Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 3726 53 301 3 // AZ 37 510/00045
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
06.10.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
17.11.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=886089
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=886089
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
06.10.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
REFOPLAN 2026: „Beste verfügbare Techniken - Entwicklung eines branchenübergreifenden Ansatzes zur Ableitung von Umwelteffizienzwerten (BAT AEPLs)“
Gemäß Artikel 13 der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die "Besten verfügbaren Techniken" (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung und Betrieb von Industrieanlagen. Teil der BVT-Schlussfolgerungen sind die mit BVT assoziierte Umweltleistungswerte zum Wasser-, Energie- und Materialverbrauch (BAT-AEPLs). Die IE-RL wurde im Jahr 2024 geändert. Die neue IE-RL 2.0 sieht verbindlich umzusetzende BAT AEPLs vor. Genehmigungen müssen künftig Umweltleistungsgrenzwerte und verbindliche Spannen enthalten. Belastbare und vollziehbare BAT-AEPLs, die im Sevilla-Prozess bestimmt werden, nehmen somit an Bedeutung zu. Das Vorhaben soll eine branchenübergreifende Methode zur Ableitung von Umweltleistungswerten entwickeln. Wichtige Elemente wie Systemgrenzen, vergleichbare Aggregate (Prozess, Anlage), Datenverfügbarkeit oder Bezugsgrößen werden analysiert. Dabei wird versucht, der Heterogenität der Anlagen, Prozesse und Produkte Rechnung zu tragen. Bei der Entwicklung der Methode für die Ableitung von sachgerechten BAT AEPLs sollen in einzelnen Branchen bereits bestehende Konzepte zur Ermittlung der Verbräuche (z.B. Umweltmanagement, Benchmarking) untersucht und auf Nutzbarkeit und Übertragbarkeit für den Sevilla-Prozess hin analysiert werden. Die entwickelte Methode soll innerhalb des Vorhabens anhand verschiedener Beispielbranchen getestet werden, um ihre Praxistauglichkeit zu gewährleisten.
Gemäß Artikel 13 der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die "Besten verfügbaren Techniken" (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung und Betrieb von Industrieanlagen. Teil der BVT-Schlussfolgerungen sind die mit BVT assoziierte Umweltleistungswerte zum Wasser-, Energie- und Materialverbrauch (BAT-AEPLs). Die IE-RL wurde im Jahr 2024 geändert. Die neue IE-RL 2.0 sieht verbindlich umzusetzende BAT AEPLs vor. Genehmigungen müssen künftig Umweltleistungsgrenzwerte und verbindliche Spannen enthalten. Belastbare und vollziehbare BAT-AEPLs, die im Sevilla-Prozess bestimmt werden, nehmen somit an Bedeutung zu. Das Vorhaben soll eine branchenübergreifende Methode zur Ableitung von Umweltleistungswerten entwickeln. Wichtige Elemente wie Systemgrenzen, vergleichbare Aggregate (Prozess, Anlage), Datenverfügbarkeit oder Bezugsgrößen werden analysiert. Dabei wird versucht, der Heterogenität der Anlagen, Prozesse und Produkte Rechnung zu tragen. Bei der Entwicklung der Methode für die Ableitung von sachgerechten BAT AEPLs sollen in einzelnen Branchen bereits bestehende Konzepte zur Ermittlung der Verbräuche (z.B. Umweltmanagement, Benchmarking) untersucht und auf Nutzbarkeit und Übertragbarkeit für den Sevilla-Prozess hin analysiert werden. Die entwickelte Methode soll innerhalb des Vorhabens anhand verschiedener Beispielbranchen getestet werden, um ihre Praxistauglichkeit zu gewährleisten.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 27 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten (fünf einschlägige Referenzen, jeweils nicht älter als 5 Jahre) des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe (möglichst Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter).
Konkret werden von dem Auftragnehmer mindestens in einem Bereich folgende Kenntnisse und Erfahrungen gefordert:
- Erfahrung mit der Erhebung und Bewertung von Energie- oder Wasserverbräuchen
- Erfahrungen mit innerbetrieblichen oder betriebsübergreifenden Benchmarks
- Erfahrungen im Bereich Umwelt- oder Energiemanagementsystemen
Es ist von Vorteil, wenn der Auftragsnehmer über Netzwerke in diverse Industriebranchen verfügt. Dies ist beispielsweise über Zusammenarbeiten in Projekten, gemeinsame Arbeit in Gremien und Gruppen sowie gemeinsame Vorträge nachzuweisen.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten (fünf einschlägige Referenzen, jeweils nicht älter als 5 Jahre) des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe (möglichst Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter).
Konkret werden von dem Auftragnehmer mindestens in einem Bereich folgende Kenntnisse und Erfahrungen gefordert:
- Erfahrung mit der Erhebung und Bewertung von Energie- oder Wasserverbräuchen
- Erfahrungen mit innerbetrieblichen oder betriebsübergreifenden Benchmarks
- Erfahrungen im Bereich Umwelt- oder Energiemanagementsystemen
Es ist von Vorteil, wenn der Auftragsnehmer über Netzwerke in diverse Industriebranchen verfügt. Dies ist beispielsweise über Zusammenarbeiten in Projekten, gemeinsame Arbeit in Gremien und Gruppen sowie gemeinsame Vorträge nachzuweisen.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die Dateigröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten (sämtliche Anlagen sind davon ausgenommen).
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