Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche Börde
Straße, Hausnummer:Turmschanzenstarße 26
Postleitzahl (PLZ):39114
Ort:Magdeburg
E-Mail: vergabe@saleg.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
TWP_Ingenieurbauwerke_Gröningen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
30.07.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.09.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=874531
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=874531
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
30.07.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.
Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschers-leben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Os-chersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter.
Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden.
Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsi-cherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Ent-nehmen.
Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müs-sen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen.
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4.
1.4 Aufgabenbeschreibung Tragwerksplanung
1.4.1 Planung Tragwerk Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 49 HOAI 2021
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 14 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 2 nach § 41 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 3 bis 6 nach § 41 HOAI
Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschers-leben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Os-chersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter.
Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden.
Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsi-cherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Ent-nehmen.
Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müs-sen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen.
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4.
1.4 Aufgabenbeschreibung Tragwerksplanung
1.4.1 Planung Tragwerk Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 49 HOAI 2021
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 14 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 2 nach § 41 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 3 bis 6 nach § 41 HOAI
c)
Ort der Leistungserbringung
Börde: ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgen. Die Auftragserteilung ist im August 2026 vorgesehen.
weitere voraussichtliche Projektmeilensteine:
Beginn der Vorplanung (LP 2) 09/2026
weitere voraussichtliche Projektmeilensteine:
Beginn der Vorplanung (LP 2) 09/2026
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Nachweis Berufsstand nach § 31 UVgO des Büroinhabers
Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters sowie deren Qualifi-kation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV Abs. 1 (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmel-dung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 44 VgV Abs. 2 des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Zugelassen ist, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder vergleichbar tragen darf.
Darüber hinaus ist für die Erstellung des Standsicherheitsnachweises eine nachfol-gend beschriebene Qualifikation vorzulegen:
Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindes-tens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in einer von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zu führenden Liste. Eintragungen in an-deren Bundesländern gelten auch im Land Sachsen-Anhalt. Für Personen, die in ei-nem anderen europäischen Land niedergelassen sind, gilt für die Erstellung des Standsicherheitsnachweises § 64 Abs. 4 bis 6 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 33 UVgO in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
- Für Personenschäden: mindestens 1.500.000 €
- Für sonstige Schäden: mindestens 250.000 €
- jeweils 2-fach maximiert
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unterneh-mens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetz-ten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.
Angabe, welche Teile des Auftrages der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nennung von zwei Referenzen der letzten 5 Jahre zu Leistungen der Tragwerksplanung von Ingenieurbauwerken
Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.
Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters sowie deren Qualifi-kation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV Abs. 1 (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmel-dung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 44 VgV Abs. 2 des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Zugelassen ist, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder vergleichbar tragen darf.
Darüber hinaus ist für die Erstellung des Standsicherheitsnachweises eine nachfol-gend beschriebene Qualifikation vorzulegen:
Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindes-tens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in einer von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zu führenden Liste. Eintragungen in an-deren Bundesländern gelten auch im Land Sachsen-Anhalt. Für Personen, die in ei-nem anderen europäischen Land niedergelassen sind, gilt für die Erstellung des Standsicherheitsnachweises § 64 Abs. 4 bis 6 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 33 UVgO in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
- Für Personenschäden: mindestens 1.500.000 €
- Für sonstige Schäden: mindestens 250.000 €
- jeweils 2-fach maximiert
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unterneh-mens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetz-ten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.
Angabe, welche Teile des Auftrages der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nennung von zwei Referenzen der letzten 5 Jahre zu Leistungen der Tragwerksplanung von Ingenieurbauwerken
Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot erhält den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen.
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