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Ausschreibungsdetails

Ökologische Risikobewertung forstlich relevanter gebietsfremder Baumarten anhand funktionaler Eigenschaften

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27.08.2026

21.10.2026 10:00

3526841800-Ju

Bundesamt für Naturschutz

27.08.2026 18:28

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

3526841800-Ju

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

21.10.2026 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

12.12.2026

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=886423

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

21.10.2026 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Primäre Zielstellung des Vorhabens RIFOBA ist die Prüfung, ob und in welcher Form ein wissenschaftlich belastbares Bewertungskonzept für das ökologische Risiko, abgeleitet von der Ausprägung funktionaler Eigenschaften (FE) gebietsfremder, potenziell forstwirtschaftlich relevanter Baumarten in Deutschland, entwickelt werden kann. Das ökologische Risiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit und das potenzielle Ausmaß negativer Auswirkungen einer gebietsfremden Art auf Biodiversität, Artzusammensetzung oder zentrale Ökosystemprozesse in einem bestimmten Bezugsgebiet infolge ihrer Etablierung und Ausbreitung.
Gegenstand der Bewertung sind gebietsfremde Baumarten, für die eine naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung nach Nehring et al. 2025, bzw. Nehring und Rabitsch (2025) nicht vorliegt, die aber bereits in Deutschland angebaut werden bzw. deren zukünftige Relevanz in Forstkreisen bereits diskutiert wird und deren Anbau daher erprobt wird.
RIFOBA ist somit ausdrücklich ergebnisoffen angelegt. Es soll untersucht werden,
- ob FE dazu geeignet sind, das ökologische Risiko gebietsfremder Baumarten valid abzubilden,
- ob hierfür ausreichende empirische Grundlagen existieren,
- und ob belastbare, operationalisierbare Schwellenwerte oder Ausprägungsgrade der FE ableitbar sind.
Die Grundlage des Bewertungsmodells bildet die Methodik der Naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung nach Nehring et al. 2025. Aus deren zugrundeliegenden Bewertungskriterien, -logiken und -verfahren sind die Anforderungen an ein FE-basiertes Bewertungsmodell abzuleiten.In der NIB werden Arteigenschaften gruppenübergreifend als zusätzliche Einstufungskriterien für die Einstufung in die sog. Beobachtungsliste genutzt. RIFOBA soll darüber hinaus dazu beitragen, das ökologische Risiko von Baumarten auf Grundlage ihrer funktionalen Eigenschaften (FE) zu bewerten, wenn keine NIB-Bewertung vorliegt bzw. keine NIB-Bewertung durchgeführt werden kann.

c)
Ort der Leistungserbringung

Bonn

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Gesamtleistung ist bis zum 30.11.2029 zu erbringen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"

14.
Sonstige Angaben

Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.

Eignungskriterien



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