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Ausschreibungsdetails

FE 77.0718/2026/ - Realemissionen von Sonderfahrzeugen mit ungewöhnlichem Fahrprofil

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16.07.2026

01.09.2026 06:00

Z2kyl- FE 77.0718/2026/

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

16.07.2026 11:51

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
Internet-Adresse: http://www.bast.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z2kyl- FE 77.0718/2026/

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

01.09.2026 - 06:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

16.10.2026

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876428

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

01.09.2026 - 06:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

FE 77.0718/2026/ "Realemissionen von Sonderfahrzeugen mit ungewöhnlichem Fahrprofil"
Besonders im Stadtverkehr verkehren Fahrzeuge mit speziellen Einsatzzwecken (Linienbusse, Müllsammelfahrzeuge, Kehrmaschinen, Mähfahrzeuge), deren Fahrprofil erheblich vom gewöhnlichen Gütertransport abweicht. Charakteristisch sind extrem langsame Fahrten, erhöhte Lasten durch Aufbauten/Nebenverbraucher sowie häufige Anfahr- und Anhaltevorgänge mit Stillstandsphasen.
Bisher ist unzureichend untersucht, wie sich diese speziellen Fahrzyklen auf Realemissionen und Realenergieverbräuche auswirken - sowohl im Vergleich zu Typgenehmigungswerten als auch gegenüber Standard-Nutzfahrzeugen.
Das Projekt verfolgt das Ziel diese fehlenden Details durch verschiedene Methoden zu erarbeiten: Zunächst sollen die Fahrzyklen für Sonderfahrzeuge im Stadtverkehr ermittelt werden. Darauf aufbauend erfolgt die quantitative Bestimmung der Emissionsfaktoren, wobei Schadstoffe, Klimagase sowie Kraftstoff- und Energieverbrauch berücksichtigt werden. Zusätzlich wird eine Abschätzung der Jahresfahrleistung vorgenommen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Stickoxid-Emissionen und der Identifikation geeigneter Messverfahren. Ergänzend werden alternative Antriebe analysiert, um Verbesserungsmöglichkeiten gegenüber den aktuell eingesetzten Antrieben aufzuzeigen.
Die Kenntnis der Realemissionen ist für die Analyse und Prognose von Emissionen sowie der Luftqualität in Städten von Bedeutung. Während Fahrzeuge mit typprüfungsähnlichen Emissionen im Handbuch für Emissionsfaktoren hinreichend abgebildet sind, besteht für Fahrzeuge mit besonderen Fahrprofilen eine Datenlücke.

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen mit Messungen der Realemissionen und der Realenergieverbräuche bei Kfz - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Auslesen und Auswerten von OBD-Daten - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Bewerten von NOx Daten -Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Nr. 4: Ausreichend personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung und namentliche Nennung der vorge-sehenen Projektleitung und der vorgesehenen Hauptbearbeiter bzw.-bearbeiterinnen - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung mit namentlicher Nennung der vorgesehenen Projektleitung und der vorgesehenen Hauptbearbeiter/-innen mit Angabe der Qualifikationen (siehe Eigenerklärung).
Nr. 5: Verfügbarkeit von Gerätschaften zur Erfassung der Realemissionen und der Realenergieverbräuche mit Angabe der Gerätebezeichnungen und Kalibriernachweisen - Nachzuweisen druch eine Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung.
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Gesamtschuldnerisch haftend

14.
Sonstige Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.


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