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Ausschreibungsdetails

FE 02.0509/2026/LGB - „Praxisnaher Umgang mit Gehölz- und Baumpflanzungen zur Anpassung an den Klimawandel“

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31.08.2026

07.10.2026 06:00

Z2d-FE 02.0509/2026/LGB

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

31.08.2026 11:49

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
Internet-Adresse: http://www.bast.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z2d-FE 02.0509/2026/LGB

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

07.10.2026 - 06:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

07.01.2027

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=887056

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

07.10.2026 - 06:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Die schnell fortschreitenden Veränderungen des Klimas nehmen einen großen Einfluss auf unsere bestehenden Ökosysteme. Diese aktuelle Entwicklung hat auch einen direkten Bezug auf die Verkehrssicherheit, da Bäume am Sonderstandort Straße diesen besonders ausgesetzt sind. Gleichermaßen sind Gehölz- und Baumarten bei Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) betroffen. Eine erfolgreiche Umsetzung solcher Maßnahmen hängt wesentlich von der Auswahl klimaresilienter Arten ab, die langfristig eine höhere Dauerhaftigkeit und geringeren Pflegeaufwand ermöglichen.
Seit dem 2. März 2020 darf laut § 40 Bundesnaturschutzgesetz das Saat- und Pflanzgut von Gehölzen in der freien Natur nur noch innerhalb ihrer Vorkommensgebiete (gebietseigen) ausgebracht werden. Allerdings bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit gebietseigener Arten an den Klimawandel. Eine Ausbringung von nicht gebietseigenen Arten kann dort nur durch eine Ausnahmegenehmigung von Genehmigungs- oder Naturschutzbehörden gemäß den Hinweisen des Bundesamtes für Naturschutz erteilt werden. Jedoch ist eine standardisierte Vorgehensweise bei der Ausnahmegenehmigung, die eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten realistisch einschätzt, derzeit nicht gegeben.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Handlungsempfehlungen zur Ausbringung von Gehölz- und Baumarten an Straßen außerorts (freie Natur) und bei straßenbezogenen Kompensationsmaßnahmen vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Klimas zu erstellen. Eine Datenbank-Anwendung soll Informationen zur Resilienz, Standorttauglichkeit und Pflegeanforderungen erfassen. Berechtigten Nutzenden der Datenbank sollen die Inhalte ermöglichen auch bei eingeschränkter Verfügbarkeit gebietseigener Arten fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Ergebnisse sollen zudem zur Weiterentwicklung technischer Regelwerke beitragen und landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau langfristig verbessern und sichern.

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Kenntnisse und Erfahrungen im Aufbau und Entwicklung einer Datenbank-Anwendung, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 1).
Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Landschafts- und Umweltplanung, insbesondere des Einsatzes von gebietseigenen Gehölzen, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 2).
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Kompensationsflächen, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 3).
Kenntnisse und Erfahrungen in der Analyse und Bewertung der innerartlichen genetischen Diversität von Pflanzenarten auf Grundlage wissenschaftlicher Literatur sowie relevanter genetischer, populationsbiologischer oder biodiversitätsbezogener Datenbanken, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 4).
Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 5).
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Gesamtschuldnerisch haftend

14.
Sonstige Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.


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