Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Landkreis Unstrut-Hainich
Straße, Hausnummer:Lindenhof 1
Postleitzahl (PLZ):99974
Ort:Mühlhausen/Thüringen
Telefon:+49 36018 02595
E-Mail: vergabestelle@uh-kreis.de
Internet-Adresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2026-040-UHK-IT
3.
Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten
a)
Form der Teilnahmeanträge / Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Teilnahmefrist
12.08.2026 - 09:00 Uhr
c)
Sprache
deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=877603
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=877603
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.08.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt die Vergabe einer hochverfügbaren Software-as-a-Service (SaaS)-basierten VoIP-Telekommunikationslösung. Gegenstand der Leistung sind die Bereitstellung der Plattform einschließlich Softclients und Endgeräten sowie sämtliche Leistungen zur Migration, zum Betrieb und zum Support.
Ziel der Beschaffung ist die Einführung einer zentralen, virtuellen und mandantenfähigen VoIP-Kommunikationsplattform zur vollständigen Ablösung der bestehenden analogen und digitalen Telekommunikationsinfrastruktur.
Ziel der Beschaffung ist die Einführung einer zentralen, virtuellen und mandantenfähigen VoIP-Kommunikationsplattform zur vollständigen Ablösung der bestehenden analogen und digitalen Telekommunikationsinfrastruktur.
c)
Ort der Leistungserbringung
99974 Mühlhausen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Implementierung der Lösung hat nach Zuschlagserteilung zu erfolgen und ist spätestens bis zum 30.11.2026 abzuschließen. Der produktive Betrieb ist im Zeitraum vom 24.11.2026 bis zum 30.11.2026 sicherzustellen.
Der Vertragsbeginn ist auf den 01.12.2026 festgelegt.
Der Vertragsbeginn ist auf den 01.12.2026 festgelegt.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
-Eigenerklärung zur Eignung (124_ LD), Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Präqualifizierungsnachweis
-Es ist eine Betriebshaftpflicht mit mindestens 1 Mio. Euro je Schadensfall für Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden sowie eine Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschäden, z. B. Ausfall der Telefonanlage, Migrationsfehler, Fehlkonfigurationen nachzuweisen. Beide Versicherungen müssen eine zweifach maximierte Deckung je Versicherungsjahr bieten. Die Versicherungsbestätigung darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe sein.
Oder, wenn diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht wie gefordert besteht, eine Bestätigung des Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Bewerber bereit ist. Die Versicherungspolice in Kopie ist bis zur Zuschlagseinheit einzureichen.
Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Versicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
-Vorlage eines gültigen Nachweises, dass der Bieter autorisierter Partner des Herstellers der angebotenen Lösung ist, etwa durch Partnerstatus, Zertifikat oder einen gleichwertigen Nachweis, soweit der Hersteller nicht selbst Bieter ist. Bei Partnerstatus oder Zertifikaten mit einer Restgültigkeit von weniger als sechs Monaten zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Nachweis über die beantragte Verlängerung beizufügen.
-Nachweis, dass das angebotene Rechenzentrum über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einen gleichwertigen Nachweis verfügt. Bei Zertifikaten mit einer Restgültigkeit von weniger als sechs Monaten zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Nachweis über die beantragte Verlängerung beizufügen.
-Nachweis, dass für das angebotene Rechenzentrum ein gültiges BSI C5 Typ 2 Testat mit uneingeschränktem Prüfungsurteil oder ein gleichwertiger Nachweis vorliegt. Bei Testaten mit einer Restgültigkeit von weniger als sechs Monaten zum Ablauf der Ange-botsfrist ist der Nachweis über die beantragte Verlängerung beizufügen.
Ein gültiger Nachweis, dass das angebotene Rechenzentrum die Anforderungen der Ver-fügbarkeitsklasse Tier 3 nach TIA-942 oder eines gleichwertigen Standards erfüllt.
-Es ist eine Betriebshaftpflicht mit mindestens 1 Mio. Euro je Schadensfall für Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden sowie eine Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschäden, z. B. Ausfall der Telefonanlage, Migrationsfehler, Fehlkonfigurationen nachzuweisen. Beide Versicherungen müssen eine zweifach maximierte Deckung je Versicherungsjahr bieten. Die Versicherungsbestätigung darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe sein.
Oder, wenn diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht wie gefordert besteht, eine Bestätigung des Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Bewerber bereit ist. Die Versicherungspolice in Kopie ist bis zur Zuschlagseinheit einzureichen.
Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Versicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
-Vorlage eines gültigen Nachweises, dass der Bieter autorisierter Partner des Herstellers der angebotenen Lösung ist, etwa durch Partnerstatus, Zertifikat oder einen gleichwertigen Nachweis, soweit der Hersteller nicht selbst Bieter ist. Bei Partnerstatus oder Zertifikaten mit einer Restgültigkeit von weniger als sechs Monaten zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Nachweis über die beantragte Verlängerung beizufügen.
-Nachweis, dass das angebotene Rechenzentrum über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einen gleichwertigen Nachweis verfügt. Bei Zertifikaten mit einer Restgültigkeit von weniger als sechs Monaten zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Nachweis über die beantragte Verlängerung beizufügen.
-Nachweis, dass für das angebotene Rechenzentrum ein gültiges BSI C5 Typ 2 Testat mit uneingeschränktem Prüfungsurteil oder ein gleichwertiger Nachweis vorliegt. Bei Testaten mit einer Restgültigkeit von weniger als sechs Monaten zum Ablauf der Ange-botsfrist ist der Nachweis über die beantragte Verlängerung beizufügen.
Ein gültiger Nachweis, dass das angebotene Rechenzentrum die Anforderungen der Ver-fügbarkeitsklasse Tier 3 nach TIA-942 oder eines gleichwertigen Standards erfüllt.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlage II.02. Zuschlagskriterien der Stufe 2
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Abs. 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
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Nachprüfstelle:
Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
_____________________________
Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt.
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist die Auftraggeberin unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren (siehe Frist Bieterfragen).
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten.
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Hinweis gemäß § 7 (4) UVgO i. V. m. § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Nachprüfstelle:
Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
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Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt.
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist die Auftraggeberin unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren (siehe Frist Bieterfragen).
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten.
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Hinweis gemäß § 7 (4) UVgO i. V. m. § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
15.
Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, beträgt höchstens fünf.
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