Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Stadtbezirke von Berlin - Bereich 12
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Im Auf- und Abgebotsverfahren gem. § 4 Abs. 4 VOB/A
Laufzeit: 01.01.2027-31.12.2027
Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern abzuschließen.
Die Erteilung der Einzelaufträge erfolgt nach dem Rotationsprinzip. Zunächst erhält der Auftragnehmer den Auftrag, dessen Angebot nach der oben beschriebenen Wertung auf Rang 1 lag. Die folgenden Einzelaufträge werden an den jeweils rangnächsten Auftragnehmer erteilt. Haben alle Parteien Einzelaufträge erhalten, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben.
Geschätztes Auftragsvolumen für 2027:
Liegenschaftsbereich 12 75.000 € brutto
Das tatsächliche Auftragsvolumen kann höher oder geringer ausfallen.
Maximale Höhe des Einzelauftrages: 20.000 € netto
Für Kleinstaufträge bis 500 € netto wird ein Zuschlag in Höhe von 50 € gewährt,
wenn die Leistung nicht mit anderen Arbeiten zusammengefasst werden kann.
Die Anzahl der Einzelaufträge verteilt sich voraussichtlich wie folgt:
bis 500 € netto ca. 15 %
über 500 bis 2.000 € netto ca. 35 %
über 2.000 bis 5.000 € netto ca. 25 %
über 5.000 bis 10.000 € netto ca. 20 %
über 10.000 bis 20.000 € netto ca. 5 %
Beschreibung der Leistung:
Es sind kurzfristig kleinere Arbeiten im Rahmen des Bauunterhaltes in Geschäfts- und
Mietshäusern sowie in Verwaltungsgebäuden in Berlin durchzuführen. Es ist
davon auszugehen, dass die Arbeiten in der Regel im bewohnten bzw. genutzten
Zustand erbracht werden müssen.
Die Liegenschaften wurden in mehrere Liegenschaftsbereiche untergliedert, siehe
hier Anlage Liegenschaftsliste.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Liegenschaftsbereich 12
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StPK) -
Das Vergabeverfahren wird gem. § 4 Abs. (4) VOB/A im Auf- und Abgebotsverfahren durchgeführt. Die LV-Einheitspreise des jeweiligen Leistungsbereichs sind durch das Standardleistungsbuch für das Bauwesen Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ) vorgegeben.
Der Bieter wird im Vergabeverfahren aufgefordert die Leistungen mit einem prozentualen Auf- oder Abgebot über alle Einheitspreise anzubieten.
Abgebote größer oder gleich 50% führen zu einem unangemessen niedrigen Angebotspreis. Auf ein solches Angebot darf gem. § 16d Abs. (1) Nr. 1 der Zuschlag nicht erteilt werden. Das Angebot wird direkt von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien:
Die nach formaler, rechnerischer und technischer Prüfung und Wertung der Angebote in der Wertung verbliebenen und auf den Rängen eins bis drei liegenden Bieter sollen für den Zuschlag vorgesehen werden. Einziges Kriterium für die Bildung der Rangfolge ist der Preis.
Aus den Angaben der Angebote auf Rang eins bis drei wird aus den Auf-/Abgeboten zum Leistungsbereich, den Materialzuschlägen und den Stundenlohnsätzen der jeweilige Mittelwert gebildet.
Sofern die auf Rang eins bis drei liegenden Bieter diesen Mittelwerten innerhalb einer angemessenen Frist zustimmen, werden nicht die Angebotspreise, sondern allein die Mittelwerte als für alle verbindliche Vergütung mit dem Abschluss des Rahmenvertrages vereinbart. Bieter, die der Vereinbarung der Mittelwerte nicht zustimmen, werden nicht Vertragspartner der Rahmenvereinbarung. Diese werden dann allein mit den verbleibenden für den Zuschlag vorgesehenen Bietern vereinbart.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 14.08.2026
ACHTUNG
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur
Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen,Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei
vorheriger Registrierungautomatisch unterrichtet.
Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen“.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
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