Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Immobillienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
E-Mail: Verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 101-26
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
07.10.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.01.2027
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=883506
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=883506
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
07.10.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Öffentliche Ausschreibung (national) Grünpflege für 4 Bundesliegenschaften in Bayreuth und 1 in Aschaffenburg
b)
CPV-Codes
Grundstückspflege (77314000-4)
c)
Ort der Leistungserbringung
Los 1
Zollamt Bayreuth, WE 132720, Goethestr. 11, 95444 Bayreuth
Wohnen, WE 132860, Meranierring 52-58, 95445 Bayreuth
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bundesarchiv Lastenausgleichsarchiv, WE 142713, Dr.-Franz-Str. 1, 95445 Bayreuth
Bundesnetzagentur, WE 144489, Leibnizstr. 4, 95447 Bayreuth
Los 2
Wohnen, WE 139672, Schoberstr. 33-39, 63743 Aschaffenburg
Zollamt Bayreuth, WE 132720, Goethestr. 11, 95444 Bayreuth
Wohnen, WE 132860, Meranierring 52-58, 95445 Bayreuth
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bundesarchiv Lastenausgleichsarchiv, WE 142713, Dr.-Franz-Str. 1, 95445 Bayreuth
Bundesnetzagentur, WE 144489, Leibnizstr. 4, 95447 Bayreuth
Los 2
Wohnen, WE 139672, Schoberstr. 33-39, 63743 Aschaffenburg
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Los 1
Grünpflege: ca. 15.931 qm Grundfläche
Los 2
Grünpflege: ca. 3.134 qm Grundfläche
Grünpflege: ca. 15.931 qm Grundfläche
Los 2
Grünpflege: ca. 3.134 qm Grundfläche
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Los 1
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Der Leistungsbeginn ist der 01.03.2027.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 28.02.2031. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
2Der Leistungsbeginn ist der 01.03.2027.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 28.02.2029. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Der Leistungsbeginn ist der 01.03.2027.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 28.02.2031. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
2Der Leistungsbeginn ist der 01.03.2027.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 28.02.2029. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Lose 1 + 2:
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Kriterium: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 100 %
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Kriterium: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 100 %
14.
Sonstige Angaben
1) Objektbesichtigungen
Los 1 WE 132720, 142713, 144489:
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Objektbesichtigungen können bis zum 23.09.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis zum 16.09.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Los 1 WE 132860, Los 2:
Da die Außenanlagen der Wohnliegenschaften jederzeit frei zugänglich sind, bietet die Auftraggeberin insoweit keine begleiteten Besichtigungen an.
2.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 28.09.2026 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
3) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Wichtiger Hinweis: Fehlende Preisangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Los 1 WE 132720, 142713, 144489:
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Objektbesichtigungen können bis zum 23.09.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis zum 16.09.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Los 1 WE 132860, Los 2:
Da die Außenanlagen der Wohnliegenschaften jederzeit frei zugänglich sind, bietet die Auftraggeberin insoweit keine begleiteten Besichtigungen an.
2.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 28.09.2026 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
3) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Wichtiger Hinweis: Fehlende Preisangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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