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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Eigenforschung: Gutachten zur rechtlichen Vereinbarkeit einer nationalen Verantwortung der Hersteller für die Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Next Steps

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16.07.2026 (last modified at 17.08.2026)

21.08.2026 11:00

Projekt 210556, Az 34 012/00012

Umweltbundesamt

17.08.2026 10:22

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Projekt 210556, Az 34 012/00012

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

21.08.2026 - 11:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

18.09.2026

c)
Sprache

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876126

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

21.08.2026 - 11:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Im Zuge der Weiterentwicklung und Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland soll untersucht werden, ob und wie Her-stellern eine nationale (Teil-)Verantwortung für die europäische Sammelquote rechtlich zugewiesen werden kann. Ausgangspunkt ist dabei die Frage, ob die bislang kollektiv organisierte Zielverantwortung durch eine stärkere Individualisierung ergänzt werden kann, ohne gegen übergeordnetes Recht zu verstoßen.
Gegenstand des Gutachtens ist eine rechtliche Bewertung von zwei alternativen Modellen, die unterschiedliche Ansätze zur Ausgestaltung einer solchen Herstellerverantwortung verfolgen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob diese Modelle den Anforderungen des europäischen Primärrechts, der einschlägigen Vorgaben des Abfallrechts - vor allem der WEEE-Richtlinie - sowie den relevanten Bestimmungen des deutschen Steuer- und Kartellrechts standhalten.
Ziel ist es, die rechtlichen Spielräume und Grenzen dieser Ansätze systematisch herauszuarbeiten und insbesondere ihre Verhältnismäßigkeit zu bewerten. Auf dieser Grundlage soll eine fundierte Einschätzung darüber ermöglicht werden, inwieweit die untersuchten Modelle geeignet sind, eine effektivere Zielerreichung im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung zu unterstützen, ohne bestehende rechtliche Vorgaben zu verletzen.
Die Erweiterte Herstellerverantwortung soll dabei als ein umweltpolitisches Instrument gesehen werden, das Hersteller über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte hinweg in die Verantwortung nimmt. Verankert ist dieses Prinzip unter anderem in der Abfallrahmenrichtlinie (Art. 8) sowie - sektorspezifisch für Elektrogeräte - umgesetzt in der WEEE-Richtlinie.
Ziel der Erweiterten Herstellerverantwortung ist es nicht nur, die Finanzierung und Organisation der Sammlung, Behandlung und Verwertung von Abfällen sicherzustellen. Dar-über hinaus verfolgt sie ausdrücklich vorgelagerte ökologische Lenkungswirkungen: Hersteller sollen bereits in der Produktgestaltung Anreize erhalten, langlebige, reparaturfreundliche und ressourcenschonende Geräte zu entwickeln sowie den Einsatz gefährlicher Stoffe zu reduzieren. Damit sollen die Entstehung von Abfällen möglichst vermieden und der Ressourcenverbrauch insgesamt gesenkt werden.
Gegenstand des Gutachtens ist die Analyse der konkreten Umsetzbarkeit einer (Teil-)Quotenverantwortung für Hersteller in den deutschen und europäischen Rechtsrahmen in zwei Reformmodellen (s. ausführliche Beschreibung in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen dazu).
Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

c)
Ort der Leistungserbringung

Dessau-Roßlau

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

nur ein Los

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Das Projekt beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung und endet zum 30.11.2026.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

- Ausreichende personelle und fachliche Kapazitäten zur fristgerechten Bearbeitung eines komplexen Rechtsgutachtens innerhalb der vorgegebenen Projektlaufzeit, nachzuweisen durch Darstellung des vorgesehenen Projektteams einschließlich Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitenden und Angabe der jeweiligen Aufgaben im Projekt
- Erfahrung in der Bewertung ökonomischer Instrumente im Umweltbereich, nachzuweisen durch Vorlage von 2 Referenzen (einschlägigen Rechtsgutachten) aus den letzten 5 Jahren
- Kenntnisse in den Bereichen Abfallrecht, ElektroG, BattG, sowohl auf deutscher als auch EU-Ebene, nachzuweisen durch Vorlage von 2 natur- oder rechtswissenschaftlichen Referenzen, je eine bezogen auf nationale und EU-Ebene, aus den letzten 5 Jahren
- Erfahrung mit der rechtlichen Bewertung der Übertragbarkeit von Instrumenten aus dem Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung zwischen EU-Mitgliedsstaaten, nachzuweisen durch Vorlage von 1 Referenz aus den letzten 5 Jahren
Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu unterzeichen und dem Angebot beizufügen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern eigenhändig unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene Erklärung abgeben, - in der die einzelnen Mitglieder genannt sind - in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist - in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

14.
Sonstige Angaben

Für die o. g. Ausschreibung ist die Abgabe eines Angebotes in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform des Bundes (Textform nach §126b BGB) zugelassen. Wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung über den Angebotsassistenten der e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu automatisch erhalten. Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln.
Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/.


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Below, the version history of the notices is displayed. The sorting is done in descending order.

16.07.2026


16.07.2026




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