Ausschreibungsdetails
Hinweis Bindefrist: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Das Vergabeverfahren wird zugunsten einer Bedarfsträgerin durchgeführt. Bei der späteren Auftragsausführung ist daher die Bedarfsträgerin für die Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle. Aus diesem Grund wird die Bedarfsträgerin nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Nachweise und Erklärungen zur Leistung
Legen Sie bitte alle im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" Bezug zu nehmen. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik bewertet.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Veröffentlichung).
● Die Referenzen müssen abgeschlossen sein.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Referenzobjekt 1 - Nachweis über die Konzeption und Umsetzung von redaktionellen Leistungen im Bereich der politischen Bildung
Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzen als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Es handelt sich um eine Referenz, im Rahmen derer unter Punkt 3.5 und 3.6 der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeiten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nachvollziehbar erbracht wurden.
● Die Inhalte müssen sowohl Text als auch Grafiken/Bilder umfassen.
● Die Referenz muss darüber hinaus nachweisen, dass das Projekt im Bereich der politischen Bildung oder angrenzender Sektoren erbracht wurde. Dafür muss die Referenz folgende Kriterien erfüllen: Die Referenz muss für eine öffentliche Institution der politischen Bildung oder einen Träger der politischen Bildung erbracht worden sein. Möglich sind auch Referenzen in einem angrenzenden Bereich (z. B. Medienunternehmen, weiterer Schul- und Bildungssektor, andere öffentliche Auftraggeber, Stiftungen) für die nachgewiesen wird, dass bei der Auftragserbringung die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 1.1 genannten Anforderungen der politischen Bildung beachtet wurden. Das betrifft insbesondere die Beachtung der Demokratie- und Menschenrechtsorientierung, der Überparteilichkeit, der politischen sowie wissenschaftlichen Ausgewogenheit, des Kontroversitätsgebotes und des Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbotes.
Referenzobjekt 2 - Nachweis über die Kompetenz zur Erstellung einer Video- und einer Podcastproduktion
Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzen als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Eine Referenz muss nachweisen, dass die im Rahmen derer die unter Punkt 3.9 der Leistungsbeschreibung "Videos" genannten Tätigkeiten im Themenbereich Lokaljournalismus nachvollziehbar erbracht wurden (Themen-Recherche / Konzepterarbeitung, Filmaufnahmen, Schnitt etc.)
● Eine Referenz muss nachweisen, dass die im Rahmen derer die unter Punkt 3.10 der Leistungsbeschreibung "Podcast" genannten Tätigkeiten im Themenbereich Lokaljournalismus nachvollziehbar erbracht wurden (Themen-Recherche / Konzepterarbeitung, Autorenleistung, Organisation, Erstellung, Postproduktion, Bereitstellung Video)
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
● Projekt-Verantwortliche Hauptansprechperson + Vertretung
● Hauptansprechperson redaktionelle Leistungen + Vertretung
Mindestanforderung: Mindestens zwei Jahre hauptberufliche Arbeitserfahrungen (Festanstellung oder freie Mitarbeit) für Medien der politischen Bildung oder des Lokaljournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Redaktionelle Leistungen" genannt werden.
● Hauptansprechperson Betreuung des lokalen Netzwerks + Vertretung
Mindestanforderung: Mindestens ein Jahr hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) für Medien der politischen Bildung oder des Lokaljournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Betreuung des lokalen Netzwerks" genannt werden, verfügen.
● Hauptansprechperson soziale Netzwerke + Vertretung
Mindestanforderung: Mindestens ein Jahr hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) für Medien der politischen Bildung oder des Lokaljournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Soziale Netzwerke" genannt werden, verfügen.
Eine erfolgreiche Umsetzung der Leistungsbeschreibung setzt ausgeprägte journalistische Kompetenzen insbesondere im Lokaljournalismus voraus. Lokaljournalismus ist hierbei die journalistische Berichterstattung über Ereignisse, Themen und Entwicklungen in einer klar abgegrenzten Region oder Gemeinde, also lokal begrenzt. Lokaljournalismus besteht aus Nachrichten aus der unmittelbaren Umgebung für die Menschen vor Ort.
Für die Demokratie ist Lokaljournalismus besonders wichtig, weil er die Transparenz und Kontrolle auf lokaler Ebene sichert: Bürgerinnen und Bürger erfahren, was in ihrer Gemeinde passiert, können lokale Personen von Interesse, Ereignisse und Verwaltungen beobachten und auf Entscheidungen reagieren. Ohne diese Berichterstattung droht ein Informationsvakuum, in dem Machtmissbrauch, Korruption oder Fehlentscheidungen leichter unbemerkt bleiben.
Lokaljournalismus bringt die Demokratie "direkt vor die Haustür" - er informiert, kontrolliert und stärkt die Teilhabe der Bürger.
Die souveräne Beherrschung der traditionellen journalistischen Stilformen sowie ein flexibler Umgang mit multimedialen Online-Formaten (Text, Bild, Video, Podcast, interaktive Formate wie Foren, Umfragen, Tests) sind gefordert.
Als Qualitätsjournalismus wird hier jener Journalismus verstanden, der sich durch eine konsequente Orientierung an der journalistischen Berufsethik auszeichnet. Merkmale solcher professionell erstellten Inhalte sind beispielsweise Wahrhaftigkeit, Sorgfalt bei Recherche und Dokumentation, Sachlichkeit, Unparteilichkeit im Konfliktfall, Ausgewogenheit, Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit. Dies schließt beispielsweise Werbeartikel oder PR-Texte aus.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Hauptansprechpersonen und der weiteren ausführenden Personen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind im Vordruck "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Mit Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
(erreichter Punktwert)/(maximal
erreichbarer Punktwert) * 70
Die bpb ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Im Zentrum der Arbeit der bpb steht die Förderung des Bewusstseins für Demokratie und die politische Partizipation in der Bevölkerung. Menschen sollen motiviert und befähigt werden, sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen und aktiv am politischen Leben teilzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelt die bpb Bildungs- und Diskussionsangebote, die Einblicke in geschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge politischer, sozialer, kultureller sowie wirtschaftlicher Prozesse vermitteln. Dazu greift sie aktuelle und historische Themen mit Printprodukten, Veranstaltungen, audiovisuellen Produkten und durch ein intensiv genutztes Online-Angebot auf, das stetig ausgebaut und weiterentwickelt werden soll.
Die bpb sieht sich in ihrem staatlichen Auftrag und Wirken ausdrücklich dem Grundgesetz, den Menschenrechten und der demokratischen politischen Kultur verpflichtet. Das umfasst insbesondere die Grundlagen und Prinzipien der pluralistischen Demokratie und des freiheitlichen Verfassungsstaats der Bundesrepublik Deutschland. In ihrer Arbeit orientiert sich die bpb an den Grundsätzen der Überparteilichkeit und wissenschaftlichen Ausgewogenheit sowie an den anerkannten fachlichen Prinzipien politischer Bildung. Eine wichtige Referenz ist dabei der "Beutelsbacher Konsens", der besonders für die formale politische Bildung auf zentrale didaktische Leitgedanken verweist. Hierzu zählt unter anderem das Überwältigungsverbot (keine Indoktrination) und die Beachtung kontroverser Positionen in Wissenschaft und Politik (Kontroversitätsgebot).
Die Auftraggeberin behält sich in diesem Zusammenhang, gemäß § 46 (2) VgV, vor, die berufliche Leistungsfähigkeit des für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieters zu verneinen, wenn sie nach den intern festgelegten Prüfungsvorgaben feststellt, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrages, insbesondere in Hinblick auf das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot, in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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