Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
in ganz Deutschland. Je nach Los bezüglich Standort und je nach Abrufbedarf des BfS
können die Baumaßnahmen anfallen. Eine Auflistung und Lage ist jederzeit abrufbar
unter https://odlinfo.bfs.de/ODL/DE/themen/wo-stehen-die-sonden/liste/liste_node.
html. Für diese Losvergabe ist das Einzugegebiet beschränkt. Siehe Vergabeunterlagen.
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Ortsdosisleistung (ODL) betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein
bundesweites ODL-Messnetz gemäß dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Das ODL-
Messnetz besteht aus ca. 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen in ganz
Deutschland.
Die Funktionsfähigkeit und der Betrieb des gesamten ODL-Messnetzes werden durch das
BfS organisatorisch über sechs Messnetzknoten sichergestellt. Die sechs Standorte der
MNK haben verschiedene Zuständigkeitsgebiete innerhalb Deutschlands. Die MNK
befinden sich in den Städten Freiburg, Berlin, Neuherberg, Bonn, Salzgitter und
Rendsburg.
Um die Funktionsfähigkeit des ODL-Messnetzes zu gewährleisten, benötigt der
Auftraggeber Unterstützung zur Planung und Umsetzung von Blitzschutzmaßnahmen an
ODL-Messstellen. Die geforderten Leistungen und Anforderungen an den Auftragnehmer
sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher - bei nachgewiesener Eignung- und
Leistungsfähigkeit - das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Wertungskriterien zur
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ergeben sich aus der Anlage Zuschlagsmatrix
mit Erläuterungen.
60% Preis, 40% Qualität
Preis untergliedert sich in 30% Gesamtpreis und 30% Fahrtkosten.
Qualität untergliedert sich in 15% Unternehmensvorstellung, 25% Vorgehenskonzept
Weitere Details siehe Zuschlagsmatrix.
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der
OZGRechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bdr.de)
vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für
Strahlenschutz ist die Vertragsnr. 0582/26-002 sowie die Angabe der Leitweg-
Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Die Parteien vereinbaren,
dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3
BGB begründen.
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
zu rügen. Im Übrigen gilt § 21VOB/A.