Tendering Procedure Details
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- Anlage Unternehmensdaten
Zudem sind folgende Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
- Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
- Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise
- Dienstgebäude Godesberger Allee 87 (01.03.2027 bis 31.12.2030)
- Dienstgebäude Godesberger Allee 185-189 (01.03.2027 bis 30.06.2030)
- Dienstgebäude Dreizehnmorgenweg 40-42 (01.03.2027 bis 31.12.2029)
- Dienstgebäude Heinemannstraße 11-13 (01.03.2027 bis 31.12.2029)
- Dienstgebäude Langer Grabenweg 33-43 (01.03.2027 bis 31.12.2029)
Optional kann der Vertrag dreimal um jeweils sechs Monate verlängert werden.
Im Vertragszeitraum (einschließlich Optionen) sind für alle Liegenschaften insgesamt ca. 216.622 Bewachungsstunden zu leisten.
(siehe hierzu auch Vertragsklausel)
- Dienstgebäude Godesberger Allee 87 (01.03.2027 bis 31.12.2030)
- Dienstgebäude Godesberger Allee 185-189 (01.03.2027 bis 30.06.2030)
- Dienstgebäude Dreizehnmorgenweg 40-42 (01.03.2027 bis 31.12.2029)
- Dienstgebäude Heinemannstraße 11-13 (01.03.2027 bis 31.12.2029)
- Dienstgebäude Langer Grabenweg 33-43 (01.03.2027 bis 31.12.2029)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen (bitte führen Sie eine Beschreibung dieser Merkmale explizit bei jeder Referenz im Vordruck auf):
○ alle vorgelegten Referenzen müssen einen Empfangs- und Kontrolldienst umfassen,
○ mindestens eine Referenz muss darüber hinaus die Bewachung einer Liegenschaft mit Interventionsdienst umfassen,
○ mindestens eine Referenz muss darüber hinaus die Bewachung einer Liegenschaft mit sicherheitsüberprüftem Personal (nach SÜG) umfassen,
○ ein Referenzauftrag umfasst mindestens einen Auftragswert von 1.577.100 €/brutto pro Jahr oder zwei Referenzaufträge umfassen jeweils mindestens einen Auftragswert von 841.100 €/brutto pro Jahr
○ alle drei angegebenen Referenzaufträge haben zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert oder dauern noch an
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Erklärung ein, in welcher Sie einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die angegebene/anzupassende/abzuschließende Haftpflichtversicherung muss die nachstehenden Deckungssummen in den folgenden Höhen gewährleisten:
● 250.000,00 € für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht
● 250.000,00 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin
● 250.000,00 € für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten
● 250.000,00 € für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden
● 2.500.000,00 € für Umwelthaftpflichtschäden
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen werden, diesen bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung ist die Erlaubnis gem. § 34 a Gewerbeordnung einzureichen.
Dem Angebot ist ein Handelsregisterauszug beizulegen, der den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt.
Sofern aus einem berechtigten Grund kein Handelsregisterauszug eingereicht werden kann, ist ein gültiger Gewerbenachweis vorzulegen, der den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Vordruck "Angebotsformular".
Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Übergangsregelung:
Zum Leistungsbeginn ab 01.02.2027 bzw. 01.03.2027 und für die Einweisungszeiten im Januar/Februar 2027 gilt eine Übergangsregelung. Der Auftragnehmerin wird nach Zuschlagserteilung zugestanden, die Bewachungsleistung am 01.02.2027 bzw. 01.03.2027 und die Einweisungen im Januar/Februar 2027 zu beginnen, wenn die polizeilichen Führungszeugnisse der zur Bewachung vorgesehenen Sicherheitskräfte der Bedarfsträgerin vor dem ersten Dienstantritt vorgelegt werden. Zeitgleich wird die Sicherheitsüberprüfung (Ü2) durch die Bedarfsträgerin eingeleitet.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
- Dienstgebäude Landgrabenweg 151 (01.02.2027 bis 31.01.2032)
Optional kann der Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Im Vertragszeitraum (einschließlich Optionen) sind für die Liegenschaft insgesamt ca. 311.538 Bewachungsstunden zu leisten.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen (bitte führen Sie eine Beschreibung dieser Merkmale explizit bei jeder Referenz im Vordruck auf):
○ alle vorgelegten Referenzen müssen einen Empfangs- und Kontrolldienst umfassen,
○ mindestens eine Referenz muss darüber hinaus die Bewachung einer Liegenschaft mit Interventionsdienst umfassen,
○ mindestens eine Referenz muss darüber hinaus die Bewachung einer Liegenschaft mit sicherheitsüberprüftem Personal (nach SÜG) umfassen,
○ ein Referenzauftrag umfasst mindestens einen Auftragswert von 1.577.100 €/brutto pro Jahr oder zwei Referenzaufträge umfassen jeweils mindestens einen Auftragswert von 841.100 €/brutto pro Jahr
○ alle drei angegebenen Referenzaufträge haben zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert oder dauern noch an
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Erklärung ein, in welcher Sie einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die angegebene/anzupassende/abzuschließende Haftpflichtversicherung muss die nachstehenden Deckungssummen in den folgenden Höhen gewährleisten:
● 250.000,00 € für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht
● 250.000,00 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin
● 250.000,00 € für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten
● 250.000,00 € für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden
● 2.500.000,00 € für Umwelthaftpflichtschäden
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen werden, diesen bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung ist die Erlaubnis gem. § 34 a Gewerbeordnung einzureichen.
Dem Angebot ist ein Handelsregisterauszug beizulegen, der den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt.
Sofern aus einem berechtigten Grund kein Handelsregisterauszug eingereicht werden kann, ist ein gültiger Gewerbenachweis vorzulegen, der den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Vordruck "Angebotsformular".
Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Übergangsregelung:
Zum Leistungsbeginn ab 01.02.2027 bzw. 01.03.2027 und für die Einweisungszeiten im Januar/Februar 2027 gilt eine Übergangsregelung. Der Auftragnehmerin wird nach Zuschlagserteilung zugestanden, die Bewachungsleistung am 01.02.2027 bzw. 01.03.2027 und die Einweisungen im Januar/Februar 2027 zu beginnen, wenn die polizeilichen Führungszeugnisse der zur Bewachung vorgesehenen Sicherheitskräfte der Bedarfsträgerin vor dem ersten Dienstantritt vorgelegt werden. Zeitgleich wird die Sicherheitsüberprüfung (Ü2) durch die Bedarfsträgerin eingeleitet.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Below, the version history of the notices is displayed. The sorting is done in descending order.
abbd05aa-f994-4b09-a7eb-06b4c33fa7ec