleine auf Kernkraftwerke, sondern auf alle weiteren kerntechnischen Anlagen (z. B. Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Mit dem Vorhaben sollen die Themenfelder Auslegung gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) in die einschlägigen o.g. internationalen Organisationen und Gremien eingebracht werden, um Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen. Insbesondere ist die KTA 2201.2 als noch fehlendes neues Projekt ISO 4917 Design of nuclear power plants against seismic events Part 2 Subground in für internationale Belange angepasster Form in TC 85 SC 6 WG 3 einzubringen und erfolgreich bis zur Publikation als ISO Standard zum Abschluss zu bringen.
Die Mitarbeit auf internationaler Ebene ist erforderlich, um den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik zu verfolgen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Standards und Leitlinien zu leisten. Mit dem Vorhaben sollen die deutsche Mitwirkung in der Regel- und Normenarbeit für die o. g. Fachgebieten fortgeführt und damit die deutsche Beteiligung an den dazugehörigen nationalen und internationalen Gremien sichergestellt werden.
Das AtG schreibt vor, dass Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu treffen ist. Ausgewählte Anforderungen aus dem deutschen kerntechnischen Regelwerk (Sicherheitsanforderungen an KKW (SiAnf), KTA-Regeln) und ausgewählte DIN-Normen sind in die internationale Normungsarbeit einzubringen, um weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Ausgewählte Anforderungen internationaler Regeln sollen wiederum in das deutsche Regelwerk übernommen werden, um vom internationalen Erfahrungsrückfluss zu profitieren.
Vor Übernahme ausgewählter Anforderungen internationaler Standards und Normen in das deutsche Regelwerk sind diese auf Kompatibilität mit dem existierenden nationalen Regelwerk insbesondere mit den einschlägigen KTA-Regeln und den übergeordneten Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu überprüfen. Dies bezieht sich zukünftig nicht alleine auf Kernkraftwerke, sondern auf alle weiteren kerntechnischen Anlagen (z. B. Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Mit dem Vorhaben sollen die Themenfelder Auslegung gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) in die einschlägigen o.g. internationalen Organisationen und Gremien eingebracht werden, um Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen. Insbesondere ist die KTA 2201.2 als noch fehlendes neues Projekt ISO 4917 Design of nuclear power plants against seismic events Part 2 Subground in für internationale Belange angepasster Form in TC 85 SC 6 WG 3 einzubringen und erfolgreich bis zur Publikation als ISO Standard zum Abschluss zu bringen.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im technischen Bereich (71356000-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
21 Monate, beginnend ab dem 01.01.2027
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMUV (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUV finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUV finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Eignung der bietenden Unternehmen ist durch Angabe der folgenden Referenzen nachzuweisen:
Relevante Referenzen mit Bezug zum Forschungsvorhaben:
Für die Durchführung des Vorhabens hat der potentielle Auftragnehmer nachstehende Eignungen nachzuweisen:
- Mindestens 3 Referenz-Projekte in der nationaler Normen- und Regelarbeit, konkret im DIN Normungsausschuss NA 062-07-43, nachzuweisen durch aktuelle Belege der Mitgliedschaft seiner Mitarbeiter.
- Nachweis der Teilnahme an einem ISO-Referenz-Projekt zum Thema Seismik nicht älter als 5 Jahre.
- Nachweis der Meldung von mindestens eines Mitarbeiters des Unternehmens mit Erfahrung als Experte oder aktuelles Mitglied im Global Directory der ISO.
- Für die Bearbeitung des Vorhabens ist die Mitwirkung eines Mitarbeiters des Unternehmens im DIN-Normungsausschuss DIN NA 062-07-43 unbedingt erforderlich. Der NA 062-07-43 AA ist offizielles Spiegelgremium für ISO/TC85/SC 6 „Reactor-technology und die dazugehörige Working Group WG 3 „Power reactor, siting, design, operation, and decommissioning“. Nur Mitarbeiter des NA 062-07-43 AA dürfen bei ISO TC 85 SC 6 und WG 3 mitarbeiten, erhalten alle Informationen und dürfen abstimmen, somit muss der AN im o. g. DIN-Ausschuss mitarbeiten.
Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen. Es werden fachübergreifende Bietergemeinschaften begrüßt.
Relevante Referenzen mit Bezug zum Forschungsvorhaben:
Für die Durchführung des Vorhabens hat der potentielle Auftragnehmer nachstehende Eignungen nachzuweisen:
- Mindestens 3 Referenz-Projekte in der nationaler Normen- und Regelarbeit, konkret im DIN Normungsausschuss NA 062-07-43, nachzuweisen durch aktuelle Belege der Mitgliedschaft seiner Mitarbeiter.
- Nachweis der Teilnahme an einem ISO-Referenz-Projekt zum Thema Seismik nicht älter als 5 Jahre.
- Nachweis der Meldung von mindestens eines Mitarbeiters des Unternehmens mit Erfahrung als Experte oder aktuelles Mitglied im Global Directory der ISO.
- Für die Bearbeitung des Vorhabens ist die Mitwirkung eines Mitarbeiters des Unternehmens im DIN-Normungsausschuss DIN NA 062-07-43 unbedingt erforderlich. Der NA 062-07-43 AA ist offizielles Spiegelgremium für ISO/TC85/SC 6 „Reactor-technology und die dazugehörige Working Group WG 3 „Power reactor, siting, design, operation, and decommissioning“. Nur Mitarbeiter des NA 062-07-43 AA dürfen bei ISO TC 85 SC 6 und WG 3 mitarbeiten, erhalten alle Informationen und dürfen abstimmen, somit muss der AN im o. g. DIN-Ausschuss mitarbeiten.
Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen. Es werden fachübergreifende Bietergemeinschaften begrüßt.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung einer bevollmächtigten Vertretung der Mitglieder gegenüber dem BASE, die die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
dbd3e2c3-973d-4266-9774-dd6c7cbf620f