Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Anstalt des öffentlichen Rechts
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 317-25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
14.10.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.12.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=885735
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=885735
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
14.10.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) Direktion Koblenz beabsichtigt, Umzugs- und Transportdienstleistungen vom derzeitigen Ausweichstandort Ludwig-Erhard-Str. 5 in 56073 Koblenz und einem weiteren Ausweichstandort Mainzer Str. 89 in 56068 Koblenz sowie vom Archivlager WE 148062 Sophie-Hedwig-Str. 11 65582 Diez in die Neubau-Liegenschaft Rübenacher Straße 89 in 56072 Koblenz zu vergeben.
Es ist geplant, dass 226 Büroarbeitsplätze in die neue Dienststelle Rübenacher Straße 89 umziehen werden. Insgesamt müssen vom Umzugsunternehmen drei Standorte angefahren werden, um Mobiliar in die Zielliegenschaft umzuziehen. Das am Standort Archivlager Sophie-Hedwig-Str. 11 in 65582 Diez zwischengelagerte Mobiliar ist abzuholen und im Neubau aufzubauen.
Es ist geplant, dass 226 Büroarbeitsplätze in die neue Dienststelle Rübenacher Straße 89 umziehen werden. Insgesamt müssen vom Umzugsunternehmen drei Standorte angefahren werden, um Mobiliar in die Zielliegenschaft umzuziehen. Das am Standort Archivlager Sophie-Hedwig-Str. 11 in 65582 Diez zwischengelagerte Mobiliar ist abzuholen und im Neubau aufzubauen.
b)
CPV-Codes
Umzugsdienste (98392000-7)
c)
Ort der Leistungserbringung
WE 150809
Zielliegenschaft:
Direktion Koblenz
Rübenacher Str. 89
56072 Koblenz
Rheinland-Pfalz
WE 130709
Direktion Koblenz
Ludwig-Erhard-Straße 5
56073 Koblenz
Rheinland-Pfalz
WE 150809
Direktion Koblenz
Dienstgebäude 2
Mainzer Straße 89
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
WE148062
Archivlager
Sophie-Hedwig-Str. 11
65582 Diez
Rheinland-Pfalz
Zielliegenschaft:
Direktion Koblenz
Rübenacher Str. 89
56072 Koblenz
Rheinland-Pfalz
WE 130709
Direktion Koblenz
Ludwig-Erhard-Straße 5
56073 Koblenz
Rheinland-Pfalz
WE 150809
Direktion Koblenz
Dienstgebäude 2
Mainzer Straße 89
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
WE148062
Archivlager
Sophie-Hedwig-Str. 11
65582 Diez
Rheinland-Pfalz
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung.Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis: 100 %
Als Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis: 100 %
Als Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
14.
Sonstige Angaben
1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist
grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck„Bieterauskunft Eignungskriterien “ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft
Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50
Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende
Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen,
genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
belegen. Sollte der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in
dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eidesstatt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an
Eidesstatt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt.
Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin
dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder
teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
2. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 05.10.2026 bei der e- Vergabe-Plattform eingehen.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf derAngebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die
Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert.
Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die
Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die
Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
4. Ortsbesichtigungen
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson
zu vereinbaren.Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis 30.09.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis
spätestens 25.09.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der
Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches
Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist
grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck„Bieterauskunft Eignungskriterien “ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft
Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50
Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende
Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen,
genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
belegen. Sollte der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in
dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eidesstatt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an
Eidesstatt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt.
Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin
dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder
teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
2. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 05.10.2026 bei der e- Vergabe-Plattform eingehen.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf derAngebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die
Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert.
Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die
Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die
Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
4. Ortsbesichtigungen
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson
zu vereinbaren.Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis 30.09.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis
spätestens 25.09.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der
Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches
Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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