Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3526800500-Ng
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
24.08.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
19.10.2026
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=878700
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=878700
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
24.08.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
In dem Vorhaben werden ad hoc aufkommenden Rechtsfragen rechtswissenschaftlich bearbeitet, die aus der Durchführung der europäischen Wiederherstellungsverordnung, der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans, der begleitenden nationalen Rechtssetzung und Schnittmengen mit der Identifizierung, Entwicklung und Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen ergeben. Die Beratung erfolgt anlassbezogen und dient der kurzfristigen fachlich-juristischen Unterstützung bei auftretenden Einzel- und Abstimmungsfragen. Weit überwiegend sind diese Fragen dem Umwelt- und Planungsrechts zuzuordnen. Zudem wird ein Leitfaden zu Art. 4 W-VO als praxisorientiertes Referenzwerk erstellt, das die komplexen Vorgaben des Art. 4 W-VO in verständlicher Art und Weise so aufbereitet, dass sowohl juristische Fachanwender*innen als auch fachfremde Stakeholder*innen die Implikationen für ihr Handeln unmittelbar ableiten können. Ziel ist, dass der Leitfaden bei der Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von den Beteiligten unmittelbar herangezogen werden kann, indem er wesentliche Rechtsfragen klärt und dadurch zur Verfahrensbeschleunigung und Rechtssicherheit beiträgt. Ergänzend wird ein Begleitkreis organisiert, welcher der Rückkoppelung des Leitfadens mit ausgewählten Personen der Wissenschaft, Verwaltung und Praxis dient. Als Option ist eine weitere, kürzere Handreichung zur Durchführung der W-VO mit ausgewählten Praxisbeispielen zu erstellen, deren konkreter Inhalt noch festzulegen ist. Als Beispiel könnte eine Handreichung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft zu Art. 4, 11 und 12 W-VO in Betracht kommen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben beginnt mit wirksamen Vertragsabschluss und endet spätestens mit Ablauf des 24. Monats nach Vertragsschluss.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"
14.
Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.
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