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Ausschreibungsdetails

K 1208, Koloniestraße, 39288 Burg, Vertrag Grabenunterhaltung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.07.2026 (letzte Änderung am 03.08.2026)

04.08.2026 13:30

ZVS/65/020/26

Sachsen-Anhalt: Landkreis Jerichower Land

03.08.2026 19:41

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Bahnhofstraße 9
Postleitzahl (PLZ):39288
Ort:Burg
Telefon:+49 3921 9493060
Telefax:+49 3921 9499531
Internet-Adresse: http://www.lkjl.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: ZVS/65/020/26

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Kreisstraße 1208, Koloniestraße, 39288 Burg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

120,00 m Absetzbecken ausräumen
4.800 m Grabenhaltungen ausräumen
12 Stück Probenentnahmen nach LAGA untersuchen
228 Stück Durchlass reinigen
34.860 m² Rasen mähen - Böschung
5.400 m² Rasen mähen - Grabensohle
24 Stück Ablaufkontrolle und Beräumung
220 m³ Zulage Entsorgung Z 1.2
220 m³ Zulage Entsorgung Z 2

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
01.09.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
31.08.2029

j)
Nebenangebote

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Vergabeunterlagen werden nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei
Wie Hauptauftraggeber siehe a)

Sonstige Angaben

Die Vergabeunterlagen können über die Internetseite des Landkreises ( http://www.lkjl.de/de/vergaben.html) mit dem dort zur Ausschreibung hinterlegten Link zum Portal der eVergabe heruntergeladen werden.
Alle weiteren Informationen (insbesondere Teilnehmer- bzw. Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer/Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Das gilt insbesondere für die Teilnehmer/Bieter, die nicht im eVergabe-Portal registriert sind.
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
04.08.2026 - 13:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.08.2026

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

s)
Öffnung der Angebote

04.08.2026 - 13:31 Uhr
Ort der Eröffnung
Landkreis Jerichower Land, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und ihre Bevollmächtigten

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) einzureichen. Das Formblatt 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124 vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt 124 genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit der Aufforderung an den Bestbieter können gleichzeitig auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise aufgefordert werden. Dafür wird eine Frist von 5 Kalendertagen gesetzt. Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung. Die Frist kann verlängert werden, wenn die fristgerechte Vorlage aus Gründen, die nicht vom jeweiligen Bieter zu vertreten sind, nicht möglich ist oder eine Verlängerung im Hinblick auf Art und Umfang des öffentlichen Auftrags angemessen erscheint. Wird die Frist dennoch nicht eingehalten,
kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das nächste Angebot in der Wertungsrangfolge herangezogen, und der Bieter dieses Angebots gilt als Bestbieter. Im Übrigen findet § 16 Anwendung.
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmen durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die PQ-Nummer des Nachunternehmens anzugeben.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen:
- Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit § 11 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA
- Tarifdatenblatt.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter bei.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

14.07.2026


14.07.2026




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