Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Wartungsleistungen mit Störungsmanagement an Wärmeversorgungsanlagen und Raumentlüftern in Mecklenburg-Vorpommern, VOEK 316-26

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

01.09.2026

23.11.2026 09:00

VOEK 316-26

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

01.09.2026 12:21

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 316-26

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

23.11.2026 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

28.12.2026

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=886008

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

23.11.2026 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Los 1: Wartung von Wärmeversorgungsanlagen und Raumentlüftern mit Störungsmanagement.
-Los 2: Wartung von Wärmeversorgungsanlagen mit Störungsmanagement.
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Es wird ein Monteurstundensatz für Instandsetzungsleistungen vereinbart.
-Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart.
-Es wird eine Fahrtkostenpauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung durchgeführt werden, vereinbart.
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
-Los 1: 16 Wärmeversorgungsanlagen und 23 Raumentlüfter
-Los 2: 16 Wärmeversorgungsanlagen
---
Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!

b)
CPV-Codes

Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000-5)


Reparatur und Wartung von Heizanlagen (45259300-0)

c)
Ort der Leistungserbringung

Folgende Leistungsorte in Mecklenburg-Vorpommern:
Los 1
-Julius Kühn-Institut, Rudolf-Schick-Platz 3/3a, 18190 Sanitz OT Groß Lüsewitz
-Zollamt Wismar, Dr.-Leber-Str. 28, 23966 Wismar
-Bundespolizeiinspektion Rostock, Kopernikusstraße 1d, 18057 Rostock
-BImA Rostock, Kopernikusstraße 1b, 18057 Rostock
-THW OV Rostock, Asternweg 5, 18069 Rostock
-Eisenbahnbundesamt, Pestalozzistr. 1, 19053 Schwerin
-Fo BFB Trave, Standort Dabel, Bahnhofstr. 27, 19406 Dabel
-Behördenzentrum Am Steintor, Wallstr. 2, 18055 Rostock
---
Los 2
-BImA HRO, BADV, HZA HAST, Ihlenfelder Str. 112-114, 17034 Neubrandenburg
-Bundesforstbetrieb VP-Strelitz, Parkstraße 4, 17235 Neustrelitz
-Kontrolleinheit 34 Verkehrswege Linken, Linken 15, 17321 Ramin
-BPOLI Pasewalk Haus B, An der Kürassierkaserne 10 a, 17309 Pasewalk
-BPOLI Pasewalk Haus A, An der Kürassierkaserne 11, 17309 Pasewalk
-Forstrevier Ahlbeck, Ausbauten 1, 17375 Ahlbeck
-Zoll / BPOL Ahlbeck, Swinemünder Chaussee 6, 17419 Ahlbeck
-Forstrevier Bellin, Neue Reihe 55, 17373 Ueckermünde OT Bellin
-Diensthundeausbildungsanlage, Nordstraße 45, 17375 Altwarp
-Zollschiffstation Karnin, Am Hafen, 17406 Usedom
-THW OV Wolgast, Am Fuchsberg 9, 17438 Wolgast
-Revierförsterei Prora, Gewerbegebiet Ost 24-25, 18609 Binz OT Prora
---
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE) / Liegenschaft einhalten. Das Personal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften/Hausordnung des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
Bei den folgenden Liegenschaften gelten gesondert die nachfolgenden Zugangsbestimmungen:
-Los 1: Bundespolizeiinspektion Rostock
-Los 2: BPOLI Pasewalk Haus B, BPOLI Pasewalk Haus A, BPOL Ahlbeck
Den Mitarbeitern des AN ist der Zutritt zu den o.g. Liegenschaften nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs.3, 23 Abs. 5 und 34 Abs.1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 14 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
---
Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

-Los 1: Wartung von Wärmeversorgungsanlagen und Raumentlüftern mit Störungsmanagement (16 Wärmeversorgungsanlagen und 23 Raumentlüfter).
-Los 2: Wartung von Wärmeversorgungsanlagen mit Störungsmanagement (16 Wärmeversorgungsanlagen).

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

alle Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn des Leistungszeitraumes: 01.01.2027
Ende des Leistungszeitraumes: 31.12.2030
---
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht eine Vertragspartei jeweils mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, 2-malig jeweils um 1 weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.12.2032, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.

14.
Sonstige Angaben

Bietergemeinschaften sind zugelassen (siehe Ziffer 5.1 der Anlage B-03). Mit Angebotsabgabe ist, sofern zutreffend, die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) vorzulegen. Es muss ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Der Bieter muss sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
---
Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 05.11.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmende werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
---
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter nicht im Inland niedergelassen sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
---
Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist je Los das beigefügte Preisblatt (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass dieses ausgefüllt wird. Der Bieter muss sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Ausgeschlossen werden auch Angebote, bei denen die Preisblätter nicht im veröffentlichten Dateiformat oder als PDF eingereicht werden, und die daher nicht lesbar sind und mit den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch nicht in ein lesbares Format konvertiert werden können. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Sofern ein Bieter eine Leistung ohne Vergütung anbietet, ist dafür ein Preis von 0,00 € einzutragen. Dies ist nur zulässig für bestimmte geringfügige Einzelpositionen, sodass eine Abweichung von den Preisvorgaben und eine unzulässige Mischkalkulation ausgeschlossen ist.
---
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
---
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er zudem verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin (Anlage A-02) hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
---
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Wichtiger Hinweis: Fehlende Preisangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
---
Der Bieter ist bis zum 28.12.2026 (Bindefrist) an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen dem im Vergabeverfahren ermittelten zweitplatzierten Bieter auf der Grundlage seines Angebots innerhalb maximal eines Jahres nach Abschluss des Vergabeverfahrens anzutragen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Ausschreibungsgewinner bleiben hiervon unberührt.
---
Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

Eignungskriterien



87dbbbbb-f452-44d3-abe5-9a417b0795af