Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Salzstadt Staßfurt
Straße, Hausnummer:Hohenerxlebener Str. 12
Postleitzahl (PLZ):39418
Ort:Staßfurt
Telefon:+49 3925 981202
Telefax:+49 3925 981208
E-Mail: vergabestelle@stassfurt.de
Internet-Adresse: www.stassfurt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
021-32-26-UVgO
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.09.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.10.2026
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884635
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884635
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.09.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Salzstadt Staßfurt ist zuständig für Bestattungen nach § 14 Absatz 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA vom 5. Februar 2002).
Die für den Sterbeort zuständige örtliche Sicherheitsbehörde hat gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 BestattG LSA für die Bestattung zu sorgen, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht bekannt oder nicht zu ermitteln und kein anderer die Bestattung veranlasst (Ersatzvornahme).
Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragsvolumens für vier Vertragsjahre wurden statistische Auswertungen aus den zurückliegenden Jahren zu Grunde gelegt. Diese können unterstützend als Parameter für eine Kalkulation herangezogen werden.
Sie bieten jedoch keine Gewähr dafür, dass ein analoges Aufkommen in dem ausgeschriebenen Vertragszeitraum anfällt.
Das Auftragsvolumen beträgt ca. 15 Bestattungen im Jahr. Somit ergibt sich für den Leistungszeitraum von 4 Jahren ein geschätzter Auftragsumfang von ca. 60 Bestattungen. Der geschätzte, erfahrungsgemäße Anteil vom Gesamtauftragsumfang machte in der Vergangenheit zu 100 % die Bestattungsform der Feuerbestattung aus. Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund des Glaubens, der religiösen Anschauung, einer vorab verfassten Bestattungsverfügung oder aus sonstigem wichtigen Grund die Bestattung auch in der Bestattungsform der Erdbestattung stattfinden muss. Daher ist es erforderlich, dass auch die Bestattungsform der Erdbestattung in das Leistungsverzeichnis mit aufgenommen werden muss.
Es wird darauf hingewiesen, dass das tatsächliche Auftragsvolumen vom ermittelten voraus sichtlichen Gesamtauftragsumfang abweichen kann.
Leistungsgegenstand sind alle sicherheitsbehördlichen Bestattungen im Zuständigkeitsbereich der Salzstadt Staßfurt.
Der Auftrag beschränkt sich auf die Bestattungen von Personen, die innerhalb der Salzstadt Staßfurt (inkl. aller Ortsteile) verstorben sind und für die die Salzstadt Staßfurt als Sicherheitsbehörde zuständig ist. Grundsätzlich werden anonyme Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen der Salzstadt Staßfurt (inkl. Ortsteile) durchgeführt, soweit die Salzstadt Staßfurt nicht aufgrund einer bekannt gewordenen Verfügung der/des Verstorbenen andere Vorgaben macht.
Die für den Sterbeort zuständige örtliche Sicherheitsbehörde hat gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 BestattG LSA für die Bestattung zu sorgen, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht bekannt oder nicht zu ermitteln und kein anderer die Bestattung veranlasst (Ersatzvornahme).
Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragsvolumens für vier Vertragsjahre wurden statistische Auswertungen aus den zurückliegenden Jahren zu Grunde gelegt. Diese können unterstützend als Parameter für eine Kalkulation herangezogen werden.
Sie bieten jedoch keine Gewähr dafür, dass ein analoges Aufkommen in dem ausgeschriebenen Vertragszeitraum anfällt.
Das Auftragsvolumen beträgt ca. 15 Bestattungen im Jahr. Somit ergibt sich für den Leistungszeitraum von 4 Jahren ein geschätzter Auftragsumfang von ca. 60 Bestattungen. Der geschätzte, erfahrungsgemäße Anteil vom Gesamtauftragsumfang machte in der Vergangenheit zu 100 % die Bestattungsform der Feuerbestattung aus. Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund des Glaubens, der religiösen Anschauung, einer vorab verfassten Bestattungsverfügung oder aus sonstigem wichtigen Grund die Bestattung auch in der Bestattungsform der Erdbestattung stattfinden muss. Daher ist es erforderlich, dass auch die Bestattungsform der Erdbestattung in das Leistungsverzeichnis mit aufgenommen werden muss.
Es wird darauf hingewiesen, dass das tatsächliche Auftragsvolumen vom ermittelten voraus sichtlichen Gesamtauftragsumfang abweichen kann.
Leistungsgegenstand sind alle sicherheitsbehördlichen Bestattungen im Zuständigkeitsbereich der Salzstadt Staßfurt.
Der Auftrag beschränkt sich auf die Bestattungen von Personen, die innerhalb der Salzstadt Staßfurt (inkl. aller Ortsteile) verstorben sind und für die die Salzstadt Staßfurt als Sicherheitsbehörde zuständig ist. Grundsätzlich werden anonyme Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen der Salzstadt Staßfurt (inkl. Ortsteile) durchgeführt, soweit die Salzstadt Staßfurt nicht aufgrund einer bekannt gewordenen Verfügung der/des Verstorbenen andere Vorgaben macht.
c)
Ort der Leistungserbringung
39418 Staßfurt inkl. aller Ortsteile, Salzlandkreis
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
01.01.2027 bis 31.12.2030
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
wirtschaftlichstes Angebot (100 % Preis)
14.
Sonstige Angaben
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Von der Nachforderung ausgeschlossen sind:
- das Angebotsschreiben 633
- die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis
- das Angebotsschreiben 633
- die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis
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