Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 3726 71 201 0 // AZ 91 005-37/00015
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
15.09.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
27.10.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=875200
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=875200
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
15.09.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
REFOPLAN 2026: „Umsetzung der EU-Richtline zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Soil Monitoring Law, SML)“
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im November 2025 die Europäische Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz verabschiedet (Soil Monitoring and Resilience Law, EU 2025/2360). Sie stellt den ersten europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden dar. Übergeordnetes Ziel der Richtlinie ist es sicherzustellen, dass alle Böden in der EU bis 2050 in einem gesunden Zustand sind und dass der gesunde Zustand von Böden erhalten bleibt. Die Mitgliedstaaten haben 3 Jahre Zeit, um die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen.
Ziel des Projektes ist es, fachliche und administrative Fragestellungen im Rahmen der Umsetzung der EU-Bodenrichtlinie in Deutschland aufzubereiten, zu strukturieren und ihre Bearbeitung zu unterstützen.
Im Fokus des Vorhabens stehen insbesondere die Bereiche Bodenmonitoring, Bewertung der Bodengesundheit und Umgang mit kontaminierten Standorten.
Die Arbeiten dienen dazu, bestehenden Anpassungsbedarf zu identifizieren sowie Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren auf Bundes- und Länderebene zu organisieren und fachlich zu begleiten. Ein weiteres Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für eine gestufte Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im November 2025 die Europäische Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz verabschiedet (Soil Monitoring and Resilience Law, EU 2025/2360). Sie stellt den ersten europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden dar. Übergeordnetes Ziel der Richtlinie ist es sicherzustellen, dass alle Böden in der EU bis 2050 in einem gesunden Zustand sind und dass der gesunde Zustand von Böden erhalten bleibt. Die Mitgliedstaaten haben 3 Jahre Zeit, um die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen.
Ziel des Projektes ist es, fachliche und administrative Fragestellungen im Rahmen der Umsetzung der EU-Bodenrichtlinie in Deutschland aufzubereiten, zu strukturieren und ihre Bearbeitung zu unterstützen.
Im Fokus des Vorhabens stehen insbesondere die Bereiche Bodenmonitoring, Bewertung der Bodengesundheit und Umgang mit kontaminierten Standorten.
Die Arbeiten dienen dazu, bestehenden Anpassungsbedarf zu identifizieren sowie Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren auf Bundes- und Länderebene zu organisieren und fachlich zu begleiten. Ein weiteres Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für eine gestufte Öffentlichkeitsbeteiligung
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 36 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartner*innen sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte, Arbeitsschwerpunkte, Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe. Die am Projekt Beteiligten sollen schöpferische oder forschende Arbeit leisten und leitend fachlich vorgebildete Arbeitskräfte einsetzen.
Die Eignung der Anbietenden wird über die Eignungskriterien ermittelt. Diese Kriterien sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Es sollen jeweils mindestens 2 Referenzen (s.o., Projekte, Arbeitsschwerpunkte, Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten) pro Schwerpunkt jeweils nicht älter als 6 Jahre vorgelegt werden. Einzelne Referenzen können auch mehrere der oben genannten Schwerpunkte abdecken. Vor diesem Hintergrund wird die Bildung von Arbeitsgemeinschaften oder Kooperationen begrüßt.
Folgende Nachweise werden benötigt:
- AP 1+2: Nachweisbare Erfahrung in der Leitung und Koordination multidisziplinärer Projekte mit vergleichbarer Komplexität
- AP 2, 3+4: Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Institutionen auf Bundes- und Länderebene und mit wissenschaftlichen Einrichtungen, vorzugsweise mit Bezug zu Bodenmonitoring und zu kontaminierten Standorten
- AP 1,2 und 4: Ausgewiesene Erfahrung und Expertise in der Konzeption, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen und der Moderation von Gruppen zu strittigen Fragestellungen
- AP 3.1 + 3.2: Ausgewiesene Expertise im Bereich Bodenmonitoring, in der Analyse und Bewertung von Bodendaten und komplexer räumlich expliziter Datensätze
- AP 3.3 + 3.1: Ausgewiesene Expertise im Bereich Bodenmonitoring, in der Analyse und Bewertung von Bodendaten und komplexer räumlich expliziter Datensätze
- AP 3.3: Nachweisbare Erfahrungen im nachsorgenden Bodenschutz
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte, Arbeitsschwerpunkte, Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe. Die am Projekt Beteiligten sollen schöpferische oder forschende Arbeit leisten und leitend fachlich vorgebildete Arbeitskräfte einsetzen.
Die Eignung der Anbietenden wird über die Eignungskriterien ermittelt. Diese Kriterien sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Es sollen jeweils mindestens 2 Referenzen (s.o., Projekte, Arbeitsschwerpunkte, Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten) pro Schwerpunkt jeweils nicht älter als 6 Jahre vorgelegt werden. Einzelne Referenzen können auch mehrere der oben genannten Schwerpunkte abdecken. Vor diesem Hintergrund wird die Bildung von Arbeitsgemeinschaften oder Kooperationen begrüßt.
Folgende Nachweise werden benötigt:
- AP 1+2: Nachweisbare Erfahrung in der Leitung und Koordination multidisziplinärer Projekte mit vergleichbarer Komplexität
- AP 2, 3+4: Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Institutionen auf Bundes- und Länderebene und mit wissenschaftlichen Einrichtungen, vorzugsweise mit Bezug zu Bodenmonitoring und zu kontaminierten Standorten
- AP 1,2 und 4: Ausgewiesene Erfahrung und Expertise in der Konzeption, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen und der Moderation von Gruppen zu strittigen Fragestellungen
- AP 3.1 + 3.2: Ausgewiesene Expertise im Bereich Bodenmonitoring, in der Analyse und Bewertung von Bodendaten und komplexer räumlich expliziter Datensätze
- AP 3.3 + 3.1: Ausgewiesene Expertise im Bereich Bodenmonitoring, in der Analyse und Bewertung von Bodendaten und komplexer räumlich expliziter Datensätze
- AP 3.3: Nachweisbare Erfahrungen im nachsorgenden Bodenschutz
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die Dateigröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten (sämtliche Anlagen sind davon ausgenommen).
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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