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Ausschreibungsdetails

Rahmenvertrag über die Planung und Umsetzung von Blitzschutzmaßnahmen an ODL-Messstellen sowie unvorhersehbare Tätigkeiten bei ODL-Messstellen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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31.07.2026

01.09.2026 09:00

0365/26-002

Bundesamt für Strahlenschutz

31.07.2026 14:40

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Bundesamt für Strahlenschutz
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Str. 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183330
E-Mail: Angebote@bfs.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 0365/26-002

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Das ODL-Messnetz besteht aus ca. 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen
in ganz Deutschland. Je nach Los bezüglich Standort und je nach Abrufbedarf des BfS
können die Baumaßnahmen anfallen. Eine Auflistung und Lage ist jederzeit abrufbar
unter https://odlinfo.bfs.de/ODL/DE/themen/wo-stehen-die-sonden/liste/liste_node.
html. Für diese Losvergabe ist das Einzugegebiet beschränkt. Siehe Vergabeunterlagen.

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Zur Überwachung der Umweltradioaktivität durch kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein bundesweites ODL-Messnetz gemäß dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Das ODL-Messnetz besteht aus ca. 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen in ganz Deutschland.
Die Funktionsfähigkeit und der Betrieb des gesamten ODL-Messnetzes werden durch das BfS organisatorisch über sechs Messnetzknoten sichergestellt. Die sechs Standorte der MNK haben verschiedene Zuständigkeitsgebiete innerhalb Deutschlands. Die MNK befinden sich in den Städten Freiburg, Berlin, Neuherberg, Bonn, Salzgitter und Rendsburg.
Um die Funktionsfähigkeit des ODL-Messnetzes zu gewährleisten, benötigt der Auftraggeber Unterstützung zur Planung und Umsetzung von Blitzschutzmaßnahmen an ODL-Messstellen. Die geforderten Leistungen und Anforderungen an den Auftragnehmer sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
nach Absprache mit dem Auftraggeber.
Weitere Fristen
zeitlich nach Auftragserteilung.

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
01.09.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
27.10.2026

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher - bei nachgewiesener Eignung- und
Leistungsfähigkeit - das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Wertungskriterien zur
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ergeben sich aus der Anlage Zuschlagsmatrix
mit Erläuterungen. 60% Preis, 40% Qualität
Preis untergliedert sich in 30% Gesamtpreis und 30% Fahrtkosten.
Qualität untergliedert sich in 15% Unternehmensvorstellung, 25% Vorgehenskonzept
Näheres entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen zur elektronischen
Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der
OZGRechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bdr.de)
vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für
Strahlenschutz ist die Vertragsnr. 0365/26-002 sowie die Angabe der Leitweg-
Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Die Parteien vereinbaren,
dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3
BGB begründen.

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Die Formblätter sind in den Vergabeunterlagen enthalten und mit Angebotsabgabe einzureichen.

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich
zu rügen. Im Übrigen gilt § 21VOB/A.


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