Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183331306
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08313/3626S72252
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
13.10.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.12.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=887700
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=887700
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
13.10.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
In Zeiten von Krisen verbreiten sich Informationen, korrekte wie falsche, in einem nie dagewesenen Ausmaß. Insbesondere Soziale Medien tragen durch ihre hohe Verbreitungsgeschwindigkeit und vermeintliche Anonymität zur Verbreitung von absichtlicher Desinformation und unabsichtlicher Fehlinformation bei. Zudem eröffnet Künstliche Intelligenz nie dagewesene Möglichkeiten in der Generierung und Verbreitung von Desinformationen. In radiologischen Notfällen kann dies zu Verunsicherung führen sowie dazu, dass sich Bürger*innen nicht an Schutzmaßnahmen halten. Weiter kann Desinformation (z.B. über eine notwendige Evakuierung) die Bevölkerung zu potenziell schädlichem Verhalten führen und chaotische Zustände auslösen. Während die Verbreitung von Desinformation in vielerlei Hinsicht problematisch ist, besteht im radiologischen Notfall das Problem, dass Institutionen und Entscheidungsträger diese unter hohem Zeitdruck ausfindig machen und darauf reagieren müssen. Das BMUKN und BfS würden sich zudem mit dem Bedürfnis der Bürger*innen nach Informationen und einer Flut an Fehl- und Desinformationen konfrontiert sehen, welche die schnelle und zielgerichtete Verbreitung korrekter Informationen stark erschwert. Eine schnelle und effektive Krisenkommunikation ist im radiologischen Notfall jedoch essentiell.
Das FV soll den aktuellen Kenntnisstand zu Des- und Fehlinformationen zusammentragen und systematisch für die Zwecke der Krisenkommunikation und den radiologischen Notfallschutz des BMUKN und BfS analysieren und aufbereiten. Dabei stehen folgende Fragen im Fokus:
- Welche Des- und Fehlinformationen existieren im Kontext radiologischer Notfälle oder könnten entstehen?
- Welche Arten von Akteuren und Motivationen lassen sich identifizieren/kategorisieren?
- Welche strategischen Ableitungen für die Krisenkommunikation existieren bereits oder können gezogen werden?
- Welche Strategien gegen Des- und Fehlinformationen werden im Kontext radiologischer Notfälle als erfolgversprechend eingestuft, welche weniger?
Ziel des FV ist es,
(1) Tools und Methoden zur Detektion von Desinformation zu ermitteln, die das BfS im radiologischen Notfall nutzen können und
(2) konkrete Empfehlungen für den strategischen Umgang mit Desinformation in der Krisenkommunikation im radiologischen Notfall zu erarbeiten. Dabei soll deutlich werden, welche Erkenntnisse über existierende Des- und Fehlinformationen im radiologischen Notfall und anderen, für die Fragestellung relevanten Krisen vorliegen und welche Strategien für die Kommunikation in einem radiologischen Notfall sowie für die Entwicklung von Kommunikationsübungen zur Vorbereitung auf eine tatsächliche Lage genutzt werden können. Das Vorhaben soll keine allgemeine Abhandlung über Des- und Fehlinformationen im Allgemeinen umfassen, sondern konkret auf die Bedarfe des BfS und BMUKN zugeschnitten sein.
Am Ende des Vorhabens stehen eine Übersicht konkreter Tools zur Detektion und Hilfestellungen zum strategischen Umgang mit Desinformationen im radiologischen Notfall.
Das vorliegende FV bietet BMUKN und BfS damit eine wichtige Grundlage für die Information der Bevölkerung sowohl über eine radiologische Lage als auch über Vorsorge- bzw. Schutzempfehlungen und dient damit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, insbesondere §105 und §112.
Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung von BMUKN/ BfS ist nach Maßgabe des Atom- und Strahlenschutzrechts der jeweils aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik. Die vom BMUKN/BfS in Auftrag gegebenen Untersuchungen, Studien und Gutachten müssen daher vom vorliegenden Stand von Wissenschaft und Technik auf dem jeweils zu bearbeitenden Aufgabengebiet ausgehen. Dabei sind neue Erkenntnisse und wissenschaftlich-technische Fortschritte mit Blick auf die Ziele des Vorhabens zu ermitteln und zu bewerten.
Der Bieter muss in der Lage sein, die geforderten Untersuchungen wissenschaftlich fundiert gemäß den Vorgaben für die wissenschaftliche Praxis in den beschriebenen Aufgabenbereichen durchzuführen.
Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie DSGVO und BDSG, sind umzusetzen. Sofern personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) oder sogar bestimmte Kategorien personenbezogener Daten z.B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen usw. (Art. 9 Abs. 1 DSVO) verarbeitet werden, ist ggf. ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) oder eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verarbeitung zu schließen. Der Auftragnehmer hat ein Datenschutzkonzept vorzulegen und alle Verpflichtungen der DSGVO einzuhalten. Die Daten dürfen den Geltungsbereich der DSGVO nicht verlassen.
Das FV soll den aktuellen Kenntnisstand zu Des- und Fehlinformationen zusammentragen und systematisch für die Zwecke der Krisenkommunikation und den radiologischen Notfallschutz des BMUKN und BfS analysieren und aufbereiten. Dabei stehen folgende Fragen im Fokus:
- Welche Des- und Fehlinformationen existieren im Kontext radiologischer Notfälle oder könnten entstehen?
- Welche Arten von Akteuren und Motivationen lassen sich identifizieren/kategorisieren?
- Welche strategischen Ableitungen für die Krisenkommunikation existieren bereits oder können gezogen werden?
- Welche Strategien gegen Des- und Fehlinformationen werden im Kontext radiologischer Notfälle als erfolgversprechend eingestuft, welche weniger?
Ziel des FV ist es,
(1) Tools und Methoden zur Detektion von Desinformation zu ermitteln, die das BfS im radiologischen Notfall nutzen können und
(2) konkrete Empfehlungen für den strategischen Umgang mit Desinformation in der Krisenkommunikation im radiologischen Notfall zu erarbeiten. Dabei soll deutlich werden, welche Erkenntnisse über existierende Des- und Fehlinformationen im radiologischen Notfall und anderen, für die Fragestellung relevanten Krisen vorliegen und welche Strategien für die Kommunikation in einem radiologischen Notfall sowie für die Entwicklung von Kommunikationsübungen zur Vorbereitung auf eine tatsächliche Lage genutzt werden können. Das Vorhaben soll keine allgemeine Abhandlung über Des- und Fehlinformationen im Allgemeinen umfassen, sondern konkret auf die Bedarfe des BfS und BMUKN zugeschnitten sein.
Am Ende des Vorhabens stehen eine Übersicht konkreter Tools zur Detektion und Hilfestellungen zum strategischen Umgang mit Desinformationen im radiologischen Notfall.
Das vorliegende FV bietet BMUKN und BfS damit eine wichtige Grundlage für die Information der Bevölkerung sowohl über eine radiologische Lage als auch über Vorsorge- bzw. Schutzempfehlungen und dient damit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, insbesondere §105 und §112.
Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung von BMUKN/ BfS ist nach Maßgabe des Atom- und Strahlenschutzrechts der jeweils aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik. Die vom BMUKN/BfS in Auftrag gegebenen Untersuchungen, Studien und Gutachten müssen daher vom vorliegenden Stand von Wissenschaft und Technik auf dem jeweils zu bearbeitenden Aufgabengebiet ausgehen. Dabei sind neue Erkenntnisse und wissenschaftlich-technische Fortschritte mit Blick auf die Ziele des Vorhabens zu ermitteln und zu bewerten.
Der Bieter muss in der Lage sein, die geforderten Untersuchungen wissenschaftlich fundiert gemäß den Vorgaben für die wissenschaftliche Praxis in den beschriebenen Aufgabenbereichen durchzuführen.
Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie DSGVO und BDSG, sind umzusetzen. Sofern personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) oder sogar bestimmte Kategorien personenbezogener Daten z.B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen usw. (Art. 9 Abs. 1 DSVO) verarbeitet werden, ist ggf. ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) oder eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verarbeitung zu schließen. Der Auftragnehmer hat ein Datenschutzkonzept vorzulegen und alle Verpflichtungen der DSGVO einzuhalten. Die Daten dürfen den Geltungsbereich der DSGVO nicht verlassen.
b)
CPV-Codes
Sozialforschung (79315000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
Neuherberg (Oberschleißheim)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 8 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Kein Ausschluss nach § 123,124 GWB.
Zugang zu einschlägigen Literaturdatenbanken und Recherchemöglichkeiten, Ausstattung zur Erstellung barrierefreier Berichte (siehe Formblatt Ausstattung).
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Auftragnehmer Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen. Belege für die Kompetenz sind bisherige Erfahrungen durch Projektmitarbeiten oder Projektleitungen, eigene Veröffentlichungen zum Thema, wenn möglich untermauert mit wissenschaftlichen Referenzen. Die anzugebenden Fachkräfte im „Formblatt Fachkräfte“ müssen über Qualifikationen verfügen, die mit den genannten Fachkräftebezeichnungen vergleichbar sind.
Im Folgenden handelt es sich um eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Auflistung:
- Projektleitung/Post Doc: Abgeschlossenes Studium mit Promotion in einer sozialwissenschaftlichen Disziplin (oder verwandten Fachbereichen) oder einschlägiger Berufserfahrung im Kontext der Detektion von Desinformation und strategischen Kommunikation
- Wissenschaftliche Mitarbeitende: Abgeschlossenes Studium in einer sozialwissenschaftlichen Disziplin (oder verwandten Fachbereichen)
In der Besetzung des Projektes ist sicherzustellen, dass ausreichend Personal mit wissenschaftlicher Expertise (Promotion in einer sozialwissenschaftlichen Disziplin oder verwandten Fachbereichen) zur Verfügung steht. (siehe Formblatt Fachkräfte; Formblatt Fachkräfte Ergänzung).
Mindestanforderungen an Publikationen: Der Bieter muss anhand von mindestens zwei wissenschaftlichen Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt Publikation 2-fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Zum Nachweis der Eignung sind Publikationen aus den letzten sechs Jahren (Stichtag ab 01.01.2020) unter Verwendung dieses Vordrucks zu benennen. Sofern weitere einschlägige Publikationen vorhanden sind, kann der Bieter dem Angebot eine Publikationsliste beifügen Die Publikation belegt fundierte wissenschaftliche Kompetenz und Expertise in folgenden Bereichen: Des- und Fehlinformation; Krisenkommunikation; Risiko- oder Wissenschaftskommunikation; systematischer Literaturreviews; Umsetzung in Kommunikationsbausteine und/oder Handlungsempfehlungen (siehe Formblatt Publikationen).
Mindestanforderungen an Referenzen: Die Eignung des Bieters ist anhand einer Liste von mindestens zwei durchgeführten Arbeiten, die zeigt, dass die erforderlichen Kompetenzen vorhanden sind, nachzuweisen. Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bieter zusätzlich mindestens ein für einen öffentlichen Träger erbrachtes, vergleichbares Referenzprojekt aus den letzten sechs Jahren vorzuweisen. Zum Nachweis der Eignung sind Referenzen aus den letzten sechs Jahren (Stichtag ab 01.01.2020) unter Verwendung dieses Vordrucks zu benennen. Sofern weitere einschlägige Referenzen vorhanden sind, können mehrere Formblätter eingereicht werden. Die angegebenen Referenzen müssen fundierte Kompetenz und Expertise in folgenden Bereichen belegen: Des- und Fehlinformation; Krisenkommunikation; Risiko- oder Wissenschaftskommunikation; systematischer Literaturreviews; Umsetzung in Kommunikationsbausteine und/oder Handlungsempfehlungen (siehe Formblatt Referenzen).
Zugang zu einschlägigen Literaturdatenbanken und Recherchemöglichkeiten, Ausstattung zur Erstellung barrierefreier Berichte (siehe Formblatt Ausstattung).
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Auftragnehmer Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen. Belege für die Kompetenz sind bisherige Erfahrungen durch Projektmitarbeiten oder Projektleitungen, eigene Veröffentlichungen zum Thema, wenn möglich untermauert mit wissenschaftlichen Referenzen. Die anzugebenden Fachkräfte im „Formblatt Fachkräfte“ müssen über Qualifikationen verfügen, die mit den genannten Fachkräftebezeichnungen vergleichbar sind.
Im Folgenden handelt es sich um eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Auflistung:
- Projektleitung/Post Doc: Abgeschlossenes Studium mit Promotion in einer sozialwissenschaftlichen Disziplin (oder verwandten Fachbereichen) oder einschlägiger Berufserfahrung im Kontext der Detektion von Desinformation und strategischen Kommunikation
- Wissenschaftliche Mitarbeitende: Abgeschlossenes Studium in einer sozialwissenschaftlichen Disziplin (oder verwandten Fachbereichen)
In der Besetzung des Projektes ist sicherzustellen, dass ausreichend Personal mit wissenschaftlicher Expertise (Promotion in einer sozialwissenschaftlichen Disziplin oder verwandten Fachbereichen) zur Verfügung steht. (siehe Formblatt Fachkräfte; Formblatt Fachkräfte Ergänzung).
Mindestanforderungen an Publikationen: Der Bieter muss anhand von mindestens zwei wissenschaftlichen Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt Publikation 2-fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Zum Nachweis der Eignung sind Publikationen aus den letzten sechs Jahren (Stichtag ab 01.01.2020) unter Verwendung dieses Vordrucks zu benennen. Sofern weitere einschlägige Publikationen vorhanden sind, kann der Bieter dem Angebot eine Publikationsliste beifügen Die Publikation belegt fundierte wissenschaftliche Kompetenz und Expertise in folgenden Bereichen: Des- und Fehlinformation; Krisenkommunikation; Risiko- oder Wissenschaftskommunikation; systematischer Literaturreviews; Umsetzung in Kommunikationsbausteine und/oder Handlungsempfehlungen (siehe Formblatt Publikationen).
Mindestanforderungen an Referenzen: Die Eignung des Bieters ist anhand einer Liste von mindestens zwei durchgeführten Arbeiten, die zeigt, dass die erforderlichen Kompetenzen vorhanden sind, nachzuweisen. Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bieter zusätzlich mindestens ein für einen öffentlichen Träger erbrachtes, vergleichbares Referenzprojekt aus den letzten sechs Jahren vorzuweisen. Zum Nachweis der Eignung sind Referenzen aus den letzten sechs Jahren (Stichtag ab 01.01.2020) unter Verwendung dieses Vordrucks zu benennen. Sofern weitere einschlägige Referenzen vorhanden sind, können mehrere Formblätter eingereicht werden. Die angegebenen Referenzen müssen fundierte Kompetenz und Expertise in folgenden Bereichen belegen: Des- und Fehlinformation; Krisenkommunikation; Risiko- oder Wissenschaftskommunikation; systematischer Literaturreviews; Umsetzung in Kommunikationsbausteine und/oder Handlungsempfehlungen (siehe Formblatt Referenzen).
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
2a39699e-d9ba-4b00-93aa-dab1052f2376