Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH
Straße, Hausnummer:Ludwigkirchplatz 3-4
Postleitzahl (PLZ):10719
Ort:Berlin
E-Mail: vergabe@zif-berlin.org
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZIF-01/2026
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
12.08.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
11.09.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876580
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876580
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.08.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH wurde 2002 in engem Zusammenwirken von Bundesregierung und Bundestag gegründet, um die deutschen zivilen Kapazitäten für internationale Friedenseinsätze zu stärken. Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt. Die Aufgabe des ZIF ist es, einen deutschen Beitrag zur Stärkung internationaler Kapazitäten zu Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung zu leisten. Das ZIF setzt diesen Auftrag unter anderem mit zahlreichen Leistungen in Training, Human Resources, Policy, Partnerships & Innovation um. Deutsche zivile Fach- und Führungskräfte arbeiten in über 40 internationalen Friedenseinsätzen weltweit. Das ZIF ist aufgrund des im Juli 2017 überarbeiteten Sekundierungsgesetzes sekundierende Einrichtung und Arbeitgeber für zivile Expert:innen in Friedenseinsätzen der EU, OSZE, UN und weiteren aufnehmenden Organisationen. Zudem vermittelt das ZIF jährlich mehrere hundert Wahlbeobachter:innen in Missionen der EU und OSZE.
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Im ZIF am Standort Berlin arbeiten derzeit ca. 80 Mitarbeiter:innen.
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Das ZIF erhielt im Jahr 2025 vom Auswärtigen Amt eine Zuwendung in Höhe von 7,4 Mio. Euro, ferner wurden Projektmittel in Höhe von rd. 27,6 Mio. Euro bewirtschaftet.
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Das ZIF unterhält keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.
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Zu erbringen sind folgende Leistungen:
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1. Jahresabschlussprüfung (Bilanz, GuV und Anhang) der Jahresabschlüsse 2026 bis 2029 sowie des Lageberichts im Sinne des § 316 Abs. 1 HGB einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB.
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2. Prüfung nach § 53 HGrG (einschließlich der Prüfung des Bezügeberichts) sowie, ob die Erklärung zum PCGK abgegeben und der Corporate Governance - Bericht der vorangegangenen fünf Geschäftsjahre auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht worden ist.
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3. Bereitschaft zur Teilnahme an der Sitzung des Aufsichtsrates.
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4. Im Rahmen der Prüfungsplanung sind unter Berücksichtigung der Risiken angemessene Prüfungsschwerpunkte festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen.
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5. Die Prüfung hat in Anwendung der entsprechenden IDW-Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) zu erfolgen.
Der Abschlussbericht wird in elektronischer Fassung mit Siegel und Unterschrift sowie im Umfang von 3 Exemplaren in unterschriebener und gebundener Papierform an die Auftraggeberin übergeben.
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6. Der Prüfauftrag ist jährlich vom Aufsichtsrat zu erteilen.
Der Aufsichtsrat gibt eine Empfehlung für die Auswahl der/des Abschlussprüfer/s an die Gesellschafterversammlung ab. Die Gesellschafterversammlung entscheidet die Auswahl und Bestellung der/ des Abschlussprüfer/s.
Der Abschlussprüfer / die Abschlussprüferin wird jährlich in der Aufsichtsratssitzung für die Prüfung des jeweiligen Jahres benannt. Die jeweilige Erteilung des Prüfauftrages steht unter diesem Genehmigungsvorbehalt.
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Im ZIF am Standort Berlin arbeiten derzeit ca. 80 Mitarbeiter:innen.
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Das ZIF erhielt im Jahr 2025 vom Auswärtigen Amt eine Zuwendung in Höhe von 7,4 Mio. Euro, ferner wurden Projektmittel in Höhe von rd. 27,6 Mio. Euro bewirtschaftet.
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Das ZIF unterhält keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.
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Zu erbringen sind folgende Leistungen:
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1. Jahresabschlussprüfung (Bilanz, GuV und Anhang) der Jahresabschlüsse 2026 bis 2029 sowie des Lageberichts im Sinne des § 316 Abs. 1 HGB einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB.
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2. Prüfung nach § 53 HGrG (einschließlich der Prüfung des Bezügeberichts) sowie, ob die Erklärung zum PCGK abgegeben und der Corporate Governance - Bericht der vorangegangenen fünf Geschäftsjahre auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht worden ist.
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3. Bereitschaft zur Teilnahme an der Sitzung des Aufsichtsrates.
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4. Im Rahmen der Prüfungsplanung sind unter Berücksichtigung der Risiken angemessene Prüfungsschwerpunkte festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen.
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5. Die Prüfung hat in Anwendung der entsprechenden IDW-Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) zu erfolgen.
Der Abschlussbericht wird in elektronischer Fassung mit Siegel und Unterschrift sowie im Umfang von 3 Exemplaren in unterschriebener und gebundener Papierform an die Auftraggeberin übergeben.
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6. Der Prüfauftrag ist jährlich vom Aufsichtsrat zu erteilen.
Der Aufsichtsrat gibt eine Empfehlung für die Auswahl der/des Abschlussprüfer/s an die Gesellschafterversammlung ab. Die Gesellschafterversammlung entscheidet die Auswahl und Bestellung der/ des Abschlussprüfer/s.
Der Abschlussprüfer / die Abschlussprüferin wird jährlich in der Aufsichtsratssitzung für die Prüfung des jeweiligen Jahres benannt. Die jeweilige Erteilung des Prüfauftrages steht unter diesem Genehmigungsvorbehalt.
c)
Ort der Leistungserbringung
Der Ort der Leistungserbringung ist der Sitz:
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH, Ludwigkirchplatz 3-4, in 10719 Berlin bzw. remote.
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH, Ludwigkirchplatz 3-4, in 10719 Berlin bzw. remote.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Ja
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Leistungszeitraum umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2026 bis 2029 und erstreckt sich voraussichtlich von März 2027 bis April 2030.
Die Abschlussprüfungen erfolgen jeweils im Zeitraum von März bis Ende April des auf das jeweilige Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres.
Das Prüfungsergebnis ist der Auftraggeberin jeweils spätestens bis zum 30. April vorzulegen.
Ein Entwurf des Prüfungsberichts ist der Auftraggeberin jährlich spätestens 14 Kalendertage vor Übermittlung des endgültigen Prüfungsergebnisses zu übersenden. Erforderliche Korrekturen und Abstimmungen sind so rechtzeitig zu berücksichtigen, dass der endgültige Prüfungsbericht fristgerecht bis zum 30. April vorgelegt werden kann.
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Option:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Verlängerungsoption besteht nicht. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Die Abschlussprüfungen erfolgen jeweils im Zeitraum von März bis Ende April des auf das jeweilige Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres.
Das Prüfungsergebnis ist der Auftraggeberin jeweils spätestens bis zum 30. April vorzulegen.
Ein Entwurf des Prüfungsberichts ist der Auftraggeberin jährlich spätestens 14 Kalendertage vor Übermittlung des endgültigen Prüfungsergebnisses zu übersenden. Erforderliche Korrekturen und Abstimmungen sind so rechtzeitig zu berücksichtigen, dass der endgültige Prüfungsbericht fristgerecht bis zum 30. April vorgelegt werden kann.
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Option:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Verlängerungsoption besteht nicht. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Bitte beachten Sie die Hinweise in der den Vergabeunterlagen beigefügten Datei "Hinweise Angebotsabgabe".
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Als Nachweis ihrer Eignung und zur Bewertung der Zuschlagskriterien haben die Bieter:innen die folgenden Dokumente/Unterlagen einzureichen:
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Unternehmensdaten:
* Allgemeine Unternehmensdarstellung
-Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
-Kontaktdaten: Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
-Organisationsstruktur des Unternehmens
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* Umsetzungskonzept und Benennung des Projektteams sowie dessen Leitung
* Referenzliste vergleichbarer Leistungserbringung
* Preisblatt einschließlich des Angebotspreises, der preisbildenden Bestandteile sowie der Angabe der gesetzlichen Umsatzsteuer und des Gesamtbruttopreises
* Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
* Eigenerklärung nach UVgO
* Eigenerklärung nach GWB
* Eigenerklärung zum MiLoG
* Eigenerklärung zum BTTG
* Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis, sofern keine Eintragungspflicht besteht.
* Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Berufsgenossenschaft, den Sozialversicherungsträgern und der Finanzverwaltung.
* Erklärung, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen der Abschlussprüferin bzw. dem Abschlussprüfer und ihren bzw. seinen Organen einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an dessen Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorangegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere Leistungen, die nach § 319 Abs. 3 und 4 und § 319a Abs. 1 HGB zu einem Ausschluss von der Abschlussprüfung führen können, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vereinbart sind.
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Falls zutreffend: Bietergemeinschaft / Nachunternehmer
- Erklärung_Bietergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung_Nachunternehmer
- Verzeichnis_andere_Unternehmen
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Hinweis:
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Muster für Eigenerklärungen sind vollständig auszufüllen und in Textform gemäß § 126b BGB mit dem Angebot einzureichen.
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Als Nachweis ihrer Eignung und zur Bewertung der Zuschlagskriterien haben die Bieter:innen die folgenden Dokumente/Unterlagen einzureichen:
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Unternehmensdaten:
* Allgemeine Unternehmensdarstellung
-Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
-Kontaktdaten: Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
-Organisationsstruktur des Unternehmens
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* Umsetzungskonzept und Benennung des Projektteams sowie dessen Leitung
* Referenzliste vergleichbarer Leistungserbringung
* Preisblatt einschließlich des Angebotspreises, der preisbildenden Bestandteile sowie der Angabe der gesetzlichen Umsatzsteuer und des Gesamtbruttopreises
* Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
* Eigenerklärung nach UVgO
* Eigenerklärung nach GWB
* Eigenerklärung zum MiLoG
* Eigenerklärung zum BTTG
* Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis, sofern keine Eintragungspflicht besteht.
* Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Berufsgenossenschaft, den Sozialversicherungsträgern und der Finanzverwaltung.
* Erklärung, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen der Abschlussprüferin bzw. dem Abschlussprüfer und ihren bzw. seinen Organen einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an dessen Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorangegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere Leistungen, die nach § 319 Abs. 3 und 4 und § 319a Abs. 1 HGB zu einem Ausschluss von der Abschlussprüfung führen können, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vereinbart sind.
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Falls zutreffend: Bietergemeinschaft / Nachunternehmer
- Erklärung_Bietergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung_Nachunternehmer
- Verzeichnis_andere_Unternehmen
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Hinweis:
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Muster für Eigenerklärungen sind vollständig auszufüllen und in Textform gemäß § 126b BGB mit dem Angebot einzureichen.
12.
Zuschlagskriterien
Die Einzelheiten der Bewertung sowie die Unterkriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß der Bewertungsmatrix erteilt.
Die Angebotswertung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Qualität und Preis, die jeweils mit 50 % gewichtet werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß der Bewertungsmatrix erteilt.
Die Angebotswertung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Qualität und Preis, die jeweils mit 50 % gewichtet werden.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es ist keine besondere Rechtsform erforderlich. Bietergemeinschaften müssen im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benennen.
14.
Sonstige Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes durchgeführt.
Die Übersendung der Vergabeunterlagen sowie die Aktualisierung und ggf. Ergänzung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes.
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Bieterfragen:
Der/die Bieter:in muss Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen unverzüglich der ausschreibenden Stelle anzeigen.
Die Fragen sowie die Antworten auf die Anfragen werden allen Bieter:innen anonymisiert über die e-Vergabe Plattform des Bundes übermittelt.
Fragen zum Verfahren können ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) gestellt werden.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Angebote:
Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Das Angebot ist in Textform gemäß § 126b BGB unter Angabe des Vor- und Nachnamens des Bieters einzureichen. Die Abgabe des Angebots einschließlich aller Nachweise ist ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes möglich. Per Post, Boten, E-Mail oder Fax eingehende Angebote werden ausgeschlossen. Verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes ist der Bieter verantwortlich.
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Es gilt deutsches Recht.
Die Übersendung der Vergabeunterlagen sowie die Aktualisierung und ggf. Ergänzung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes.
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Bieterfragen:
Der/die Bieter:in muss Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen unverzüglich der ausschreibenden Stelle anzeigen.
Die Fragen sowie die Antworten auf die Anfragen werden allen Bieter:innen anonymisiert über die e-Vergabe Plattform des Bundes übermittelt.
Fragen zum Verfahren können ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) gestellt werden.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Angebote:
Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Das Angebot ist in Textform gemäß § 126b BGB unter Angabe des Vor- und Nachnamens des Bieters einzureichen. Die Abgabe des Angebots einschließlich aller Nachweise ist ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes möglich. Per Post, Boten, E-Mail oder Fax eingehende Angebote werden ausgeschlossen. Verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes ist der Bieter verantwortlich.
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Es gilt deutsches Recht.
f89ce67f-57b5-4377-b7ec-8a85281eeca3